Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt
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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 11<br />
fen sich nach <strong>der</strong> aktuellen Kostenberechnung<br />
auf 1,75 Mio €. Dabei wird davon ausgegangen,<br />
dass das Aushubmaterial kostengünstig im <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />
untergebracht werden kann. Ca.<br />
140.000 € gehen zu Lasten <strong>der</strong> Fa. Isarkies, die<br />
sich mit einer Ausgleichsfläche im Planbereich<br />
eingekauft hat. Die För<strong>der</strong>sätze für den ökologischen<br />
Ausbau betragen 75 %. Ab 2013 ist ein<br />
För<strong>der</strong>satz von 65 % vorgesehen. Deshalb sind<br />
die Anträge für die Planung und den Zuschuss<br />
noch heuer einzureichen. Nach Abzug des Zuschusses<br />
und des Isarkiesanteils bleiben für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> noch ca. 403.000 € an Eigenleistung,<br />
die sich auf mehrere Haushaltsjahre verteilen.<br />
Eine Chance, den Eigenanteil <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu<br />
reduzieren, bietet <strong>der</strong> Umstand, dass für das<br />
Baugebiet Westerfeld-Süd Ausgleichsflächen<br />
benötigt werden, die entlang des Langenerlinger<br />
Baches angesiedelt werden könnten und die<br />
EU-Agrarreform, die nach 2013 für Landwirte<br />
verpflichtende Begrünungsmaßnahmen für die<br />
von ihnen bewirtschafteten Flächen vorsieht.<br />
Synergien dieser Art würden für alle Vorteile<br />
bringen. Nach Angaben des Landratsamtes<br />
werden Ausgleichsflächen auf <strong>der</strong> ehemaligen<br />
Bauschuttdeponie nicht möglich sein. Der Erläuterungsbericht<br />
und die Planung wird dem Gemein<strong>der</strong>at<br />
auszugsweise zur Kenntnis gegeben.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die vorliegende<br />
Entwurfs- und Genehmigungsplanung <strong>der</strong><br />
EBB vom 17.9.<strong>2012</strong>. Die Planung ist zur Plangenehmigung<br />
einzureichen und <strong>der</strong> Zuschussantrag<br />
zu stellen.<br />
Ergebnisses <strong>der</strong> örtlichen Prüfung; Entlastung<br />
nach Art. 102 Abs. 3 GO<br />
Die Rechnungsprüfung ist noch nicht abgeschlossen,<br />
da das vom Ausschuss mit Prüfungsaufgaben<br />
beauftragte Ausschussmitglied Volker<br />
Grönhagen seine Prüfung bislang nicht abgeschlossen<br />
hat. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
lädt den Rechnungsprüfungsausschuss<br />
für den 31.10.<strong>2012</strong> um 19:00 Uhr.<br />
Kin<strong>der</strong>krippe; Kostenübernahme<br />
Gemäß dem abgeschlossenen Vertrag mit <strong>der</strong><br />
Kirchenstiftung, übernimmt die Kirchenstiftung<br />
generell 10 % <strong>der</strong> Baukosten. Die Bischöfliche<br />
Finanzkammer besteht hierbei jedoch auf einer<br />
Festlegung eines maximalen Kostenbeitrags für<br />
die Kirchenstiftung. Die maximale Kostenbeteiligung<br />
<strong>der</strong> Kirche beträgt 10 % <strong>der</strong> nach den<br />
staatlichen Zuwendungsrichtlinien (FA-ZR)<br />
för<strong>der</strong>fähigen Kosten, sowie 10 % aus den Kosten<br />
<strong>der</strong> Kostengruppen 100 und 200. Für den<br />
Weiterbau <strong>der</strong> Krippe müsste die <strong>Gemeinde</strong><br />
nun bestätigen, dass sie bereit ist, die Restkosten<br />
zu übernehmen. Die <strong>Gemeinde</strong> übernimmt den<br />
Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Kosten<br />
und den gemäß den geltenden Richtlinien<br />
maximal zuschuss- und genehmigungsfähigen<br />
Kosten zu 100%.<br />
Hochwasserschutz <strong>Hagelstadt</strong>-Süd<br />
und -West; Plangenehmigung<br />
Die Gesamtkosten einschließlich Grun<strong>der</strong>werb<br />
liegen bei geschätzten ca. 990.000<br />
€. Da <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werb nicht bezuschusst<br />
wird – mit 65 % Zuschuss wird kalkuliert –<br />
trifft die <strong>Gemeinde</strong> voraussichtlich eine Eigenleistung<br />
von ca. 420.000 €. Die Planung<br />
<strong>der</strong> EBB wird dem Gemein<strong>der</strong>at erläutert.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die vorliegende<br />
Entwurfs- und Genehmigungsplanung <strong>der</strong><br />
EBB. Die Planung ist zur Plangenehmigung<br />
einzureichen und <strong>der</strong> Zuschussantrag zu<br />
stellen. Gegenstimme: Heidi Schiller<br />
Vorlage und Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />
2011; Bekanntgabe des<br />
Montag-Freitag 8.30 - 12.00 Uhr<br />
Mo. und Do. 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Auch speziell für<br />
Diabetiker<br />
Neutraubling, Stettiner Str. 3 (Kaufpark A2)