Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 2<br />
Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
wird. Der Vergleich zwischen <strong>der</strong> Ist-Situation<br />
und dem Planfall berücksichtigt nicht die aktuellen<br />
Geschwindigkeitsbegrenzungen im Brückenbereich<br />
und südlich von <strong>Hagelstadt</strong>, die<br />
nach dem Neubau wegfallen. Somit kann die<br />
Lärmrechnung des Staatlichen Bauamtes nicht<br />
richtig sein. Außerdem handelt es sich bei <strong>der</strong><br />
Bahnstrecke <strong>der</strong>zeit um einen Langsamfahrbereich,<br />
<strong>der</strong> nach Auflassung <strong>der</strong> Bahnbrücke<br />
sicher aufgehoben wird. Jedenfalls bei den Güterzügen<br />
ist dann mit einer wesentlich höheren<br />
Lärmemission zu rechnen. Da die Baumaßnahme<br />
sowohl eine wesentliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Straße als auch des Schienenwegs bewirkt, sind<br />
die Immissionsgrenzwerte auf Straße und Bahn<br />
abzustellen und nicht wie das Staatliche Bauamt<br />
meint, nur auf die Straße. Die profilierte<br />
Markierung des Mittelstreifens mit haptischer<br />
und akustischer Warnwirkung beim Überfahren<br />
wird von den Anwohnern als sehr störend empfunden<br />
und dürfte ebenfalls in <strong>der</strong> Lärmberechnung<br />
keinen Eingang gefunden haben.<br />
<strong>Gemeinde</strong> for<strong>der</strong>t Unterführung<br />
Hier wird die <strong>Gemeinde</strong> ansetzen, um einen<br />
besseren Lärmschutz für unsere Bürger zu bekommen,<br />
denn eines steht fest, <strong>der</strong> Bahn- und<br />
Straßenlärm stört heute schon bei ungünstigen<br />
Witterungsverhältnissen einen großen Teil von<br />
<strong>Hagelstadt</strong> und ist sogar in Gailsbach noch<br />
wahrnehmbar. Die <strong>Gemeinde</strong> rückt wegen des<br />
besseren Lärmschutzes nicht von <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />
ab, eine Unterführung zu bauen.<br />
Lärm macht krank<br />
Für mehr Lebensqualität durch weniger Lärm<br />
spricht sich auch das Bayerische Staatsministerium<br />
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
aus. Ebenso will die aktuelle<br />
EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG die<br />
Lärmbelästigung entlang von Hauptverkehrswegen<br />
einschränken. Der Mensch ist täglich<br />
mit einer Vielfalt von Geräuschen umgeben.<br />
Selbst in reinen Wohngebieten geht es nicht selten<br />
schlimmer zu als in einem Gewerbegebiet.<br />
Immer hat einer den Rasenmäher, den Hochdruckreiniger,<br />
die Kettensäge u.a. segensreiche<br />
Geräte in Betrieb. Verkehrslärm rangiert aber<br />
an erster Stelle. Lärm kann zu gesundheitlichen<br />
Problemen wie Hörverlust und Herz-Kreislauf-<br />
Erkrankungen führen.<br />
Kostenvergleich nicht objektiv<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hegt auch Zweifel an <strong>der</strong> Kostenrechnung<br />
des Staatlichen Bauamtes zur Unterführung.<br />
Internet-Recherchen haben gezeigt,<br />
dass es heute Techniken gibt, die eine kostengünstige<br />
Straßenunterführung zulassen. Die<br />
teure Grundwasserwanne muss nicht in Beton<br />
ausgeführt werden, son<strong>der</strong>n kann genauso mit<br />
einer Folie hergestellt werden. Dann ist sie in<br />
etwa um die Hälfte billiger und das Argument<br />
für eine Straßenüberführung zählt nicht mehr.<br />
Beispielsweise ist dies im Regierungsbezirk<br />
Oberbayern schon Praxis und muss deshalb<br />
auch in <strong>der</strong> Oberpfalz funktionieren. Bei <strong>der</strong> geplanten<br />
Straßenüberführung fallen beträchtliche<br />
Erdaufschüttungen an, wie man in Höhenberg<br />
sieht. Hun<strong>der</strong>ttausende von Kubikmetern Erde<br />
müssen herangefahren werden. Das ist auch<br />
nicht billig.<br />
<strong>Gemeinde</strong> unterstütz Landwirte<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> unterstützt auch die For<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Landwirte nach möglichst wenig Landverbrauch.<br />
Dies ist ebenfalls bei einer Straßenunterführung<br />
eher gegeben. Es spricht also nichts<br />
dagegen, dass sich <strong>der</strong> Staat von <strong>der</strong> Straßenüberführung<br />
verabschiedet und sich für die bürgerfreundliche<br />
Unterführung entscheidet. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> wird dies jedenfalls versuchen durchzusetzen.<br />
Gericht lehnt Antrag auf<br />
einstweilige Anordnung ab<br />
Die Vertreter des Bürgerbegehrens, Herr Rupert<br />
Tosolini und Herr Heinrich Wiengarn, haben<br />
eine Verpflichtungsklage auf Zulassung des<br />
Bürgerbegehrens und einen Antrag nach § 123<br />
VwGO auf Erlass einer einstweiligen Anordnung<br />
zur Untersagung weiterer Verpflichtungen durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong> beim Bayerischen Verwaltungsgericht<br />
in Regensburg eingereicht. Das Gericht hat<br />
den Antrag mit <strong>der</strong> Folge abgewiesen, dass die<br />
Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen<br />
haben. Trotzdem wird die <strong>Gemeinde</strong> vorerst<br />
we<strong>der</strong> den Umbau <strong>der</strong> Schule noch des Bahnhofs<br />
betreiben. In <strong>der</strong> Hauptsache hat das Gericht einen<br />
Termin zur mündlichen Verhandlung für<br />
Mittwoch, dem 17.10.<strong>2012</strong>, 9.00 Uhr, bestimmt.