Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt
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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 3<br />
Anlieger haften bei Unfällen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> weist darauf hin, dass laut Verordnung<br />
über die Reinhaltung und Reinigung<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Straßen und die Sicherung <strong>der</strong><br />
Gehbahnen im Winter die Anlieger zur Räumund<br />
Streupflicht auf den Gehwegen und –bahnen<br />
verpflichtet sind.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat nun eine Vereinfachung satzungsmäßig<br />
festgelegt, wonach Anlieger nur<br />
mehr die Bürgersteige zu räumen haben. Nur<br />
in Straßen, wo es keinen Bürgersteig gibt, müssen<br />
die Gehbahnen beidseitig gestreut und geräumt<br />
werden. Als Gehbahn gilt ein Meter zur<br />
Fahrbahnmitte hin gemessen ggf. ab dem Räumschnee,<br />
den das Winterdienstfahrzeug <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> an den Fahrbahnrand geschoben hat.<br />
Bei Unklarheit lesen Sie bitte die Satzung <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>.<br />
Gartenwasserzähler<br />
Auch dieses Jahr läuft bei einigen Nebenzählern<br />
wie<strong>der</strong> die Eichdauer zum Jahresende ab.<br />
Bitte beachten Sie dazu den Hinweis unten auf<br />
dem Kanalgebührenbescheid. Ein Nachlass z.B.<br />
für Gartenwasser kann nur auf Nachweis durch<br />
geeichte Zähler gewährt werden. Neue Zähler<br />
sind auf Kosten des Anschlussnehmers zu installieren.<br />
Der neu geeichte Zähler ist vor Einbau<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> vorzulegen, ebenso <strong>der</strong><br />
ausgebaute alte Zähler. Sofern die Zählerstände<br />
von Nebenzählern nicht gemeldet werden, kann<br />
kein Nachlass gewährt werden.<br />
Winterdienst und Streudienst<br />
Der Winterdienst ist immer eine heikle Angelegenheit.<br />
Durch die geparkten Fahrzeuge und<br />
den damit verbundenen Behin<strong>der</strong>ungen sind<br />
die Räum- und Streuarbeiten teilweise sehr<br />
schwierig. Die Halter von Kraftfahrzeugen, die<br />
ihre Fahrzeuge auf <strong>der</strong> Straße parken, sollten<br />
zur Erleichterung des Räum- und Streudienstes<br />
die Autos soweit möglich in den Grundstückseinfahrten<br />
o<strong>der</strong> auf einem Parkplatz abstellen.<br />
Das Räumfahrzeug braucht mindestens 3,5 Meter<br />
Breite zum Durchfahren, sonst kann nicht geräumt<br />
werden.<br />
Vakuumkanalisation Langenerling<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abdeckungen<br />
<strong>der</strong> Vakuumschächte nicht mit Schnee<br />
verschüttet werden dürfen und je<strong>der</strong>zeit frei<br />
zugänglich sein müssen. Eine schnelle Störungsbehebung<br />
ist sonst nicht möglich. Weiter kann<br />
eindringendes Schmelzwasser die Steuereinheit<br />
<strong>der</strong> Vakuumschächte beschädigen. Kosten für<br />
die Behebung <strong>der</strong>artiger Schäden müssen in diesen<br />
Fällen die Grundstückseigentümer alleine<br />
tragen.<br />
Mo - Mi<br />
Di - Do<br />
Fr<br />
Sa<br />
9.00 - 12.30 Uhr<br />
15.00 - 18.30 Uhr<br />
15.00 - 18.30 Uhr<br />
9.00 - 18.30 Uhr<br />
9.00 - 12.30 Uhr