05.11.2013 Aufrufe

Impuls 2007 - iti-germany.de

Impuls 2007 - iti-germany.de

Impuls 2007 - iti-germany.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

kulturellen Erbes teilhat und auf Werken<br />

<strong>de</strong>r Vergangenheit basiert, <strong>de</strong>ren Erhaltung<br />

die Staaten gewährleisten, woraus<br />

es Inspiration und Stoff schöpft,<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r Künstler<br />

in Europa<br />

Das Vertragsverhältnis<br />

1. for<strong>de</strong>rt die Mitgliedstaaten auf, einen<br />

rechtlichen und institutionellen Rahmen<br />

zu entwickeln o<strong>de</strong>r umzusetzen, um das<br />

künstlerische Schaffen durch die Annahme<br />

o<strong>de</strong>r Anwendung eines Bün<strong>de</strong>ls kohärenter<br />

und umfassen<strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

zu unterstützen, die das Vertragsverhältnis,<br />

die soziale Sicherheit, die Krankenversicherung,<br />

die direkte und indirekte<br />

Besteuerung und die Übereinstimmung<br />

mit <strong>de</strong>n europäischen Vorschriften beinhalten;<br />

2. betont, dass <strong>de</strong>r atypische Charakter<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsmetho<strong>de</strong>n von Künstlern berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n muss;<br />

3. unterstreicht ferner, dass <strong>de</strong>r atypische<br />

und prekäre Charakter aller Bühnenberufe<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n muss;<br />

4. ermutigt die Mitgliedstaaten, die<br />

Einführung von Lehr- o<strong>de</strong>r Qualifizierungsverträgen<br />

für künstlerische Berufe<br />

voranzutreiben;<br />

5. schlägt daher <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten<br />

vor, die Anerkennung <strong>de</strong>r Berufserfahrung<br />

von Künstlern zu för<strong>de</strong>rn;<br />

Der Schutz <strong>de</strong>r Künstler<br />

6. for<strong>de</strong>rt die Kommission und die Mitgliedstaaten<br />

auf, nach Konsultation <strong>de</strong>r<br />

Künstlerbranche ein „Europäisches Berufsregister“<br />

in <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>s EUROPASS<br />

für Künstler einzurichten, in <strong>de</strong>m ihr<br />

Status, die Art und die jeweilige Dauer<br />

ihrer Verträge sowie Angaben über ihre<br />

Arbeitgeber o<strong>de</strong>r die Dienstleistungserbringer,<br />

die sie engagieren, aufgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n könnten;<br />

