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Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 3<br />

Anlieger haften bei Unfällen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> weist darauf hin, dass laut Verordnung<br />

über die Reinhaltung und Reinigung<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Straßen und die Sicherung <strong>der</strong><br />

Gehbahnen im Winter die Anlieger zur Räumund<br />

Streupflicht auf den Gehwegen und –bahnen<br />

verpflichtet sind.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat nun eine Vereinfachung satzungsmäßig<br />

festgelegt, wonach Anlieger nur<br />

mehr die Bürgersteige zu räumen haben. Nur<br />

in Straßen, wo es keinen Bürgersteig gibt, müssen<br />

die Gehbahnen beidseitig gestreut und geräumt<br />

werden. Als Gehbahn gilt ein Meter zur<br />

Fahrbahnmitte hin gemessen ggf. ab dem Räumschnee,<br />

den das Winterdienstfahrzeug <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> an den Fahrbahnrand geschoben hat.<br />

Bei Unklarheit lesen Sie bitte die Satzung <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>.<br />

Gartenwasserzähler<br />

Auch dieses Jahr läuft bei einigen Nebenzählern<br />

wie<strong>der</strong> die Eichdauer zum Jahresende ab.<br />

Bitte beachten Sie dazu den Hinweis unten auf<br />

dem Kanalgebührenbescheid. Ein Nachlass z.B.<br />

für Gartenwasser kann nur auf Nachweis durch<br />

geeichte Zähler gewährt werden. Neue Zähler<br />

sind auf Kosten des Anschlussnehmers zu installieren.<br />

Der neu geeichte Zähler ist vor Einbau<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> vorzulegen, ebenso <strong>der</strong><br />

ausgebaute alte Zähler. Sofern die Zählerstände<br />

von Nebenzählern nicht gemeldet werden, kann<br />

kein Nachlass gewährt werden.<br />

Winterdienst und Streudienst<br />

Der Winterdienst ist immer eine heikle Angelegenheit.<br />

Durch die geparkten Fahrzeuge und<br />

den damit verbundenen Behin<strong>der</strong>ungen sind<br />

die Räum- und Streuarbeiten teilweise sehr<br />

schwierig. Die Halter von Kraftfahrzeugen, die<br />

ihre Fahrzeuge auf <strong>der</strong> Straße parken, sollten<br />

zur Erleichterung des Räum- und Streudienstes<br />

die Autos soweit möglich in den Grundstückseinfahrten<br />

o<strong>der</strong> auf einem Parkplatz abstellen.<br />

Das Räumfahrzeug braucht mindestens 3,5 Meter<br />

Breite zum Durchfahren, sonst kann nicht geräumt<br />

werden.<br />

Vakuumkanalisation Langenerling<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Abdeckungen<br />

<strong>der</strong> Vakuumschächte nicht mit Schnee<br />

verschüttet werden dürfen und je<strong>der</strong>zeit frei<br />

zugänglich sein müssen. Eine schnelle Störungsbehebung<br />

ist sonst nicht möglich. Weiter kann<br />

eindringendes Schmelzwasser die Steuereinheit<br />

<strong>der</strong> Vakuumschächte beschädigen. Kosten für<br />

die Behebung <strong>der</strong>artiger Schäden müssen in diesen<br />

Fällen die Grundstückseigentümer alleine<br />

tragen.<br />

Mo - Mi<br />

Di - Do<br />

Fr<br />

Sa<br />

9.00 - 12.30 Uhr<br />

15.00 - 18.30 Uhr<br />

15.00 - 18.30 Uhr<br />

9.00 - 18.30 Uhr<br />

9.00 - 12.30 Uhr

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