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Zwischen Zwei Welten: Vietnamesische VertragsarbeiterInnen in ...

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Die „Wiener Konvention über das Recht der Verträge“, welcher die DDR 1986 beigetreten<br />

war, erlaubte e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche Änderung von völkerrechtlichen Verträgen, wenn „zur<br />

Zeit des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare politische und ökonomische Veränderungen<br />

e<strong>in</strong>treten, deren Auswirkungen das Ausmaß der noch zu erfüllenden Vertragspflichten<br />

grundlegend umwandeln.“ 187 In solchen Fällen seien, laut der Wiener Konvention, die<br />

Partnerstaaten völkerrechtlich verpflichtet, an der Änderung der Verträge mitzuwirken. Auf<br />

der Grundlage dieser Konvention wurden vom M<strong>in</strong>isterrat der DDR Änderungsvorschläge der<br />

Regierungsabkommen ausgearbeitet. Die Vertragsänderungen mit Vietnam wurden am<br />

13.05.1990 <strong>in</strong> der Verordnung über die Veränderung von Arbeitsverhältnissen mit<br />

ausländischen Bürgern, die auf der Grundlage von Regierungsabkommen <strong>in</strong> der DDR<br />

beschäftigt und qualifiziert werden bestätigt und unterzeichnet. Grundlegende Änderungen<br />

der Regierungsverträge be<strong>in</strong>halteten:<br />

- Die Abkommen wurden nicht verlängert.<br />

- Betrieben wurde das Recht e<strong>in</strong>er vorzeitigen Kündigung „aus zw<strong>in</strong>genden Gründen“<br />

e<strong>in</strong>geräumt.<br />

- F<strong>in</strong>anzielle Vergünstigungen für Vertragsarbeitnehmer, wie z.B. Mietsubvention,<br />

Trennungsentschädigung, Freistellung für berufliche Fortbildung, wurden aufgehoben.<br />

- Gekündigte Arbeitnehmer konnten entweder vorzeitig <strong>in</strong> die Heimat zurückkehren<br />

oder bis zum Ablauf der vorgesehenen Vertragszeit <strong>in</strong> Deutschland bleiben.<br />

- Rückkehrer hatten e<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>e „e<strong>in</strong>malige Unterstützung“ von 3000 DM,<br />

die Fortzahlung von 70% des Nettolohnes für 3 Monate, Unterbr<strong>in</strong>gung im Wohnheim<br />

bis zur Ausreise sowie Organisation und F<strong>in</strong>anzierung der Heimreise durch den<br />

Betrieb.<br />

- Für <strong>in</strong> Deutschland bleibende Arbeiter wurde die B<strong>in</strong>dung der Genehmigung an e<strong>in</strong>en<br />

bestimmten Arbeitsvertrag, Arbeitsplatz und Arbeitgeber gelöst. Sie hatten das Recht<br />

auf Erteilung e<strong>in</strong>er Arbeits- oder Gewerbeerlaubnis, Anspruch auf angemessenen<br />

Wohnraum, auf e<strong>in</strong>e betriebliche Ausgleichszahlung, Arbeitslosengeld und außerdem<br />

das Recht auf Unterstützung bei Umschulungen oder Vermittlung e<strong>in</strong>es neuen<br />

Arbeitsplatzes. 188<br />

Die Veränderungen der Regierungsabkommen brachten sowohl Vor- als auch Nachteile für<br />

die Vertragsarbeiter mit sich. E<strong>in</strong>er der größten Nachteile der neuen Bestimmungen betraf die<br />

187<br />

Berger: Nach der Wende, S. 72.<br />

188 Vgl.: Ebenda, S. 72 f; Marburger, S. 33.<br />

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