Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 14<br />
Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at Vorteile. Der Sachverhalt<br />
und die damit verbundene Praxis war eigentlich<br />
nur Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n bekannt.<br />
Hundehaltung<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Heidi Schiller berichtet<br />
über eine Beschwerde von zwei Frauen über<br />
freilaufende Hunde außerhalb <strong>der</strong> Ortschaften.<br />
Sie regt an, einen Hinweis ins <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
aufzunehmen.<br />
Internetauftritt <strong>der</strong> Wählergemeinschaft<br />
<strong>Hagelstadt</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Josef Meier erkundigt<br />
sich bei Thomas Scheurer, ob er für den Internetauftritt<br />
<strong>der</strong> Wählergemeinschaft <strong>Hagelstadt</strong><br />
verantwortlich ist. Er findet den aktuellen Bericht<br />
zur Kin<strong>der</strong>gartengebühr schlecht, weil er<br />
unvollständig ist und bezeichnet ihn als Negativwerbung<br />
für <strong>Hagelstadt</strong>. Gemein<strong>der</strong>atsmitglied<br />
Thomas Scheuer verweist auf Gemein<strong>der</strong>atsmitglied<br />
Volker Grönhagen, <strong>der</strong> dafür<br />
verantwortlich ist.<br />
Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 19.04.<strong>2012</strong><br />
Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen<br />
nach §§ 135a - 135c BauGB;<br />
Än<strong>der</strong>ung und Neuerlass<br />
Die Satzung wurde an die aktuelle Mustersatzung<br />
angepasst, Än<strong>der</strong>ungen ergaben sich<br />
hauptsächlich im Anhang (z.B. Ziffer 1.3, 2.3, 4.<br />
und 5.).<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den Satzungsentwurf<br />
als Satzung (siehe www.hagelstadt.de).<br />
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses<br />
und wird als Anlage zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
genommen.<br />
Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik<br />
2011<br />
Die Landespolizeiinspektion Neutraubling informiert<br />
über die Zahl <strong>der</strong> Straftaten und Verkehrsunfälle<br />
2011. Es lagen lediglich 47 Straftaten<br />
im <strong>Gemeinde</strong>bereich vor. Es ereigneten<br />
sich 51 Verkehrsunfälle mit 13 verletzten Personen.<br />
Zusammenfassend wird festgestellt, dass<br />
<strong>Hagelstadt</strong> sicherheitspolitisch betrachtet eine<br />
sehr sichere <strong>Gemeinde</strong> ist.<br />
Liegenschaftsverwaltung, ehemaliger Bauhof<br />
Der ehemalige Bauhof steht leer und soll den<br />
örtlichen Vereinen zur Nutzung überlassen<br />
werden. Die Feuerwehr <strong>Hagelstadt</strong> übernimmt<br />
den mittleren Teil und wird diesen auf eigene<br />
Kosten herrichten und ausweißen. Der rechte<br />
Teil wird den Fischerfreunden zur Verfügung<br />
gestellt. Das ehemalige Salzlager könnte eventuell<br />
durch den Gartenbauverein genutzt werden.<br />
Nachdem das Gebäude auch außen hergerichtet<br />
werden sollte, wird sich <strong>der</strong> Bauausschuß damit<br />
befassen.<br />
Feuerwehr Langenerling<br />
Die Feuerwehr Langenerling lädt alle Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong><br />
zu einer Übung in Langenerling<br />
am Anwesen Engelbrecht in <strong>der</strong> Erlenbachstraße<br />
38 am 20.04.<strong>2012</strong> um 19:00 Uhr ein.<br />
Chroniken; Buch über Langenerling<br />
Das Buch über Langenerling mit dem Titel:<br />
„Langenerling 1630-1710 - Von Toten, Gebrandschatzten<br />
und Geplün<strong>der</strong>ten, von Vertriebenen<br />
und Zugewan<strong>der</strong>ten, von Schuldnern und<br />
Schelmen, von Verlierern und Gewinnern“ liegt<br />
in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>kanzlei zum Verkauf auf. Es<br />
wird zum Selbstkostenpreis von 16,- € abgegeben.<br />
Zudem ist noch ein Buch über die Aufhauser<br />
aus Langenerling für 20,- € und das Heimatbuch<br />
Gailsbach für 10,- € erhältlich.<br />
Kanalgebühren; Wi<strong>der</strong>sprüche Klageverfahren<br />
Es wurden etwa 120 Wi<strong>der</strong>sprüche gegen Kanalgebührenbescheide<br />
<strong>der</strong> letzten drei Jahre eingelegt.<br />
Vom 2. Bürgermeister Grönhagen wurde eine<br />
Musterklage geführt. Die Verhandlung vor dem<br />
Verwaltungsgericht fand am 16.04.<strong>2012</strong> statt. Die<br />
Klage wurde vom Verwaltungsgericht Regensburg<br />
abgewiesen und die Gebührenberechnung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> als korrekt bestätigt. Dem Gemein<strong>der</strong>at<br />
wird das Urteil zur Kenntnis gegeben.<br />
Bürgermeister Anton Haimerl erklärt, dass neben<br />
dem 2. Bürgermeister auch sechs weitere