Impuls 2007 - iti-germany.de
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kulturellen Erbes teilhat und auf Werken<br />
<strong>de</strong>r Vergangenheit basiert, <strong>de</strong>ren Erhaltung<br />
die Staaten gewährleisten, woraus<br />
es Inspiration und Stoff schöpft,<br />
Verbesserung <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r Künstler<br />
in Europa<br />
Das Vertragsverhältnis<br />
1. for<strong>de</strong>rt die Mitgliedstaaten auf, einen<br />
rechtlichen und institutionellen Rahmen<br />
zu entwickeln o<strong>de</strong>r umzusetzen, um das<br />
künstlerische Schaffen durch die Annahme<br />
o<strong>de</strong>r Anwendung eines Bün<strong>de</strong>ls kohärenter<br />
und umfassen<strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
zu unterstützen, die das Vertragsverhältnis,<br />
die soziale Sicherheit, die Krankenversicherung,<br />
die direkte und indirekte<br />
Besteuerung und die Übereinstimmung<br />
mit <strong>de</strong>n europäischen Vorschriften beinhalten;<br />
2. betont, dass <strong>de</strong>r atypische Charakter<br />
<strong>de</strong>r Arbeitsmetho<strong>de</strong>n von Künstlern berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n muss;<br />
3. unterstreicht ferner, dass <strong>de</strong>r atypische<br />
und prekäre Charakter aller Bühnenberufe<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n muss;<br />
4. ermutigt die Mitgliedstaaten, die<br />
Einführung von Lehr- o<strong>de</strong>r Qualifizierungsverträgen<br />
für künstlerische Berufe<br />
voranzutreiben;<br />
5. schlägt daher <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten<br />
vor, die Anerkennung <strong>de</strong>r Berufserfahrung<br />
von Künstlern zu för<strong>de</strong>rn;<br />
Der Schutz <strong>de</strong>r Künstler<br />
6. for<strong>de</strong>rt die Kommission und die Mitgliedstaaten<br />
auf, nach Konsultation <strong>de</strong>r<br />
Künstlerbranche ein „Europäisches Berufsregister“<br />
in <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>s EUROPASS<br />
für Künstler einzurichten, in <strong>de</strong>m ihr<br />
Status, die Art und die jeweilige Dauer<br />
ihrer Verträge sowie Angaben über ihre<br />
Arbeitgeber o<strong>de</strong>r die Dienstleistungserbringer,<br />
die sie engagieren, aufgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n könnten;<br />
7. ermutigt die Mitgliedstaaten, die<br />
Koordinierung und <strong>de</strong>n Austausch bewährter<br />
Verfahren und Informationen<br />
zu verbessern;<br />
8. for<strong>de</strong>rt die Kommission nachdrücklich<br />
auf, in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m<br />
betroffenen Sektor einen einheitlichen<br />
und verständlichen praktischen Leitfa<strong>de</strong>n<br />
für die europäischen Künstler wie<br />
auch für die betroffenen Verwaltungseinrichtungen<br />
auszuarbeiten, <strong>de</strong>r alle<br />
Bestimmungen in Bezug auf Krankenversicherung,<br />
Arbeitslosigkeit und Rente,<br />
die sowohl national als auch europaweit<br />
gelten, enthalten wür<strong>de</strong>;<br />
9. for<strong>de</strong>rt die Kommission und die Mitgliedstaaten<br />
auf, nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />
gelten<strong>de</strong>n bilateralen Abkommen die<br />
Möglichkeit von In<strong>iti</strong>ativen zu prüfen,<br />
um die Übertragung von Renten- und<br />
Sozialversicherungsansprüchen von<br />
Künstlern aus Drittlän<strong>de</strong>rn nach ihrer<br />
Rückkehr in ihr Land und die Berücksichtigung<br />
ihrer durch die Arbeit in<br />
