Zwischen Zwei Welten: Vietnamesische VertragsarbeiterInnen in ...
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Dadurch erhielten viele Vertragsarbeiter die ihnen zustehenden Leistungen nicht, und nur <strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>zelfällen wurden die Zahlungen im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> erstattet. 192<br />
Im Wiedervere<strong>in</strong>igungsvertrag wurden die Änderungen der Regierungsabkommen zwar<br />
e<strong>in</strong>getragen, dort wurde aber nicht festgelegt, welchen Aufenthaltstitel die ehemaligen<br />
Vertragsarbeiter im vere<strong>in</strong>ten Deutschland bekommen würden. Ab dem 01.01.1991 sollten die<br />
Titelbezeichnungen für Ausländer gemäß des geltenden Ausländergesetzes der<br />
Bundesrepublik Deutschland angepasst werden. 193 Die an die Vertragsarbeiter verliehenen<br />
Aufenthaltstitel variierten dabei sehr stark. In se<strong>in</strong>er „Arbeitsfeldanalyse“ fasst Nguyen Do<br />
Th<strong>in</strong>h die wichtigsten Strukturdaten der <strong>in</strong> Rostock lebenden vietnamesischen<br />
Vertragsarbeiter zusammen. Die von ihm präsentierten Daten beziehen sich auf die Statistiken<br />
der Ausländerbehörde aus dem Jahr 1996. Danach erfüllten rund 90% der ehemaligen<br />
vietnamesischen Vertragsarbeiter mit Hauptwohnsitz <strong>in</strong> Rostock nach der Wende die<br />
rechtlichen Voraussetzungen für e<strong>in</strong>en Daueraufenthalt <strong>in</strong> Deutschland. Von rund 590<br />
ehemaligen vietnamesischen DDR-Vertragsarbeitern und deren Familienangehörigen, die<br />
1996 <strong>in</strong> der Hansestadt Rostock lebten, besaßen rund 41 e<strong>in</strong>e Aufenthaltsberechtigung. Die<br />
Aufenthaltsberechtigung galt als der „beste und sicherste Aufenthaltstitel im Rahmen des<br />
Ausländergesetzes für e<strong>in</strong>en Ausländer <strong>in</strong> Deutschland.“ 194 Die Aufenthaltsberechtigung<br />
wurde an die Ausländer verliehen, die sich bis zum Zeitpunkt der Vergabe, dem 31.12.1990,<br />
schon bis zu 8 Jahre <strong>in</strong> Deutschland aufgehalten hatten. Schwierigkeiten ergaben sich jedoch<br />
dadurch, dass, obwohl sich viele der Vertragsarbeiter schon mehr als 8 Jahre auf deutschem<br />
Gebiet befanden hatten, ihnen die DDR-Aufenthaltszeit nur bis zu 50 % angerechnet<br />
wurde. 195 Weitere 123 vietnamesische Vertragsarbeiter <strong>in</strong> Rostock besaßen e<strong>in</strong>e befristete<br />
oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Der mit 381 Personen größte Teil der Rostocker<br />
Vietnamesen erhielt den Aufenthaltstitel e<strong>in</strong>er Aufenthaltsbefugnis zugeteilt. Diese wurde aus<br />
„humanitären oder völkerrechtlichen Gründen für am längsten zwei Jahre“ erteilt. 196 E<strong>in</strong>e<br />
Verlängerung war meist abhängig davon, ob <strong>in</strong>nerhalb dieser zwei Jahre Sozialhilfe<br />
empfangen wurde, was aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktlage nicht immer zu verh<strong>in</strong>dern<br />
war: „Besonders hart traf diesen Umstand alle<strong>in</strong>erziehende Frauen und Männer, zumal bei<br />
e<strong>in</strong>er Befugnis <strong>in</strong>zwischen ke<strong>in</strong> Anspruch auf K<strong>in</strong>der- oder Erziehungsgeld bestand. E<strong>in</strong>e<br />
Absicherung der Existenz ohne Sozialhilfebezug war hier nur unter großen Mühen zu<br />
192 Vgl.: Ebenda.<br />
193 Vgl.: Berger: Nach der Wende, S. 73.<br />
194<br />
Nguyen, S. 1.<br />
195 Vgl.: Berger: Nach der Wende, S. 75.<br />
196<br />
Nguyen, S. 1.<br />
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