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Zwischen Zwei Welten: Vietnamesische VertragsarbeiterInnen in ...

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Dadurch erhielten viele Vertragsarbeiter die ihnen zustehenden Leistungen nicht, und nur <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>zelfällen wurden die Zahlungen im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> erstattet. 192<br />

Im Wiedervere<strong>in</strong>igungsvertrag wurden die Änderungen der Regierungsabkommen zwar<br />

e<strong>in</strong>getragen, dort wurde aber nicht festgelegt, welchen Aufenthaltstitel die ehemaligen<br />

Vertragsarbeiter im vere<strong>in</strong>ten Deutschland bekommen würden. Ab dem 01.01.1991 sollten die<br />

Titelbezeichnungen für Ausländer gemäß des geltenden Ausländergesetzes der<br />

Bundesrepublik Deutschland angepasst werden. 193 Die an die Vertragsarbeiter verliehenen<br />

Aufenthaltstitel variierten dabei sehr stark. In se<strong>in</strong>er „Arbeitsfeldanalyse“ fasst Nguyen Do<br />

Th<strong>in</strong>h die wichtigsten Strukturdaten der <strong>in</strong> Rostock lebenden vietnamesischen<br />

Vertragsarbeiter zusammen. Die von ihm präsentierten Daten beziehen sich auf die Statistiken<br />

der Ausländerbehörde aus dem Jahr 1996. Danach erfüllten rund 90% der ehemaligen<br />

vietnamesischen Vertragsarbeiter mit Hauptwohnsitz <strong>in</strong> Rostock nach der Wende die<br />

rechtlichen Voraussetzungen für e<strong>in</strong>en Daueraufenthalt <strong>in</strong> Deutschland. Von rund 590<br />

ehemaligen vietnamesischen DDR-Vertragsarbeitern und deren Familienangehörigen, die<br />

1996 <strong>in</strong> der Hansestadt Rostock lebten, besaßen rund 41 e<strong>in</strong>e Aufenthaltsberechtigung. Die<br />

Aufenthaltsberechtigung galt als der „beste und sicherste Aufenthaltstitel im Rahmen des<br />

Ausländergesetzes für e<strong>in</strong>en Ausländer <strong>in</strong> Deutschland.“ 194 Die Aufenthaltsberechtigung<br />

wurde an die Ausländer verliehen, die sich bis zum Zeitpunkt der Vergabe, dem 31.12.1990,<br />

schon bis zu 8 Jahre <strong>in</strong> Deutschland aufgehalten hatten. Schwierigkeiten ergaben sich jedoch<br />

dadurch, dass, obwohl sich viele der Vertragsarbeiter schon mehr als 8 Jahre auf deutschem<br />

Gebiet befanden hatten, ihnen die DDR-Aufenthaltszeit nur bis zu 50 % angerechnet<br />

wurde. 195 Weitere 123 vietnamesische Vertragsarbeiter <strong>in</strong> Rostock besaßen e<strong>in</strong>e befristete<br />

oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Der mit 381 Personen größte Teil der Rostocker<br />

Vietnamesen erhielt den Aufenthaltstitel e<strong>in</strong>er Aufenthaltsbefugnis zugeteilt. Diese wurde aus<br />

„humanitären oder völkerrechtlichen Gründen für am längsten zwei Jahre“ erteilt. 196 E<strong>in</strong>e<br />

Verlängerung war meist abhängig davon, ob <strong>in</strong>nerhalb dieser zwei Jahre Sozialhilfe<br />

empfangen wurde, was aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktlage nicht immer zu verh<strong>in</strong>dern<br />

war: „Besonders hart traf diesen Umstand alle<strong>in</strong>erziehende Frauen und Männer, zumal bei<br />

e<strong>in</strong>er Befugnis <strong>in</strong>zwischen ke<strong>in</strong> Anspruch auf K<strong>in</strong>der- oder Erziehungsgeld bestand. E<strong>in</strong>e<br />

Absicherung der Existenz ohne Sozialhilfebezug war hier nur unter großen Mühen zu<br />

192 Vgl.: Ebenda.<br />

193 Vgl.: Berger: Nach der Wende, S. 73.<br />

194<br />

Nguyen, S. 1.<br />

195 Vgl.: Berger: Nach der Wende, S. 75.<br />

196<br />

Nguyen, S. 1.<br />

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