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Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

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Seite 10<br />

Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

Aus<br />

dem<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 15.03.<strong>2012</strong><br />

Erweiterung des zweigruppigen Kin<strong>der</strong>gartens<br />

St. Josef um eine Kin<strong>der</strong>krippe;<br />

Verpflichtung zur Übernahme von Herstellungskosten<br />

und des Betriebskostendefizits<br />

für die Dauer von mindestens 25 Jahren<br />

Für die Gewährung eines Zuschusses aus Kirchensteuermitteln<br />

ist es erfor<strong>der</strong>lich, dass sich<br />

die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet, 2/3 <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Herstellungskosten des Kin<strong>der</strong>gartens unter<br />

Anrechnung <strong>der</strong> Zuschüsse nach dem Bayerischen<br />

Kin<strong>der</strong>gartengesetz (Status quo) und<br />

mindestens 90 % <strong>der</strong> tatsächlichen Herstellungskosten<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>krippe unter Anrechnung <strong>der</strong><br />

Zuschüsse nach dem Son<strong>der</strong>för<strong>der</strong>programm<br />

für Kin<strong>der</strong>krippen und mindestens 80 % eines<br />

evtl. Betriebskostendefizits (Status quo) <strong>der</strong> Einrichtung<br />

für die Dauer des Betriebs, wenigstens<br />

für 25 Jahre, zu übernehmen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet sich 2/3 <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Herstellungskosten des Kin<strong>der</strong>gartens<br />

unter Anrechnung <strong>der</strong> Zuschüsse nach dem Bayerischen<br />

Kin<strong>der</strong>gartengesetz (Status quo) und<br />

mindestens 90 % <strong>der</strong> tatsächlichen Herstellungskosten<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>krippe unter Anrechnung <strong>der</strong><br />

Zuschüsse nach dem Son<strong>der</strong>för<strong>der</strong>programm<br />

für Kin<strong>der</strong>krippen und mindestens 80 % eines<br />

evtl. Betriebskostendefizits (Status quo) <strong>der</strong> Einrichtung<br />

für die Dauer des Betriebs, wenigstens<br />

für 25 Jahre, zu übernehmen.<br />

Anschaffung von 100 Stück eines Buches<br />

über Langenerling<br />

Frau Dr. Knapp, eine geb. Aufhauser (Vorfahren<br />

stammen aus Langenerling) hat ein Buch über<br />

Langenerling geschrieben, das aus Sicht unseres<br />

Ortsheimatpflegers Herrn Heigl sehr interessant<br />

ist, da es u. a. die Geschichte <strong>der</strong> Langenerlinger<br />

Höfe wie<strong>der</strong>gibt. Er schlägt vor, 100 Stück<br />

zu bestellen. Die Kosten liegen bei ca. 1.800 €.<br />

Das Buch ist noch nicht gedruckt. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

könnte es an Interessierte verkaufen und den<br />

Rest im Archiv aufbewahren. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />

beschließt, 100 Bücher zu bestellen.<br />

Anhörung zu Organisationsän<strong>der</strong>ungen an<br />

<strong>der</strong> Mittelschule Alteglofsheim und an <strong>der</strong><br />

Volksschule Aufhausen-Sünching (Hauptschule)<br />

mit Än<strong>der</strong>ung des Verbundsprengels<br />

des Schulverbundes „Landkreis Regensburg-Süd“<br />

Auf das vorliegende Schreiben <strong>der</strong> Regierung<br />

<strong>der</strong> Oberpfalz wird verwiesen. Aus Sicht <strong>der</strong><br />

Verwaltung besteht Interesse an <strong>der</strong> Stärkung<br />

<strong>der</strong> Mittelschule Alteglofsheim. Gegen die Än<strong>der</strong>ung<br />

werden kein Einwendungen erhoben.<br />

Haushaltsplan <strong>2012</strong> mit Haushaltssatzung,<br />

Stellenplan, Finanz- und Investitionsplan<br />

Bürgermeister Anton Haimerl erklärt, warum<br />

auf die sonst vorgeschaltete Finanzausschusssitzung<br />

verzichtet wurde. Der Haushaltsplan<br />

enthält im Wesentlichen nur Ansätze, die vom<br />

Gemein<strong>der</strong>at bereits vorgegeben bzw. unabweisbar<br />

sind. Aus statistischen Gründen haben<br />

sich einige Haushaltsstellen verän<strong>der</strong>t. Für den<br />

Ehrensold des Bürgermeisters werden keine<br />

Rückstellungen mehr ausgewiesen, er ist jetzt<br />

in <strong>der</strong> allgemeinen Rücklage enthalten. Bei den<br />

Feuerwehren wurden die Sätze um die nicht ver-

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