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Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

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Seite 14<br />

Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at Vorteile. Der Sachverhalt<br />

und die damit verbundene Praxis war eigentlich<br />

nur Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n bekannt.<br />

Hundehaltung<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Heidi Schiller berichtet<br />

über eine Beschwerde von zwei Frauen über<br />

freilaufende Hunde außerhalb <strong>der</strong> Ortschaften.<br />

Sie regt an, einen Hinweis ins <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

aufzunehmen.<br />

Internetauftritt <strong>der</strong> Wählergemeinschaft<br />

<strong>Hagelstadt</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Josef Meier erkundigt<br />

sich bei Thomas Scheurer, ob er für den Internetauftritt<br />

<strong>der</strong> Wählergemeinschaft <strong>Hagelstadt</strong><br />

verantwortlich ist. Er findet den aktuellen Bericht<br />

zur Kin<strong>der</strong>gartengebühr schlecht, weil er<br />

unvollständig ist und bezeichnet ihn als Negativwerbung<br />

für <strong>Hagelstadt</strong>. Gemein<strong>der</strong>atsmitglied<br />

Thomas Scheuer verweist auf Gemein<strong>der</strong>atsmitglied<br />

Volker Grönhagen, <strong>der</strong> dafür<br />

verantwortlich ist.<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 19.04.<strong>2012</strong><br />

Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen<br />

nach §§ 135a - 135c BauGB;<br />

Än<strong>der</strong>ung und Neuerlass<br />

Die Satzung wurde an die aktuelle Mustersatzung<br />

angepasst, Än<strong>der</strong>ungen ergaben sich<br />

hauptsächlich im Anhang (z.B. Ziffer 1.3, 2.3, 4.<br />

und 5.).<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den Satzungsentwurf<br />

als Satzung (siehe www.hagelstadt.de).<br />

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses<br />

und wird als Anlage zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

genommen.<br />

Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik<br />

2011<br />

Die Landespolizeiinspektion Neutraubling informiert<br />

über die Zahl <strong>der</strong> Straftaten und Verkehrsunfälle<br />

2011. Es lagen lediglich 47 Straftaten<br />

im <strong>Gemeinde</strong>bereich vor. Es ereigneten<br />

sich 51 Verkehrsunfälle mit 13 verletzten Personen.<br />

Zusammenfassend wird festgestellt, dass<br />

<strong>Hagelstadt</strong> sicherheitspolitisch betrachtet eine<br />

sehr sichere <strong>Gemeinde</strong> ist.<br />

Liegenschaftsverwaltung, ehemaliger Bauhof<br />

Der ehemalige Bauhof steht leer und soll den<br />

örtlichen Vereinen zur Nutzung überlassen<br />

werden. Die Feuerwehr <strong>Hagelstadt</strong> übernimmt<br />

den mittleren Teil und wird diesen auf eigene<br />

Kosten herrichten und ausweißen. Der rechte<br />

Teil wird den Fischerfreunden zur Verfügung<br />

gestellt. Das ehemalige Salzlager könnte eventuell<br />

durch den Gartenbauverein genutzt werden.<br />

Nachdem das Gebäude auch außen hergerichtet<br />

werden sollte, wird sich <strong>der</strong> Bauausschuß damit<br />

befassen.<br />

Feuerwehr Langenerling<br />

Die Feuerwehr Langenerling lädt alle Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong><br />

zu einer Übung in Langenerling<br />

am Anwesen Engelbrecht in <strong>der</strong> Erlenbachstraße<br />

38 am 20.04.<strong>2012</strong> um 19:00 Uhr ein.<br />

Chroniken; Buch über Langenerling<br />

Das Buch über Langenerling mit dem Titel:<br />

„Langenerling 1630-1710 - Von Toten, Gebrandschatzten<br />

und Geplün<strong>der</strong>ten, von Vertriebenen<br />

und Zugewan<strong>der</strong>ten, von Schuldnern und<br />

Schelmen, von Verlierern und Gewinnern“ liegt<br />

in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>kanzlei zum Verkauf auf. Es<br />

wird zum Selbstkostenpreis von 16,- € abgegeben.<br />

Zudem ist noch ein Buch über die Aufhauser<br />

aus Langenerling für 20,- € und das Heimatbuch<br />

Gailsbach für 10,- € erhältlich.<br />

Kanalgebühren; Wi<strong>der</strong>sprüche Klageverfahren<br />

Es wurden etwa 120 Wi<strong>der</strong>sprüche gegen Kanalgebührenbescheide<br />

<strong>der</strong> letzten drei Jahre eingelegt.<br />

Vom 2. Bürgermeister Grönhagen wurde eine<br />

Musterklage geführt. Die Verhandlung vor dem<br />

Verwaltungsgericht fand am 16.04.<strong>2012</strong> statt. Die<br />

Klage wurde vom Verwaltungsgericht Regensburg<br />

abgewiesen und die Gebührenberechnung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> als korrekt bestätigt. Dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

wird das Urteil zur Kenntnis gegeben.<br />

Bürgermeister Anton Haimerl erklärt, dass neben<br />

dem 2. Bürgermeister auch sechs weitere

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