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Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

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Seite 2<br />

Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

wird. Der Vergleich zwischen <strong>der</strong> Ist-Situation<br />

und dem Planfall berücksichtigt nicht die aktuellen<br />

Geschwindigkeitsbegrenzungen im Brückenbereich<br />

und südlich von <strong>Hagelstadt</strong>, die<br />

nach dem Neubau wegfallen. Somit kann die<br />

Lärmrechnung des Staatlichen Bauamtes nicht<br />

richtig sein. Außerdem handelt es sich bei <strong>der</strong><br />

Bahnstrecke <strong>der</strong>zeit um einen Langsamfahrbereich,<br />

<strong>der</strong> nach Auflassung <strong>der</strong> Bahnbrücke<br />

sicher aufgehoben wird. Jedenfalls bei den Güterzügen<br />

ist dann mit einer wesentlich höheren<br />

Lärmemission zu rechnen. Da die Baumaßnahme<br />

sowohl eine wesentliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Straße als auch des Schienenwegs bewirkt, sind<br />

die Immissionsgrenzwerte auf Straße und Bahn<br />

abzustellen und nicht wie das Staatliche Bauamt<br />

meint, nur auf die Straße. Die profilierte<br />

Markierung des Mittelstreifens mit haptischer<br />

und akustischer Warnwirkung beim Überfahren<br />

wird von den Anwohnern als sehr störend empfunden<br />

und dürfte ebenfalls in <strong>der</strong> Lärmberechnung<br />

keinen Eingang gefunden haben.<br />

<strong>Gemeinde</strong> for<strong>der</strong>t Unterführung<br />

Hier wird die <strong>Gemeinde</strong> ansetzen, um einen<br />

besseren Lärmschutz für unsere Bürger zu bekommen,<br />

denn eines steht fest, <strong>der</strong> Bahn- und<br />

Straßenlärm stört heute schon bei ungünstigen<br />

Witterungsverhältnissen einen großen Teil von<br />

<strong>Hagelstadt</strong> und ist sogar in Gailsbach noch<br />

wahrnehmbar. Die <strong>Gemeinde</strong> rückt wegen des<br />

besseren Lärmschutzes nicht von <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />

ab, eine Unterführung zu bauen.<br />

Lärm macht krank<br />

Für mehr Lebensqualität durch weniger Lärm<br />

spricht sich auch das Bayerische Staatsministerium<br />

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

aus. Ebenso will die aktuelle<br />

EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG die<br />

Lärmbelästigung entlang von Hauptverkehrswegen<br />

einschränken. Der Mensch ist täglich<br />

mit einer Vielfalt von Geräuschen umgeben.<br />

Selbst in reinen Wohngebieten geht es nicht selten<br />

schlimmer zu als in einem Gewerbegebiet.<br />

Immer hat einer den Rasenmäher, den Hochdruckreiniger,<br />

die Kettensäge u.a. segensreiche<br />

Geräte in Betrieb. Verkehrslärm rangiert aber<br />

an erster Stelle. Lärm kann zu gesundheitlichen<br />

Problemen wie Hörverlust und Herz-Kreislauf-<br />

Erkrankungen führen.<br />

Kostenvergleich nicht objektiv<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hegt auch Zweifel an <strong>der</strong> Kostenrechnung<br />

des Staatlichen Bauamtes zur Unterführung.<br />

Internet-Recherchen haben gezeigt,<br />

dass es heute Techniken gibt, die eine kostengünstige<br />

Straßenunterführung zulassen. Die<br />

teure Grundwasserwanne muss nicht in Beton<br />

ausgeführt werden, son<strong>der</strong>n kann genauso mit<br />

einer Folie hergestellt werden. Dann ist sie in<br />

etwa um die Hälfte billiger und das Argument<br />

für eine Straßenüberführung zählt nicht mehr.<br />

Beispielsweise ist dies im Regierungsbezirk<br />

Oberbayern schon Praxis und muss deshalb<br />

auch in <strong>der</strong> Oberpfalz funktionieren. Bei <strong>der</strong> geplanten<br />

Straßenüberführung fallen beträchtliche<br />

Erdaufschüttungen an, wie man in Höhenberg<br />

sieht. Hun<strong>der</strong>ttausende von Kubikmetern Erde<br />

müssen herangefahren werden. Das ist auch<br />

nicht billig.<br />

<strong>Gemeinde</strong> unterstütz Landwirte<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> unterstützt auch die For<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Landwirte nach möglichst wenig Landverbrauch.<br />

Dies ist ebenfalls bei einer Straßenunterführung<br />

eher gegeben. Es spricht also nichts<br />

dagegen, dass sich <strong>der</strong> Staat von <strong>der</strong> Straßenüberführung<br />

verabschiedet und sich für die bürgerfreundliche<br />

Unterführung entscheidet. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> wird dies jedenfalls versuchen durchzusetzen.<br />

Gericht lehnt Antrag auf<br />

einstweilige Anordnung ab<br />

Die Vertreter des Bürgerbegehrens, Herr Rupert<br />

Tosolini und Herr Heinrich Wiengarn, haben<br />

eine Verpflichtungsklage auf Zulassung des<br />

Bürgerbegehrens und einen Antrag nach § 123<br />

VwGO auf Erlass einer einstweiligen Anordnung<br />

zur Untersagung weiterer Verpflichtungen durch<br />

die <strong>Gemeinde</strong> beim Bayerischen Verwaltungsgericht<br />

in Regensburg eingereicht. Das Gericht hat<br />

den Antrag mit <strong>der</strong> Folge abgewiesen, dass die<br />

Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen<br />

haben. Trotzdem wird die <strong>Gemeinde</strong> vorerst<br />

we<strong>der</strong> den Umbau <strong>der</strong> Schule noch des Bahnhofs<br />

betreiben. In <strong>der</strong> Hauptsache hat das Gericht einen<br />

Termin zur mündlichen Verhandlung für<br />

Mittwoch, dem 17.10.<strong>2012</strong>, 9.00 Uhr, bestimmt.

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