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Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

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Seite 10<br />

Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

Aus<br />

dem<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 14.06.<strong>2012</strong><br />

Ehemaliger Bauhof; Nutzungsbedingungen<br />

für die FF-<strong>Hagelstadt</strong><br />

Die FF-<strong>Hagelstadt</strong> saniert auf eigene Kosten den<br />

ihr zur Verfügung gestellten Raum im ehemaligen<br />

Bauhof <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und richtet ihn für ihre<br />

Zwecke ein. Sie möchte eine Zusicherung, dass<br />

<strong>der</strong> Raum zumindest auf eine bestimmte Zeit zur<br />

Verfügung gestellt wird. Kommandant Peter Turicik<br />

erklärt, dass sich die Kosten voraussichtlich auf<br />

etwa 10.000 € belaufen. Man würde an eine Nutzungsdauer<br />

von 10 Jahren denken. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />

stimmt einer Nutzungsüberlassung für 10<br />

Jahre zu. Bürgermeister Anton Haimerl informiert<br />

in diesem Zusammenhang über eine Anfrage des<br />

Krieger- und Reservistenverein <strong>Hagelstadt</strong> für<br />

eine Fläche von ca. 10 m² in <strong>der</strong> Halle. Die Fläche<br />

wird mit <strong>der</strong> Feuerwehr abgesprochen.<br />

Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheids<br />

Die Frage zum Bürgerentscheid ist <strong>der</strong> Anlage zu<br />

entnehmen. Von den 233 auf den Unterstützungslisten<br />

eingetragenen Personen erfüllen 228 die<br />

Voraussetzungen. Somit liegen die vorgeschriebenen<br />

10 % <strong>der</strong> Unterschriften von <strong>Gemeinde</strong>bürgern<br />

vor. Bürgermeister Anton Haimerl begrüßt<br />

die Vertretungsberechtigten Herren Tosolini und<br />

Wingarn und erteilt ihnen das Wort. Sie tragen<br />

zum Antrag Folgendes vor: Der ehemalige Bahnhof<br />

sei etwa 100 Jahre alt und habe keine Heizung.<br />

Teure Schallschutzfenster und eine Klimaanlage<br />

wären erfor<strong>der</strong>lich. Der Zugang sei aufgrund <strong>der</strong><br />

steilen Zufahrt nicht barrierefrei. Im Gebäude fehle<br />

<strong>der</strong> Platz für einen Sitzungssaal. Ein Technikraum<br />

<strong>der</strong> DB sei im Gebäude vorhanden. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

müsse ihre Pflichtaufgagen erfüllen. Das Rathaus<br />

als freiwillige Leistung sei nachrangig und rechtfertige<br />

keine Kreditaufnahme. Im Schulkomplex<br />

könne die Hausmeisterwohnung in Verwaltungsräume<br />

umgebaut werden. Das Begehren richte sich<br />

nicht gegen die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Grundschule.<br />

Trotzdem gebe es keinen Grund, die Verwaltung<br />

von <strong>der</strong> Schule in den Bahnhof zu verlagern. Sogar<br />

die Freie Wählergruppe <strong>Hagelstadt</strong> habe gesagt,<br />

dass aus dem Bahnhof kein Rathaus werden soll.<br />

Im Übrigen wird die schriftliche Begründung wie<strong>der</strong>holt.<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Schmidbauer verweist<br />

auf den Doppelbeschluss des Gemein<strong>der</strong>ats vom<br />

09.02.<strong>2012</strong>, wonach die Grundschule und die Mittags-/Nachmittagsbetreuung<br />

gemäß dem Raumprogramm<br />

<strong>der</strong> Regierung zu sanieren und für eine<br />

mo<strong>der</strong>ne Grundschule zu gestalten ist. Dafür bekommt<br />

die <strong>Gemeinde</strong> Zuschüsse. Herr Wiengarn<br />

bezweifelt die Notwendigkeit, da die Kin<strong>der</strong> weniger<br />

werden. Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Schmidbauer<br />

betont, dass bei einer Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong><br />

Grundschule, kein einziger Quadratmeter für die<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung verbleibt. Dies werde in <strong>der</strong><br />

Begründung des Bürgerbegehrens verschwiegen.<br />

Darauf meinen die Herren Tosolini und Wiengarn,<br />

die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Grundschule sei nicht ihr<br />

Problem. Dr. Schmidbauer verweist auf die wesentlich<br />

höheren Kosten <strong>der</strong> Begehrenslösung und<br />

prangert die irreführende Begründung an. Eine<br />

falsche, irreführende Begründung mache aber ein<br />

Bürgerbegehren unzulässig. Herr Tosolini wi<strong>der</strong>spricht<br />

dem und meint nach seinem Kommentar<br />

spiele es keine Rolle, ob die Begründung des Begehrens<br />

richtig o<strong>der</strong> falsch sei. Mehr wolle er dazu<br />

nicht sagen, weil er sich nicht ins Kreuzverhör<br />

nehmen lasse.<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Schmidbauer erklärt,<br />

dass nach einer neueren Entscheidung des Bayerischen<br />

Verwaltungsgerichtshofs München vom<br />

9.12.2010 die Auffassung von Herrn Tosolini nicht<br />

zutrifft. Aus dem Recht des Bürgers auf Mitgestaltung<br />

und Teilhabe an gemeindlichen Entschei-

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