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Anhörung zum Bleiberecht für langjährig geduldete ... - Pro Asyl

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Rita Süssmuth- Sachverständigenrat <strong>für</strong> Zuwanderung und Integration<br />

7. Grußwort<br />

der Vorsitzenden desSachverständigenrates<br />

<strong>für</strong> Zuwanderung und Integration der<br />

Deutschen Bundesregierung<br />

<strong>Pro</strong>f. Dr. Dr. h.c. mult. Rita Süssmuth<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die Veranstalter dieser <strong>Anhörung</strong> haben mich gebeten,<br />

meine Position als Vorsitzende der Unabhängigen<br />

Kommission Zuwanderung <strong>zum</strong> Thema <strong>Bleiberecht</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>langjährig</strong> <strong>geduldete</strong> Flüchtlinge darzulegen.<br />

Gern komme ich dieser Bitte nach.<br />

Als wir im Juli des Jahres 2001<br />

den Abschlussbericht unserer<br />

vom Ministerium des Inneren<br />

eingesetzten Unabhängigen<br />

Kommission Zuwanderung<br />

unter dem Titel "Zuwanderung<br />

gestalten - Integration<br />

fördern" der Öffentlichkeit<br />

vorstellten, verbanden wir damit<br />

gleichzeitig die Hoffung,<br />

dass die Arbeitsergebnisse und<br />

Empfehlungen der Kommission<br />

in absehbarer Zeit in neue<br />

gesetzliche Regelungen münden<br />

würden. Denn, so die Ergebnisse<br />

unserer Arbeit, im<br />

Bereich Migration und Zuwanderung<br />

herrscht ein deutlicher<br />

Regelungsbedarf, um den<br />

aktuellen Herausforderungen<br />

besser begegnen und auf neue<br />

Entwicklungen internationaler Migrationsprozesse -<br />

aber auch auf den Bedarf nach qualifizierten Fachkräften<br />

- in unserem Land angemessen reagieren zu<br />

können. Aus verschiedenen Gründen ist es zu gesetzlichen<br />

Neuregelungen bisher nicht gekommen.<br />

Die zurückliegenden Jahre seit der Veröffentlichung<br />

unseres Abschlussberichtes waren von schweren internationalen<br />

Erschütterungen, von dem schrecklichen<br />

terroristischen Anschlag am 11. September<br />

2001 in den USA, von den Kriegen in Afghanistan<br />

und zuletzt im Irak sowie den daraus erwachsenen<br />

politischen <strong>Pro</strong>blemen gekennzeichnet.<br />

In diesem Rahmen wächst der Bundesrepublik<br />

Deutschland eine immer größere Verantwortung<br />

<strong>für</strong> die Bewahrung des Friedens und <strong>für</strong> die Achtung<br />

der Menschenrechte zu. Dabei muss die Bundesrepublik<br />

Deutschland ihre Verpflichtung und<br />

Verantwortung als wichtiges Mitglied der Staatengemeinschaft<br />

nicht zuletzt <strong>für</strong> den Geltungsbereich<br />

und die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

und der Europäischen Menschenrechtskonvention<br />

wahrnehmen.<br />

Der Einsatz <strong>für</strong> die weltweite<br />

Achtung der Menschenrechte<br />

und die Stärkung des Völkerrechts<br />

bedeutet auch, den<br />

<strong>langjährig</strong> in Deutschland lebenden<br />

Flüchtlingen eine<br />

menschenwürdige Existenz<br />

und eine rechtlich-formale Integration<br />

mit den dazugehörigen<br />

Rechten und Pflichten zu<br />

ermöglichen.<br />

Hier hat sich insbesondere in<br />

Bezug auf Flüchtlinge, die aus<br />

humanitären oder faktischen<br />

Gründen nicht in ihren Heimatstaat<br />

zurückkehren können,<br />

eine sowohl aus rechtlichen<br />

als auch aus menschlichen<br />

Gründen inakzeptable<br />

Praxis herausgebildet. Obwohl<br />

Duldungen nach der Intention des Ausländerrechts<br />

nicht länger als <strong>für</strong> ein Jahr erteilt werden sollen,<br />

sieht die Wirklichkeit anders aus. In weit über der<br />

Hälfte der Fälle wird die Jahresfrist um ein vielfaches<br />

überschritten. Die Duldungen sind daher zu einem<br />

"Ersatzaufenthaltsrecht" geworden, welches<br />

die Betroffenen in administrativer Hinsicht zu Menschen<br />

zweiter und dritter Klasse degradiert. Geduldete<br />

Flüchtlinge dürfen ihre Familien nicht nachholen,<br />

sie erhalten herabgesetzte Sozialleistungen, ihre<br />

Freizügigkeit ist ebenso wie die Möglichkeit, eine<br />

Erwerbstätigkeit auszuüben, stark eingeschränkt.<br />

Für die Betroffenen ist eine solche Situation extrem<br />

belastend. Fachleute weisen immer wieder darauf<br />

hin, dass dies zu psychischen oder physischen Erkranken<br />

führen kann.<br />

FLÜCHTLINGSRAT - Zeitschrift <strong>für</strong> Flüchtlingspolitik in Niedersachsen, Heft 102, Oktober 2004<br />

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