Zwischen Zwei Welten: Vietnamesische VertragsarbeiterInnen in ...
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Mit der bundese<strong>in</strong>heitlichen Bleiberechtsregelung, die am 17.06.1993 <strong>in</strong> Kraft trat, konnten<br />
ehemalige Vertragsarbeiter aus Vietnam, Mosambik und Angola nach § 32 des<br />
Ausländergesetzes e<strong>in</strong>e Aufenthaltsbefugnis erhalten, wenn sie zum <strong>in</strong> der<br />
Bleiberechtsregelung festgelegten „begünstigten Personenkreis“ gehörten. Die<br />
Voraussetzungen für die Zuteilung dazu waren:<br />
- ununterbrochener rechtmäßiger oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet.<br />
- ke<strong>in</strong> Erhalt von Leistungen für die freiwillige Rückkehr.<br />
- Rücknahme e<strong>in</strong>es gestellten Asylantrages bis zum 17.02.1993.<br />
- Bestreiten des Lebensunterhalts aus legaler selbständiger oder unselbständiger<br />
Erwerbstätigkeit.<br />
- ke<strong>in</strong>e Verurteilung wegen e<strong>in</strong>er vorsätzlichen Straftat. 201<br />
Zusätzlich vergab die Bundesanstalt für Arbeit und Sozialordnung (BMA) e<strong>in</strong>e „besondere<br />
Arbeitserlaubnis“ an Personen, die sich m<strong>in</strong>destens seit fünf Jahren auf deutschem Gebiet<br />
aufgehalten hatten und zu dem begünstigten Personenkreis gehörten. 202<br />
Nguyen Do Th<strong>in</strong>h beklagt, dass die ehemaligen Vertragsarbeiter nicht schon früher mit den<br />
westdeutschen „Gastarbeitern“ gleichgesetzt wurden, denn „angesichts der relativ ger<strong>in</strong>gen<br />
Zahl [war] deren dauerhafte Sonderstellung von der Bundesregierung kaum zu<br />
rechtfertigen.“ 203 Die Mehrzahl der Vertragsarbeiter wurde stattdessen offiziell wie<br />
„Werksarbeiter“ behandelt, „die nach Ablauf e<strong>in</strong>er begrenzten, auf e<strong>in</strong> bestimmtes Objekt<br />
bezogenen Arbeit“ wieder <strong>in</strong> ihr Herkunftsland zurückkehren mussten. 204 Diese ungleiche<br />
Behandlung führte zu unterschiedlichen Lebensbed<strong>in</strong>gungen der betroffenen Vietnamesen <strong>in</strong><br />
Deutschland. Nguyen Do Th<strong>in</strong>h unterscheidet drei wesentliche Gruppen von ehemaligen<br />
vietnamesischen Vertragsarbeitern und deren Lebensbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Rostock.<br />
Zur ersten Gruppe zählt er Vietnamesen mit deutscher Staatszugehörigkeit, die meist schon zu<br />
DDR-Zeiten geheiratet hatten und seit mehr als 14 Jahren <strong>in</strong> Deutschland lebten. Sie hatten<br />
oftmals ke<strong>in</strong>e Schwierigkeiten im Alltag, vor allem da sie die deutsche Sprache gut<br />
beherrschten. Die Personen dieser ersten Gruppe lebten meist, mit Partner oder ohne,<br />
zurückgezogen mit ihren Familien und ihrem Freundeskreis und pflegten kaum Kontakte zu<br />
201 Vgl.: Berger: Nach der Wende, S. 75.<br />
202 Vgl.: Ebenda; Nguyen, S. 8.<br />
203<br />
Nguyen, S. 9; zum Folgenden, ebenda, S. 9 ff.<br />
204<br />
Berger: Nach der Wende, S. 73.<br />
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