einem Mitgliedstaat erworbenen Berufserfahrung<br />
zu gewährleisten;<br />
10. ermutigt die Kommission, ein Pilotprojekt<br />
aufzulegen, um die Einführung<br />
einer spezifisch für europäische Künstler<br />
bestimmten europäischen elektronischen<br />
Sozialversicherungskarte zu<br />
erproben;<br />
11. ist in <strong>de</strong>r Tat <strong>de</strong>r Auffassung, dass<br />
eine solche Karte, die somit sämtliche<br />
Informationen über <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n<br />
Künstler enthält, Abhilfe bei bestimmten<br />
berufsinhärenten Problemen schaffen<br />
könnte;<br />
12. betont die Notwendigkeit, die spezifische<br />
Mobilität <strong>de</strong>r Künstler von <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Union im Allgemeinen genau zu unterschei<strong>de</strong>n;<br />
13. for<strong>de</strong>rt diesbezüglich die Kommission<br />
auf, die Fortschritte, die in Bezug<br />
auf diese spezifische Mobilität erreicht<br />
wur<strong>de</strong>n, zusammenzufassen;<br />
14. for<strong>de</strong>rt die Kommission auf, die kulturellen<br />
Bereiche förmlich zu ermitteln,<br />
in <strong>de</strong>nen die Gefahr <strong>de</strong>s Verlusts von<br />
Kreativität und Talenten offenkundig<br />
ist, und for<strong>de</strong>rt die Mitgliedstaaten auf,<br />
durch Anreize ein günstiges Umfeld zu<br />
schaffen, so dass ihre Künstler in <strong>de</strong>n<br />
Mitgliedstaaten bleiben o<strong>de</strong>r dorthin<br />
zurückkehren;<br />
15. for<strong>de</strong>rt ferner die Mitgliedstaaten<br />
auf, <strong>de</strong>r gemeinschaftsweiten Anerkennung<br />
von Diplomen und an<strong>de</strong>ren<br />
Zeugnissen, die von sämtlichen europäischen<br />
und staatlichen Konservatorien<br />
und Kunstschulen sowie an<strong>de</strong>ren<br />
offiziellen Schulen <strong>de</strong>r darstellen<strong>de</strong>n<br />
Künste für Künstler ausgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
beson<strong>de</strong>res Augenmerk zu widmen,<br />
um ihren Inhabern zu ermöglichen, im<br />
Einklang mit <strong>de</strong>m Bologna-Prozess in allen<br />
Mitgliedstaaten zu arbeiten und zu<br />
studieren; ermutigt in diesem Sinne die<br />
Mitgliedstaaten, künstlerische Regelstudiengänge<br />
zu för<strong>de</strong>rn, die eine gute<br />
persönliche und berufliche Ausbildung<br />
bieten, die es <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n ermöglicht,<br />
ihr künstlerisches Talent zu entwickeln,<br />
ihnen jedoch auch allgemeine<br />
Fähigkeiten vermittelt, um in einem an<strong>de</strong>ren<br />
Berufsfeld bestehen zu können;<br />
betont ferner, wie wichtig es ist, europaweite<br />
In<strong>iti</strong>ativen vorzuschlagen, um<br />
die Anerkennung von Diplomen und<br />
an<strong>de</strong>ren Zeugnissen, die von nationalen<br />
Konservatorien und Schulen für Künstler<br />
aus Drittstaaten ausgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
zugunsten <strong>de</strong>r Mobilität von Künstlern<br />
in Richtung <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten zu erleichtern;<br />
16. for<strong>de</strong>rt die Kommission auf, eine<br />
„Europäische Charta für das künstlerische<br />
Schaffen und die Bedingungen<br />
seiner Ausübung“ auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
einer In<strong>iti</strong>ative wie <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r UNESCO zu<br />
verabschie<strong>de</strong>n, um die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r<br />
Tätigkeiten von Angehörigen künstlerischer<br />
