Anhörung zum Bleiberecht für langjährig geduldete ... - Pro Asyl
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1. Petition <strong>für</strong> ein <strong>Bleiberecht</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>langjährig</strong> in Niedersachsen lebende<br />
<strong>Asyl</strong>suchende und Flüchtlinge<br />
Am 19. November 1999 beschloss die Ständige<br />
Konferenz der Innenminister und -Senatoren des<br />
Bundes und der Länder die letzte <strong>Bleiberecht</strong>sregelung<br />
<strong>für</strong> <strong>langjährig</strong> in der Bundesrepublik lebende<br />
Flüchtlinge und <strong>Asyl</strong>suchende. Durch den Beschluss<br />
sollten Flüchtlingsfamilien mit minderjährigen<br />
Kindern, die bis <strong>zum</strong> 30.06.1993 bzw. Alleinstehende,<br />
die bis <strong>zum</strong> 31.12.1989 in die Bundesrepublik<br />
geflüchtet waren, begünstigt werden. Da die Flüchtlinge<br />
mit dem Erhalt der Aufenthaltsbefugnis auch<br />
einen Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsberechtigung<br />
erwarben, konnten die meisten der Flüchtlinge<br />
ihren Lebensunterhalt seit diesem Zeitpunkt ohne<br />
Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen bestreiten.<br />
Sie entlasteten somit die öffentlichen Kassen in<br />
erheblichem Umfang.<br />
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung<br />
waren jedoch die Flüchtlinge aus dem gesamten<br />
ehemaligen Jugoslawien. Wegen dieser Einschränkung<br />
konnten Flüchtlinge aus dem gesamten ehemaligen<br />
Jugoslawien, die die Stichtagsregelung<br />
ansonsten erfüllten und sogar vor diesen Daten in<br />
die Bundesrepublik geflüchtet waren, nicht von der<br />
Regelung profitieren. Von den 2000-2001 verabschiedeten<br />
Beschlüssen der Innenministerkonferenzen<br />
zur Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen konnten in<br />
Niedersachsen u.a. wegen der schwierigen Arbeitsmarktlage<br />
nur wenige Flüchtlinge profitieren.<br />
Unter den Flüchtlingen aus Jugoslawien, die seit<br />
Ende der 80er Jahre in Deutschland leben, befinden<br />
sich sehr viele Angehörige ethnischer Minderheiten.<br />
Sie wurden aus dem auseinander brechenden Jugoslawien<br />
gewaltsam vertrieben oder flohen vor Diskriminierungen<br />
und gegen sie gerichtete Gewalttätigkeiten.<br />
Ihre <strong>Asyl</strong>anträge wurden generell negativ<br />
entschieden. Sie wurden wegen der im gesamten<br />
Staatsgebiet Jugoslawiens beginnenden bürgerkriegsähnlichen<br />
Auseinandersetzungen seit Anfang<br />
der 1990er Jahre geduldet. Das mit der früheren<br />
jugoslawischen Regierung abgeschlossene Rückübernahmeabkommen<br />
wurde nicht in die Praxis<br />
umgesetzt.<br />
Neben den zahlreichen Kosovoalbanern, die<br />
Anfang der neunziger Jahre nach Deutschland<br />
Petition<br />
Die “Petition <strong>für</strong> ein <strong>Bleiberecht</strong> <strong>für</strong> <strong>langjährig</strong> in Niedersachsen lebende <strong>Asyl</strong>suchende und Flüchtlinge”<br />
wurde dem Niedersächsischen Landtag am 10.05.2004 von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien<br />
Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, dem DGB, dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat sowie anderen<br />
Organisationen zur Beschlussfass-ung vorgelegt.<br />
geflohen und hier mittlerweile heimisch geworden<br />
sind, leben auch viele Angehörige nichtalbanischer<br />
Bevölkerungsgruppen aus Kosovo,<br />
insbesondere Roma und Ashkali, in Deutschland.<br />
Die Angehörigen dieser Gruppen sind in<br />
Kosovo nach wie vor rassistischen Diskriminierungen<br />
ausgesetzt und massiv von Angriffen<br />
auf Leib und Leben bedroht. Diese Menschen<br />
benötigen eine sichere Lebensperspektive in<br />
Deutschland.<br />
Die Stichdaten der letzten <strong>Bleiberecht</strong>sregelung<br />
(31.12.1989 <strong>für</strong> Alleinstehende bzw. 30. Juni 1993<br />
<strong>für</strong> Flüchtlingsfamilien) sind mittlerweile veraltet.<br />
Die Zahl der Krisenherde in der Welt, das Ausmaß<br />
von politischer Repression, ökologischen und ökonomischen<br />
Katastrophen sowie Bürgerkriegen hat<br />
auch in den neunziger Jahren nicht abgenommen,<br />
im Gegenteil. Auch in der letzten Dekade flohen<br />
Menschen aus zahlreichen Krisengebieten in die<br />
Bundesrepublik Deutschland und nach Niedersachsen.<br />
Zu den Hauptherkunftsländern dieser Flüchtlinge<br />
gehören u.a. Jugoslawien, Afghanistan, Angola,<br />
Kongo, Togo und Liberia. Auch die Situation im<br />
Nahen Osten trieb Menschen aus Irak, Libanon<br />
und Syrien in die Flucht.<br />
Derzeit verhandelt der Vermittlungsausschuss von<br />
Bundestag und Bundesrat über das geplante<br />
Zuwanderungsgesetz. Allerdings bietet dieses<br />
Gesetz noch keine Lösung <strong>für</strong> die <strong>langjährig</strong> hier<br />
lebenden Flüchtlinge. Denn eine <strong>Bleiberecht</strong>sregelung<br />
ist bisher nicht vorgesehen. Die hohe Zahl<br />
<strong>langjährig</strong> hier lebender Flüchtlinge macht jedoch<br />
eine klare und generelle Lösung erforderlich.<br />
Die im Zuwanderungsgesetz vorgesehene Härtefallregelung<br />
kann eine <strong>Bleiberecht</strong>sregelung nicht<br />
ersetzen. In einem Gremium <strong>für</strong> ausländerrechtliche<br />
Härtefälle sind langwierige Prüfungen erforderlich.<br />
Daher kann eine Härtefallregelung nur in Einzelfällen<br />
hilfreich sein. Das derzeit gültige Ausländergesetz<br />
von 1990 enthält dagegen in § 100 die<br />
gesetzliche Möglichkeit <strong>für</strong> eine Übergangsregelung,<br />
die anlässlich seines Inkrafttretens Flüchtlingen mit<br />
einem <strong>langjährig</strong>em Aufenthalt ein allgemeines Bleiberrecht<br />
gewährte.<br />
FLÜCHTLINGSRAT - Zeitschrift <strong>für</strong> Flüchtlingspolitik in Niedersachsen, Heft 102, Oktober 2004<br />
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