7. ermutigt die Mitgliedstaaten, die<br />

Koordinierung und <strong>de</strong>n Austausch bewährter<br />

Verfahren und Informationen<br />

zu verbessern;<br />

8. for<strong>de</strong>rt die Kommission nachdrücklich<br />

auf, in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m<br />

betroffenen Sektor einen einheitlichen<br />

und verständlichen praktischen Leitfa<strong>de</strong>n<br />

für die europäischen Künstler wie<br />

auch für die betroffenen Verwaltungseinrichtungen<br />

auszuarbeiten, <strong>de</strong>r alle<br />

Bestimmungen in Bezug auf Krankenversicherung,<br />

Arbeitslosigkeit und Rente,<br />

die sowohl national als auch europaweit<br />

gelten, enthalten wür<strong>de</strong>;<br />

9. for<strong>de</strong>rt die Kommission und die Mitgliedstaaten<br />

auf, nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />

gelten<strong>de</strong>n bilateralen Abkommen die<br />

Möglichkeit von In<strong>iti</strong>ativen zu prüfen,<br />

um die Übertragung von Renten- und<br />

Sozialversicherungsansprüchen von<br />

Künstlern aus Drittlän<strong>de</strong>rn nach ihrer<br />

Rückkehr in ihr Land und die Berücksichtigung<br />

ihrer durch die Arbeit in<br />

einem Mitgliedstaat erworbenen Berufserfahrung<br />

zu gewährleisten;<br />

10. ermutigt die Kommission, ein Pilotprojekt<br />

aufzulegen, um die Einführung<br />

einer spezifisch für europäische Künstler<br />

bestimmten europäischen elektronischen<br />

Sozialversicherungskarte zu<br />

erproben;<br />

11. ist in <strong>de</strong>r Tat <strong>de</strong>r Auffassung, dass<br />

eine solche Karte, die somit sämtliche<br />

Informationen über <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n<br />

Künstler enthält, Abhilfe bei bestimmten<br />

berufsinhärenten Problemen schaffen<br />

könnte;<br />

12. betont die Notwendigkeit, die spezifische<br />

Mobilität <strong>de</strong>r Künstler von <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union im Allgemeinen genau zu unterschei<strong>de</strong>n;<br />

13. for<strong>de</strong>rt diesbezüglich die Kommission<br />

auf, die Fortschritte, die in Bezug<br />

auf diese spezifische Mobilität erreicht<br />

wur<strong>de</strong>n, zusammenzufassen;<br />

14. for<strong>de</strong>rt die Kommission auf, die kulturellen<br />

Bereiche förmlich zu ermitteln,<br />

in <strong>de</strong>nen die Gefahr <strong>de</strong>s Verlusts von<br />

Kreativität und Talenten offenkundig<br />

ist, und for<strong>de</strong>rt die Mitgliedstaaten auf,<br />

durch Anreize ein günstiges Umfeld zu<br />

schaffen, so dass ihre Künstler in <strong>de</strong>n<br />

Mitgliedstaaten bleiben o<strong>de</strong>r dorthin<br />

zurückkehren;<br />

15. for<strong>de</strong>rt ferner die Mitgliedstaaten<br />

auf, <strong>de</strong>r gemeinschaftsweiten Anerkennung<br />

von Diplomen und an<strong>de</strong>ren<br />

Zeugnissen, die von sämtlichen europäischen<br />

und staatlichen Konservatorien<br />

und Kunstschulen sowie an<strong>de</strong>ren<br />

offiziellen Schulen <strong>de</strong>r darstellen<strong>de</strong>n<br />

Künste für Künstler ausgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

beson<strong>de</strong>res Augenmerk zu widmen,<br />

um ihren Inhabern zu ermöglichen, im<br />

Einklang mit <strong>de</strong>m Bologna-Prozess in allen<br />

Mitgliedstaaten zu arbeiten und zu<br />

studieren; ermutigt in diesem Sinne die<br />

Mitgliedstaaten, künstlerische Regelstudiengänge<br />

zu för<strong>de</strong>rn, die eine gute<br />

persönliche und berufliche Ausbildung<br />

bieten, die es <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n ermöglicht,<br />

ihr künstlerisches Talent zu entwickeln,<br />

ihnen jedoch auch allgemeine<br />

Fähigkeiten vermittelt, um in einem an<strong>de</strong>ren<br />

Berufsfeld bestehen zu können;<br />

betont ferner, wie wichtig es ist, europaweite<br />

In<strong>iti</strong>ativen vorzuschlagen, um<br />

die Anerkennung von Diplomen und<br />

an<strong>de</strong>ren Zeugnissen, die von nationalen<br />

Konservatorien und Schulen für Künstler<br />

aus Drittstaaten ausgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

zugunsten <strong>de</strong>r Mobilität von Künstlern<br />

in Richtung <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten zu erleichtern;<br />

16. for<strong>de</strong>rt die Kommission auf, eine<br />

„Europäische Charta für das künstlerische<br />

Schaffen und die Bedingungen<br />

seiner Ausübung“ auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

einer In<strong>iti</strong>ative wie <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r UNESCO zu<br />

verabschie<strong>de</strong>n, um die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r<br />

Tätigkeiten von Angehörigen künstlerischer<br />

Berufe zu bekräftigen und die<br />

europäische Integration zu erleichtern;<br />

17. for<strong>de</strong>rt die Mitgliedstaaten auf, je<strong>de</strong><br />