Berufe zu bekräftigen und die<br />
europäische Integration zu erleichtern;<br />
17. for<strong>de</strong>rt die Mitgliedstaaten auf, je<strong>de</strong><br />
Art von Einschränkung in Bezug auf <strong>de</strong>n<br />
Zugang zum Arbeitsmarkt für aktiv im<br />
künstlerischen Bereich tätige Personen<br />
aus <strong>de</strong>n neuen Mitgliedstaaten aufzuheben;<br />
18. for<strong>de</strong>rt die Mitgliedstaaten, die sie<br />
noch nicht anwen<strong>de</strong>n, auf, unter Einhaltung<br />
<strong>de</strong>r Richtlinie 92/100/EWG und<br />
<strong>de</strong>r Richtlinie 2001/29/EG tatsächlich<br />
für die Erhebung sämtlicher gerechter<br />
Ausgleichszahlungen für das Vervielfältigungsrecht<br />
und die angemessenen Entgelte,<br />
die <strong>de</strong>n Inhabern von Urheberrechten<br />
und verwandten Schutzrechten<br />
zustehen, wirksam zu sorgen;<br />
19. for<strong>de</strong>rt die Kommission auf, eine<br />
Studie aufzulegen, um die Maßnahmen<br />
<strong>de</strong>r Mitgliedstaaten zu untersuchen, damit<br />
<strong>de</strong>n Inhabern von Urheberrechten<br />
und verwandten Schutzrechten tatsächlich<br />
<strong>de</strong>r gerechte Ausgleich verschafft<br />
wird, <strong>de</strong>r ihnen als Gegenleistung für<br />
die von <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten gemäß<br />
<strong>de</strong>r Richtlinie 2001/29/EG erlassenen<br />
gesetzlichen Ausnahmeregelungen und<br />
als Ausgleich für die legale Nutzung ihrer<br />
von <strong>de</strong>r Richtlinie 2006/115/EG bestätigten<br />
Rechte zusteht;<br />
20. for<strong>de</strong>rt die Kommission auf, eine<br />
Studie aufzulegen, um die Maßnahmen<br />
<strong>de</strong>r Mitgliedstaaten zu untersuchen,<br />
damit ein Teil <strong>de</strong>r durch die Wahrnehmung<br />
<strong>de</strong>s Rechts auf einen gerechten<br />
Ausgleich, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhabern von Urheberrechten<br />
und verwandten Schutzrechten<br />
zusteht, erzielten Einnahmen<br />
für die Unterstützung <strong>de</strong>s Schaffens und<br />
<strong>de</strong>s sozialen und finanziellen Schutzes<br />
<strong>de</strong>r Künstler aufgewen<strong>de</strong>t wird, und um<br />
die Rechtsinstrumente und die Mittel<br />
zu analysieren, die eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
könnten, um zu einer Finanzierung <strong>de</strong>s<br />
Schutzes <strong>de</strong>r leben<strong>de</strong>n europäischen<br />
Künstler beizutragen;<br />
21. hält es für wünschenswert, dass die<br />
Mitgliedstaaten die Möglichkeit prüfen,<br />
<strong>de</strong>n Künstlern zusätzlich zu <strong>de</strong>n bereits<br />
bestehen<strong>de</strong>n Hilfen eine Unterstützung<br />
zu gewähren, in<strong>de</strong>m sie beispielsweise<br />
eine Abgabe auf die kommerzielle Nutzung<br />
<strong>de</strong>r originellen Schöpfungen und<br />
ihrer rechtlich nicht geschützten Darstellungen<br />
ins Auge fassen;<br />
Die Visa-Pol<strong>iti</strong>k: Mobilität und Beschäftigung<br />
von Drittstaatsangehörigen<br />
22. betont die Notwendigkeit, die<br />
Schwierigkeiten, die bestimmte Künstler<br />
aus Europa und aus Drittstaaten haben,<br />
um ein Visum für die Ausstellung<br />
einer Arbeitserlaubnis zu bekommen,<br />
und die daraus folgen<strong>de</strong> Ungewissheit<br />
zu berücksichtigen;<br />
23. verweist auf die Tatsache, dass es<br />
Künstler mit kurzfristigen Arbeitsverträgen<br />
schwer haben, die Bedingungen für<br />
Anhang<br />
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