Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 12<br />
Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
dungen sind auch Anfor<strong>der</strong>ungen an die Richtigkeit<br />
<strong>der</strong> Begründung des Bürgerbegehrens gestellt.<br />
Die Bürger hätten ein Recht auf richtige Information.<br />
Sie könnten nur dann frei und sachgerecht<br />
entscheiden, wenn sie die Auswirkungen ihrer<br />
Entscheidung überblicken und die wesentlichen<br />
Vor- und Nachteile abschätzen können. Es dürfen<br />
deshalb keine unzutreffenden Tatsachen behauptet<br />
werden, die für die Entscheidung wichtig<br />
sind und es dürfen wesentliche Auswirkungen einer<br />
Entscheidung (hier auf die Grundschule) nicht<br />
verschwiegen werden. Auch dürfe nicht etwas<br />
Falsches suggeriert werden (hier: es gehe nur um<br />
ein „neues Rathaus“ und überflüssige Ausgaben).<br />
Die Bürger, die unterschrieben haben, seien nicht<br />
richtig informiert worden. Deshalb, so Dr. Schmidbauer,<br />
halte er das Bürgerbegehren für rechtlich<br />
nicht zulässig. Unabhängig von <strong>der</strong> rechtlichen<br />
Bewertung sei es höchst ärgerlich, dass eine politische<br />
Wählergemeinschaft in <strong>Hagelstadt</strong> die Bürger<br />
nicht ehrlich informiere und durch Täuschung<br />
zu manipulieren versuche.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Bausenwein bezeichnet<br />
es als geradezu absurd und zynisch, dass Herr<br />
Tosolini erklärt, die Richtigkeit <strong>der</strong> Begründung<br />
sei letzlich egal. Dies zeuge von einem fragwürdigen<br />
Umgang mit <strong>der</strong> Wahrheit. Hier fehle je<strong>der</strong><br />
Respekt gegenüber den Bürgern. Bezeichnend sei<br />
auch die Aussage des Herrn Wiengarn, die Schulsanierung<br />
sei „nicht unser Problem“. So stelle man<br />
sich eine verantwortungsvolle Bürgerbeteiligung<br />
nicht vor. Nach 25 Jahren ist eine Sanierung notwendig.<br />
Aussagen im Begehren, <strong>der</strong> Bahnhof sei<br />
völlig ungeeignet und es fehlt <strong>der</strong> Platz für einen<br />
Sitzungssaal sind falsch. Richtig ist, dass er in einer<br />
Sitzung den Kompromiss vorgeschlagen habe,<br />
den für die Schule geplanten Mehrzweckraum u.a.<br />
auch als Sitzungssaal zu nutzen. Gemein<strong>der</strong>atsmitglied<br />
Dr. Bausenwein zitiert eine Behauptung<br />
im Stadtgeflüster, wonach <strong>der</strong> Bahnhof für ein<br />
Verwaltungsgebäude völlig überdimensioniert ist<br />
und jetzt wird das glatte Gegenteil behauptet. Es<br />
sei unfair, wenn sogar Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong><br />
Unterschriften mit unzutreffenden Tatsachenbehauptungen<br />
sammeln. Stattdessen wäre es viel<br />
wichtiger gewesen die Leute richtig zu informieren.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker Grönhagen beruft<br />
sich auf das Recht auf Meinungsäußerung. Er habe<br />
mit <strong>der</strong> Zulassung des Bürgerentscheids kein Problem.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Markus Bernhuber wollte<br />
wissen, ob sich die <strong>Gemeinde</strong> zur Rechtslage erkundigt<br />
hat. Bürgermeister Haimerl bejaht dies.<br />
Er habe sowohl vom Landratsamt als auch vom<br />
Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tag die Auskunft erhalten,<br />
dass bei unzutreffenden Tatsachenbehauptungen<br />
das Bürgerbegehren unzulässig ist. Über die Tatsachenfrage<br />
könne aber nur <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at selbst<br />
entscheiden.<br />
Auf Nachfrage von Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker<br />
Grönhagen erläutert Bürgermeister Anton Haimerl,<br />
dass die Fragestellung nicht zu beanstanden<br />
sei. Zielt sie auf die inneren Organisation, könnte<br />
man Zweifel anmelden. Unabhängig davon dürfe<br />
die Begründung keine unzutreffenden Tatsachenbehauptungen<br />
enthalten. Folgende Behauptungen<br />
in <strong>der</strong> Begründung des Begehrens führen zur Unzulässigkeit:<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong> hat <strong>der</strong>zeit nicht das Geld für<br />
den Bahnhofsumbau. Hierfür müssen Kredite<br />
aufgenommen werden.<br />
Richtig ist: Die <strong>Gemeinde</strong> hat <strong>der</strong>zeit über eine<br />
halbe Million Euro auf den Konten liegen, die<br />
auf ihren Abruf warten.<br />
2. Marode Bausubstanz<br />
Richtig ist: Die Bausubstanz wurde durch einen<br />
Sachverständigen bewertet, von marode<br />
kann keine Rede sein. Es wurde begonnen das<br />
Gebäude für die Sanierung zu entkernen.<br />
3. Platz für den Sitzungssaal fehlt.<br />
Richtig ist: Die Räume im ehemaligen Bahnhofsgebäude<br />
reichen für die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
aus – zu Grunde gelegt wurde das<br />
ehemalige Raumprogramm <strong>der</strong> Regierung für<br />
För<strong>der</strong>maßnahmen für den Rathausbau. Auch<br />
für einen Sitzungssaal ist ausreichend Platz<br />
vorhanden. Das Bahnhofsgebäude und das<br />
Obergeschoss <strong>der</strong> Grundschule verfügen etwa<br />
über die gleiche Fläche.<br />
4. Verwaltungsräume in <strong>der</strong> Grundschule sind<br />
wesentlich kostengünstiger und einfacher zu<br />
schaffen.<br />
Richtig ist: Die Fläche würde für die Grundschule<br />
entfallen. Ein teurer Anbau wäre die<br />
Folge, zudem wäre ein Aufzug für einen behin<strong>der</strong>tengerechten<br />
Zugang erfor<strong>der</strong>lich. Die<br />
Kosten wären insgesamt vermutlich um einige<br />
hun<strong>der</strong>ttausend Euro teurer, weil auch die<br />
Verwaltungsräume in <strong>der</strong> Grundschule neu<br />
geschaffen bzw. mo<strong>der</strong>nisiert werden müssten.<br />
Zudem ist laut Auskunft <strong>der</strong> Regierung ein<br />
Schulanbau zu Gunsten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
nicht för<strong>der</strong>fähig.