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Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

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Seite 12<br />

Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

dungen sind auch Anfor<strong>der</strong>ungen an die Richtigkeit<br />

<strong>der</strong> Begründung des Bürgerbegehrens gestellt.<br />

Die Bürger hätten ein Recht auf richtige Information.<br />

Sie könnten nur dann frei und sachgerecht<br />

entscheiden, wenn sie die Auswirkungen ihrer<br />

Entscheidung überblicken und die wesentlichen<br />

Vor- und Nachteile abschätzen können. Es dürfen<br />

deshalb keine unzutreffenden Tatsachen behauptet<br />

werden, die für die Entscheidung wichtig<br />

sind und es dürfen wesentliche Auswirkungen einer<br />

Entscheidung (hier auf die Grundschule) nicht<br />

verschwiegen werden. Auch dürfe nicht etwas<br />

Falsches suggeriert werden (hier: es gehe nur um<br />

ein „neues Rathaus“ und überflüssige Ausgaben).<br />

Die Bürger, die unterschrieben haben, seien nicht<br />

richtig informiert worden. Deshalb, so Dr. Schmidbauer,<br />

halte er das Bürgerbegehren für rechtlich<br />

nicht zulässig. Unabhängig von <strong>der</strong> rechtlichen<br />

Bewertung sei es höchst ärgerlich, dass eine politische<br />

Wählergemeinschaft in <strong>Hagelstadt</strong> die Bürger<br />

nicht ehrlich informiere und durch Täuschung<br />

zu manipulieren versuche.<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Bausenwein bezeichnet<br />

es als geradezu absurd und zynisch, dass Herr<br />

Tosolini erklärt, die Richtigkeit <strong>der</strong> Begründung<br />

sei letzlich egal. Dies zeuge von einem fragwürdigen<br />

Umgang mit <strong>der</strong> Wahrheit. Hier fehle je<strong>der</strong><br />

Respekt gegenüber den Bürgern. Bezeichnend sei<br />

auch die Aussage des Herrn Wiengarn, die Schulsanierung<br />

sei „nicht unser Problem“. So stelle man<br />

sich eine verantwortungsvolle Bürgerbeteiligung<br />

nicht vor. Nach 25 Jahren ist eine Sanierung notwendig.<br />

Aussagen im Begehren, <strong>der</strong> Bahnhof sei<br />

völlig ungeeignet und es fehlt <strong>der</strong> Platz für einen<br />

Sitzungssaal sind falsch. Richtig ist, dass er in einer<br />

Sitzung den Kompromiss vorgeschlagen habe,<br />

den für die Schule geplanten Mehrzweckraum u.a.<br />

auch als Sitzungssaal zu nutzen. Gemein<strong>der</strong>atsmitglied<br />

Dr. Bausenwein zitiert eine Behauptung<br />

im Stadtgeflüster, wonach <strong>der</strong> Bahnhof für ein<br />

Verwaltungsgebäude völlig überdimensioniert ist<br />

und jetzt wird das glatte Gegenteil behauptet. Es<br />

sei unfair, wenn sogar Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong><br />

Unterschriften mit unzutreffenden Tatsachenbehauptungen<br />

sammeln. Stattdessen wäre es viel<br />

wichtiger gewesen die Leute richtig zu informieren.<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker Grönhagen beruft<br />

sich auf das Recht auf Meinungsäußerung. Er habe<br />

mit <strong>der</strong> Zulassung des Bürgerentscheids kein Problem.<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Markus Bernhuber wollte<br />

wissen, ob sich die <strong>Gemeinde</strong> zur Rechtslage erkundigt<br />

hat. Bürgermeister Haimerl bejaht dies.<br />

Er habe sowohl vom Landratsamt als auch vom<br />

Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tag die Auskunft erhalten,<br />

dass bei unzutreffenden Tatsachenbehauptungen<br />

das Bürgerbegehren unzulässig ist. Über die Tatsachenfrage<br />

könne aber nur <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at selbst<br />

entscheiden.<br />

Auf Nachfrage von Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker<br />

Grönhagen erläutert Bürgermeister Anton Haimerl,<br />

dass die Fragestellung nicht zu beanstanden<br />

sei. Zielt sie auf die inneren Organisation, könnte<br />

man Zweifel anmelden. Unabhängig davon dürfe<br />

die Begründung keine unzutreffenden Tatsachenbehauptungen<br />

enthalten. Folgende Behauptungen<br />

in <strong>der</strong> Begründung des Begehrens führen zur Unzulässigkeit:<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong> hat <strong>der</strong>zeit nicht das Geld für<br />

den Bahnhofsumbau. Hierfür müssen Kredite<br />

aufgenommen werden.<br />

Richtig ist: Die <strong>Gemeinde</strong> hat <strong>der</strong>zeit über eine<br />

halbe Million Euro auf den Konten liegen, die<br />

auf ihren Abruf warten.<br />

2. Marode Bausubstanz<br />

Richtig ist: Die Bausubstanz wurde durch einen<br />

Sachverständigen bewertet, von marode<br />

kann keine Rede sein. Es wurde begonnen das<br />

Gebäude für die Sanierung zu entkernen.<br />

3. Platz für den Sitzungssaal fehlt.<br />

Richtig ist: Die Räume im ehemaligen Bahnhofsgebäude<br />

reichen für die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

aus – zu Grunde gelegt wurde das<br />

ehemalige Raumprogramm <strong>der</strong> Regierung für<br />

För<strong>der</strong>maßnahmen für den Rathausbau. Auch<br />

für einen Sitzungssaal ist ausreichend Platz<br />

vorhanden. Das Bahnhofsgebäude und das<br />

Obergeschoss <strong>der</strong> Grundschule verfügen etwa<br />

über die gleiche Fläche.<br />

4. Verwaltungsräume in <strong>der</strong> Grundschule sind<br />

wesentlich kostengünstiger und einfacher zu<br />

schaffen.<br />

Richtig ist: Die Fläche würde für die Grundschule<br />

entfallen. Ein teurer Anbau wäre die<br />

Folge, zudem wäre ein Aufzug für einen behin<strong>der</strong>tengerechten<br />

Zugang erfor<strong>der</strong>lich. Die<br />

Kosten wären insgesamt vermutlich um einige<br />

hun<strong>der</strong>ttausend Euro teurer, weil auch die<br />

Verwaltungsräume in <strong>der</strong> Grundschule neu<br />

geschaffen bzw. mo<strong>der</strong>nisiert werden müssten.<br />

Zudem ist laut Auskunft <strong>der</strong> Regierung ein<br />

Schulanbau zu Gunsten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

nicht för<strong>der</strong>fähig.

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