Zwischen Zwei Welten: Vietnamesische VertragsarbeiterInnen in ...
Zwischen Zwei Welten: Vietnamesische VertragsarbeiterInnen in ...
Zwischen Zwei Welten: Vietnamesische VertragsarbeiterInnen in ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die „Wiener Konvention über das Recht der Verträge“, welcher die DDR 1986 beigetreten<br />
war, erlaubte e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche Änderung von völkerrechtlichen Verträgen, wenn „zur<br />
Zeit des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare politische und ökonomische Veränderungen<br />
e<strong>in</strong>treten, deren Auswirkungen das Ausmaß der noch zu erfüllenden Vertragspflichten<br />
grundlegend umwandeln.“ 187 In solchen Fällen seien, laut der Wiener Konvention, die<br />
Partnerstaaten völkerrechtlich verpflichtet, an der Änderung der Verträge mitzuwirken. Auf<br />
der Grundlage dieser Konvention wurden vom M<strong>in</strong>isterrat der DDR Änderungsvorschläge der<br />
Regierungsabkommen ausgearbeitet. Die Vertragsänderungen mit Vietnam wurden am<br />
13.05.1990 <strong>in</strong> der Verordnung über die Veränderung von Arbeitsverhältnissen mit<br />
ausländischen Bürgern, die auf der Grundlage von Regierungsabkommen <strong>in</strong> der DDR<br />
beschäftigt und qualifiziert werden bestätigt und unterzeichnet. Grundlegende Änderungen<br />
der Regierungsverträge be<strong>in</strong>halteten:<br />
- Die Abkommen wurden nicht verlängert.<br />
- Betrieben wurde das Recht e<strong>in</strong>er vorzeitigen Kündigung „aus zw<strong>in</strong>genden Gründen“<br />
e<strong>in</strong>geräumt.<br />
- F<strong>in</strong>anzielle Vergünstigungen für Vertragsarbeitnehmer, wie z.B. Mietsubvention,<br />
Trennungsentschädigung, Freistellung für berufliche Fortbildung, wurden aufgehoben.<br />
- Gekündigte Arbeitnehmer konnten entweder vorzeitig <strong>in</strong> die Heimat zurückkehren<br />
oder bis zum Ablauf der vorgesehenen Vertragszeit <strong>in</strong> Deutschland bleiben.<br />
- Rückkehrer hatten e<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>e „e<strong>in</strong>malige Unterstützung“ von 3000 DM,<br />
die Fortzahlung von 70% des Nettolohnes für 3 Monate, Unterbr<strong>in</strong>gung im Wohnheim<br />
bis zur Ausreise sowie Organisation und F<strong>in</strong>anzierung der Heimreise durch den<br />
Betrieb.<br />
- Für <strong>in</strong> Deutschland bleibende Arbeiter wurde die B<strong>in</strong>dung der Genehmigung an e<strong>in</strong>en<br />
bestimmten Arbeitsvertrag, Arbeitsplatz und Arbeitgeber gelöst. Sie hatten das Recht<br />
auf Erteilung e<strong>in</strong>er Arbeits- oder Gewerbeerlaubnis, Anspruch auf angemessenen<br />
Wohnraum, auf e<strong>in</strong>e betriebliche Ausgleichszahlung, Arbeitslosengeld und außerdem<br />
das Recht auf Unterstützung bei Umschulungen oder Vermittlung e<strong>in</strong>es neuen<br />
Arbeitsplatzes. 188<br />
Die Veränderungen der Regierungsabkommen brachten sowohl Vor- als auch Nachteile für<br />
die Vertragsarbeiter mit sich. E<strong>in</strong>er der größten Nachteile der neuen Bestimmungen betraf die<br />
187<br />
Berger: Nach der Wende, S. 72.<br />
188 Vgl.: Ebenda, S. 72 f; Marburger, S. 33.<br />
60