Art von Einschränkung in Bezug auf <strong>de</strong>n<br />

Zugang zum Arbeitsmarkt für aktiv im<br />

künstlerischen Bereich tätige Personen<br />

aus <strong>de</strong>n neuen Mitgliedstaaten aufzuheben;<br />

18. for<strong>de</strong>rt die Mitgliedstaaten, die sie<br />

noch nicht anwen<strong>de</strong>n, auf, unter Einhaltung<br />

<strong>de</strong>r Richtlinie 92/100/EWG und<br />

<strong>de</strong>r Richtlinie 2001/29/EG tatsächlich<br />

für die Erhebung sämtlicher gerechter<br />

Ausgleichszahlungen für das Vervielfältigungsrecht<br />

und die angemessenen Entgelte,<br />

die <strong>de</strong>n Inhabern von Urheberrechten<br />

und verwandten Schutzrechten<br />

zustehen, wirksam zu sorgen;<br />

19. for<strong>de</strong>rt die Kommission auf, eine<br />

Studie aufzulegen, um die Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>r Mitgliedstaaten zu untersuchen, damit<br />

<strong>de</strong>n Inhabern von Urheberrechten<br />

und verwandten Schutzrechten tatsächlich<br />

<strong>de</strong>r gerechte Ausgleich verschafft<br />

wird, <strong>de</strong>r ihnen als Gegenleistung für<br />

die von <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten gemäß<br />

<strong>de</strong>r Richtlinie 2001/29/EG erlassenen<br />

gesetzlichen Ausnahmeregelungen und<br />

als Ausgleich für die legale Nutzung ihrer<br />

von <strong>de</strong>r Richtlinie 2006/115/EG bestätigten<br />

Rechte zusteht;<br />

20. for<strong>de</strong>rt die Kommission auf, eine<br />

Studie aufzulegen, um die Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>r Mitgliedstaaten zu untersuchen,<br />

damit ein Teil <strong>de</strong>r durch die Wahrnehmung<br />

<strong>de</strong>s Rechts auf einen gerechten<br />

Ausgleich, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhabern von Urheberrechten<br />

und verwandten Schutzrechten<br />

zusteht, erzielten Einnahmen<br />

für die Unterstützung <strong>de</strong>s Schaffens und<br />

<strong>de</strong>s sozialen und finanziellen Schutzes<br />

<strong>de</strong>r Künstler aufgewen<strong>de</strong>t wird, und um<br />

die Rechtsinstrumente und die Mittel<br />

zu analysieren, die eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

könnten, um zu einer Finanzierung <strong>de</strong>s<br />

Schutzes <strong>de</strong>r leben<strong>de</strong>n europäischen<br />

Künstler beizutragen;<br />

21. hält es für wünschenswert, dass die<br />

Mitgliedstaaten die Möglichkeit prüfen,<br />

<strong>de</strong>n Künstlern zusätzlich zu <strong>de</strong>n bereits<br />

bestehen<strong>de</strong>n Hilfen eine Unterstützung<br />

zu gewähren, in<strong>de</strong>m sie beispielsweise<br />

eine Abgabe auf die kommerzielle Nutzung<br />

<strong>de</strong>r originellen Schöpfungen und<br />

ihrer rechtlich nicht geschützten Darstellungen<br />

ins Auge fassen;<br />

Die Visa-Pol<strong>iti</strong>k: Mobilität und Beschäftigung<br />

von Drittstaatsangehörigen<br />

22. betont die Notwendigkeit, die<br />

Schwierigkeiten, die bestimmte Künstler<br />

aus Europa und aus Drittstaaten haben,<br />

um ein Visum für die Ausstellung<br />

einer Arbeitserlaubnis zu bekommen,<br />

und die daraus folgen<strong>de</strong> Ungewissheit<br />

zu berücksichtigen;<br />

23. verweist auf die Tatsache, dass es<br />

Künstler mit kurzfristigen Arbeitsverträgen<br />

schwer haben, die Bedingungen für<br />

Anhang<br />

81

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!