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Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 11<br />

fen sich nach <strong>der</strong> aktuellen Kostenberechnung<br />

auf 1,75 Mio €. Dabei wird davon ausgegangen,<br />

dass das Aushubmaterial kostengünstig im <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />

untergebracht werden kann. Ca.<br />

140.000 € gehen zu Lasten <strong>der</strong> Fa. Isarkies, die<br />

sich mit einer Ausgleichsfläche im Planbereich<br />

eingekauft hat. Die För<strong>der</strong>sätze für den ökologischen<br />

Ausbau betragen 75 %. Ab 2013 ist ein<br />

För<strong>der</strong>satz von 65 % vorgesehen. Deshalb sind<br />

die Anträge für die Planung und den Zuschuss<br />

noch heuer einzureichen. Nach Abzug des Zuschusses<br />

und des Isarkiesanteils bleiben für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> noch ca. 403.000 € an Eigenleistung,<br />

die sich auf mehrere Haushaltsjahre verteilen.<br />

Eine Chance, den Eigenanteil <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu<br />

reduzieren, bietet <strong>der</strong> Umstand, dass für das<br />

Baugebiet Westerfeld-Süd Ausgleichsflächen<br />

benötigt werden, die entlang des Langenerlinger<br />

Baches angesiedelt werden könnten und die<br />

EU-Agrarreform, die nach 2013 für Landwirte<br />

verpflichtende Begrünungsmaßnahmen für die<br />

von ihnen bewirtschafteten Flächen vorsieht.<br />

Synergien dieser Art würden für alle Vorteile<br />

bringen. Nach Angaben des Landratsamtes<br />

werden Ausgleichsflächen auf <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Bauschuttdeponie nicht möglich sein. Der Erläuterungsbericht<br />

und die Planung wird dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

auszugsweise zur Kenntnis gegeben.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die vorliegende<br />

Entwurfs- und Genehmigungsplanung <strong>der</strong><br />

EBB vom 17.9.<strong>2012</strong>. Die Planung ist zur Plangenehmigung<br />

einzureichen und <strong>der</strong> Zuschussantrag<br />

zu stellen.<br />

Ergebnisses <strong>der</strong> örtlichen Prüfung; Entlastung<br />

nach Art. 102 Abs. 3 GO<br />

Die Rechnungsprüfung ist noch nicht abgeschlossen,<br />

da das vom Ausschuss mit Prüfungsaufgaben<br />

beauftragte Ausschussmitglied Volker<br />

Grönhagen seine Prüfung bislang nicht abgeschlossen<br />

hat. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

lädt den Rechnungsprüfungsausschuss<br />

für den 31.10.<strong>2012</strong> um 19:00 Uhr.<br />

Kin<strong>der</strong>krippe; Kostenübernahme<br />

Gemäß dem abgeschlossenen Vertrag mit <strong>der</strong><br />

Kirchenstiftung, übernimmt die Kirchenstiftung<br />

generell 10 % <strong>der</strong> Baukosten. Die Bischöfliche<br />

Finanzkammer besteht hierbei jedoch auf einer<br />

Festlegung eines maximalen Kostenbeitrags für<br />

die Kirchenstiftung. Die maximale Kostenbeteiligung<br />

<strong>der</strong> Kirche beträgt 10 % <strong>der</strong> nach den<br />

staatlichen Zuwendungsrichtlinien (FA-ZR)<br />

för<strong>der</strong>fähigen Kosten, sowie 10 % aus den Kosten<br />

<strong>der</strong> Kostengruppen 100 und 200. Für den<br />

Weiterbau <strong>der</strong> Krippe müsste die <strong>Gemeinde</strong><br />

nun bestätigen, dass sie bereit ist, die Restkosten<br />

zu übernehmen. Die <strong>Gemeinde</strong> übernimmt den<br />

Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Kosten<br />

und den gemäß den geltenden Richtlinien<br />

maximal zuschuss- und genehmigungsfähigen<br />

Kosten zu 100%.<br />

Hochwasserschutz <strong>Hagelstadt</strong>-Süd<br />

und -West; Plangenehmigung<br />

Die Gesamtkosten einschließlich Grun<strong>der</strong>werb<br />

liegen bei geschätzten ca. 990.000<br />

€. Da <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werb nicht bezuschusst<br />

wird – mit 65 % Zuschuss wird kalkuliert –<br />

trifft die <strong>Gemeinde</strong> voraussichtlich eine Eigenleistung<br />

von ca. 420.000 €. Die Planung<br />

<strong>der</strong> EBB wird dem Gemein<strong>der</strong>at erläutert.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die vorliegende<br />

Entwurfs- und Genehmigungsplanung <strong>der</strong><br />

EBB. Die Planung ist zur Plangenehmigung<br />

einzureichen und <strong>der</strong> Zuschussantrag zu<br />

stellen. Gegenstimme: Heidi Schiller<br />

Vorlage und Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />

2011; Bekanntgabe des<br />

Montag-Freitag 8.30 - 12.00 Uhr<br />

Mo. und Do. 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Auch speziell für<br />

Diabetiker<br />

Neutraubling, Stettiner Str. 3 (Kaufpark A2)

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