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Zwischen Zwei Welten: Vietnamesische VertragsarbeiterInnen in ...

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Mit der bundese<strong>in</strong>heitlichen Bleiberechtsregelung, die am 17.06.1993 <strong>in</strong> Kraft trat, konnten<br />

ehemalige Vertragsarbeiter aus Vietnam, Mosambik und Angola nach § 32 des<br />

Ausländergesetzes e<strong>in</strong>e Aufenthaltsbefugnis erhalten, wenn sie zum <strong>in</strong> der<br />

Bleiberechtsregelung festgelegten „begünstigten Personenkreis“ gehörten. Die<br />

Voraussetzungen für die Zuteilung dazu waren:<br />

- ununterbrochener rechtmäßiger oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet.<br />

- ke<strong>in</strong> Erhalt von Leistungen für die freiwillige Rückkehr.<br />

- Rücknahme e<strong>in</strong>es gestellten Asylantrages bis zum 17.02.1993.<br />

- Bestreiten des Lebensunterhalts aus legaler selbständiger oder unselbständiger<br />

Erwerbstätigkeit.<br />

- ke<strong>in</strong>e Verurteilung wegen e<strong>in</strong>er vorsätzlichen Straftat. 201<br />

Zusätzlich vergab die Bundesanstalt für Arbeit und Sozialordnung (BMA) e<strong>in</strong>e „besondere<br />

Arbeitserlaubnis“ an Personen, die sich m<strong>in</strong>destens seit fünf Jahren auf deutschem Gebiet<br />

aufgehalten hatten und zu dem begünstigten Personenkreis gehörten. 202<br />

Nguyen Do Th<strong>in</strong>h beklagt, dass die ehemaligen Vertragsarbeiter nicht schon früher mit den<br />

westdeutschen „Gastarbeitern“ gleichgesetzt wurden, denn „angesichts der relativ ger<strong>in</strong>gen<br />

Zahl [war] deren dauerhafte Sonderstellung von der Bundesregierung kaum zu<br />

rechtfertigen.“ 203 Die Mehrzahl der Vertragsarbeiter wurde stattdessen offiziell wie<br />

„Werksarbeiter“ behandelt, „die nach Ablauf e<strong>in</strong>er begrenzten, auf e<strong>in</strong> bestimmtes Objekt<br />

bezogenen Arbeit“ wieder <strong>in</strong> ihr Herkunftsland zurückkehren mussten. 204 Diese ungleiche<br />

Behandlung führte zu unterschiedlichen Lebensbed<strong>in</strong>gungen der betroffenen Vietnamesen <strong>in</strong><br />

Deutschland. Nguyen Do Th<strong>in</strong>h unterscheidet drei wesentliche Gruppen von ehemaligen<br />

vietnamesischen Vertragsarbeitern und deren Lebensbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Rostock.<br />

Zur ersten Gruppe zählt er Vietnamesen mit deutscher Staatszugehörigkeit, die meist schon zu<br />

DDR-Zeiten geheiratet hatten und seit mehr als 14 Jahren <strong>in</strong> Deutschland lebten. Sie hatten<br />

oftmals ke<strong>in</strong>e Schwierigkeiten im Alltag, vor allem da sie die deutsche Sprache gut<br />

beherrschten. Die Personen dieser ersten Gruppe lebten meist, mit Partner oder ohne,<br />

zurückgezogen mit ihren Familien und ihrem Freundeskreis und pflegten kaum Kontakte zu<br />

201 Vgl.: Berger: Nach der Wende, S. 75.<br />

202 Vgl.: Ebenda; Nguyen, S. 8.<br />

203<br />

Nguyen, S. 9; zum Folgenden, ebenda, S. 9 ff.<br />

204<br />

Berger: Nach der Wende, S. 73.<br />

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