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Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 13<br />

da diese zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Entstehung des<br />

Kommunalunternehmens nicht vorlag. Mit <strong>der</strong><br />

Feststellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz gehen im<br />

Wege <strong>der</strong> Gesamtrechtsnachfolge sämtliche in<br />

<strong>der</strong> Bilanz aufgeführten Vermögensgegenstände,<br />

For<strong>der</strong>ungen und Verbindlichkeiten <strong>der</strong> bisher<br />

als Regiebetrieb geführten Abwasseranlage<br />

auf das Kommunalunternehmen über. Nachdem<br />

<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at beschlossen hat, keine<br />

Vermögensgegenstände auf das Unternehmen<br />

zu übertragen, enthält die Bilanz lediglich den<br />

Ansatz für das Stammkapital und keinen Anlagennachweis.<br />

Die Eröffnungsbilanz wird festgestellt. Sie ist<br />

Bestandteil dieses Beschlusses und wird als Anlage<br />

zur Nie<strong>der</strong>schrift genommen.<br />

Wertstoffhof<br />

Das Landratsamt hat den Hagelstädter Wertstoffhof<br />

als einen vorbildlich geführten Wertstoffhof<br />

im Landkreis gelobt.<br />

Generalsanierung <strong>der</strong> Schule<br />

Bürgermeister Anton Haimerl verweist auf einen<br />

eigenartigen Vorgang. Er habe von <strong>der</strong> Regierung<br />

eine Nachricht bekommen, dass sich Gemein<strong>der</strong>atsmitglied<br />

Volker Grönhagen in seiner<br />

Eigenschaft als 2. Bürgermeister ohne Auftrag<br />

des Gemein<strong>der</strong>ats an die Regierung gewandt<br />

habe und die Schülerzahlen anzweifelte,<br />

die Grundlage für die Anerkennung<br />

des Raumprogramms für vier Klassen an<br />

unserer Grundschule sind. Angeblich weil<br />

das Schulamt diese an<strong>der</strong>s beurteile.<br />

Die Frage, ob er bei <strong>der</strong> Regierung vorgab,<br />

als <strong>Gemeinde</strong>vertreter zu handeln und<br />

was er damit bezwecken wollte, bestreitet<br />

er und gibt vor, er wollte nur die Differenz<br />

zwischen seinen eigenen Schülerzahlen<br />

und denen aus <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsitzung<br />

aufklären.<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 9.2.<strong>2012</strong>,<br />

Abstimmung zu TOP 3 Persönliche<br />

Beteiligung<br />

Bürgermeister Anton Haimerl berichtet,<br />

dass sich Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker<br />

Grönhagen beim Landratsamt beschwerte.<br />

Er meint, Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Bausenwein<br />

hätte wegen persönlicher Beteiligung<br />

nicht abstimmen dürfen. Das Landratsamt bestätigt,<br />

dass die Abstimmung korrekt war.<br />

Massenwi<strong>der</strong>sprüche gegen Kanalgebührenbescheide<br />

Aus <strong>Gemeinde</strong>sicht sind die Bescheide in Ordnung.<br />

Das Landratsamt hat dies bestätigt und<br />

die Wi<strong>der</strong>sprüche abgelehnt. Dagegen wurde<br />

beim Verwaltungsgericht Regensburg ein Musterklageverfahren<br />

eingeleitet. Die mündliche<br />

Verhandlung findet im April statt.<br />

Kommunalunternehmen <strong>Hagelstadt</strong>, Ausschreibung<br />

<strong>der</strong> Bauarbeiten zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Kläranlage<br />

Die VOB-Stelle <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Oberpfalz<br />

informierte die <strong>Gemeinde</strong> über eine anonyme<br />

Beschwerde zur Ausschreibung <strong>der</strong> Kläranlage.<br />

Nachdem <strong>der</strong> EU-Schwellenwert nicht erreicht<br />

wird, ist die vom Kommunalunternehmen<br />

durchgeführte Ausschreibung <strong>der</strong> Kläranlage<br />

korrekt. Für den Bürgermeister ist es unverständlich,<br />

warum jemand gegen das Wohl <strong>der</strong><br />

Allgemeinheit und <strong>der</strong> Bürger arbeitet, denn von<br />

<strong>der</strong> praktizierten Angebotseinholung verspricht<br />

Montag-Freitag 8.30 - 12.00 Uhr<br />

Mo. und Do. 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Auch speziell für<br />

Diabetiker<br />

Neutraubling, Stettiner Str. 3 (Kaufpark A2)

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