Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 10<br />
Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
Aus<br />
dem<br />
Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 14.06.<strong>2012</strong><br />
Ehemaliger Bauhof; Nutzungsbedingungen<br />
für die FF-<strong>Hagelstadt</strong><br />
Die FF-<strong>Hagelstadt</strong> saniert auf eigene Kosten den<br />
ihr zur Verfügung gestellten Raum im ehemaligen<br />
Bauhof <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und richtet ihn für ihre<br />
Zwecke ein. Sie möchte eine Zusicherung, dass<br />
<strong>der</strong> Raum zumindest auf eine bestimmte Zeit zur<br />
Verfügung gestellt wird. Kommandant Peter Turicik<br />
erklärt, dass sich die Kosten voraussichtlich auf<br />
etwa 10.000 € belaufen. Man würde an eine Nutzungsdauer<br />
von 10 Jahren denken. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />
stimmt einer Nutzungsüberlassung für 10<br />
Jahre zu. Bürgermeister Anton Haimerl informiert<br />
in diesem Zusammenhang über eine Anfrage des<br />
Krieger- und Reservistenverein <strong>Hagelstadt</strong> für<br />
eine Fläche von ca. 10 m² in <strong>der</strong> Halle. Die Fläche<br />
wird mit <strong>der</strong> Feuerwehr abgesprochen.<br />
Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheids<br />
Die Frage zum Bürgerentscheid ist <strong>der</strong> Anlage zu<br />
entnehmen. Von den 233 auf den Unterstützungslisten<br />
eingetragenen Personen erfüllen 228 die<br />
Voraussetzungen. Somit liegen die vorgeschriebenen<br />
10 % <strong>der</strong> Unterschriften von <strong>Gemeinde</strong>bürgern<br />
vor. Bürgermeister Anton Haimerl begrüßt<br />
die Vertretungsberechtigten Herren Tosolini und<br />
Wingarn und erteilt ihnen das Wort. Sie tragen<br />
zum Antrag Folgendes vor: Der ehemalige Bahnhof<br />
sei etwa 100 Jahre alt und habe keine Heizung.<br />
Teure Schallschutzfenster und eine Klimaanlage<br />
wären erfor<strong>der</strong>lich. Der Zugang sei aufgrund <strong>der</strong><br />
steilen Zufahrt nicht barrierefrei. Im Gebäude fehle<br />
<strong>der</strong> Platz für einen Sitzungssaal. Ein Technikraum<br />
<strong>der</strong> DB sei im Gebäude vorhanden. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
müsse ihre Pflichtaufgagen erfüllen. Das Rathaus<br />
als freiwillige Leistung sei nachrangig und rechtfertige<br />
keine Kreditaufnahme. Im Schulkomplex<br />
könne die Hausmeisterwohnung in Verwaltungsräume<br />
umgebaut werden. Das Begehren richte sich<br />
nicht gegen die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Grundschule.<br />
Trotzdem gebe es keinen Grund, die Verwaltung<br />
von <strong>der</strong> Schule in den Bahnhof zu verlagern. Sogar<br />
die Freie Wählergruppe <strong>Hagelstadt</strong> habe gesagt,<br />
dass aus dem Bahnhof kein Rathaus werden soll.<br />
Im Übrigen wird die schriftliche Begründung wie<strong>der</strong>holt.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Schmidbauer verweist<br />
auf den Doppelbeschluss des Gemein<strong>der</strong>ats vom<br />
09.02.<strong>2012</strong>, wonach die Grundschule und die Mittags-/Nachmittagsbetreuung<br />
gemäß dem Raumprogramm<br />
<strong>der</strong> Regierung zu sanieren und für eine<br />
mo<strong>der</strong>ne Grundschule zu gestalten ist. Dafür bekommt<br />
die <strong>Gemeinde</strong> Zuschüsse. Herr Wiengarn<br />
bezweifelt die Notwendigkeit, da die Kin<strong>der</strong> weniger<br />
werden. Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Schmidbauer<br />
betont, dass bei einer Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong><br />
Grundschule, kein einziger Quadratmeter für die<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung verbleibt. Dies werde in <strong>der</strong><br />
Begründung des Bürgerbegehrens verschwiegen.<br />
Darauf meinen die Herren Tosolini und Wiengarn,<br />
die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Grundschule sei nicht ihr<br />
Problem. Dr. Schmidbauer verweist auf die wesentlich<br />
höheren Kosten <strong>der</strong> Begehrenslösung und<br />
prangert die irreführende Begründung an. Eine<br />
falsche, irreführende Begründung mache aber ein<br />
Bürgerbegehren unzulässig. Herr Tosolini wi<strong>der</strong>spricht<br />
dem und meint nach seinem Kommentar<br />
spiele es keine Rolle, ob die Begründung des Begehrens<br />
richtig o<strong>der</strong> falsch sei. Mehr wolle er dazu<br />
nicht sagen, weil er sich nicht ins Kreuzverhör<br />
nehmen lasse.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Schmidbauer erklärt,<br />
dass nach einer neueren Entscheidung des Bayerischen<br />
Verwaltungsgerichtshofs München vom<br />
9.12.2010 die Auffassung von Herrn Tosolini nicht<br />
zutrifft. Aus dem Recht des Bürgers auf Mitgestaltung<br />
und Teilhabe an gemeindlichen Entschei-