05.01.2014 Aufrufe

Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 13<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 08.11.<strong>2012</strong><br />

Vorlage und Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />

2011; Bekanntgabe des Ergebnisses<br />

<strong>der</strong> örtlichen Prüfung; Entlastung nach<br />

Art. 102 Abs. 3 GO<br />

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses,<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Johannes Rosenbeck,<br />

trägt das Prüfungsergebnis vor. Auf<br />

das Protokoll <strong>der</strong> Rechnungsprüfung wird verwiesen.<br />

Seitens des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

wurde angeregt zu prüfen, ob Kosten<br />

durch die Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten<br />

im Bereich <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung an<br />

die Realsteuerstelle eingespart werden können.<br />

Bürgermeister Anton Haimerl erläutert, dass die<br />

Realsteuerstelle ähnlich einer Inkassostelle handelt<br />

und keine Sachbearbeitung übernimmt. Mit<br />

<strong>der</strong> Beauftragung wären zudem Nachteile zu<br />

erwarten. Beispielsweise würden Zahlungen bei<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> verzögert eingehen und bei Reklamationen<br />

käme es wegen <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

Zuständigkeiten zu Verzögerungen. Der Wasserzweckverband-Süd<br />

habe aus diesen Gründen<br />

die Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Realsteuerstelle<br />

wie<strong>der</strong> eingestellt. Der Wasserzweckverband-<br />

Süd wäre jedoch selbst in <strong>der</strong> Lage, die komplette<br />

Sachbearbeitung – nicht nur das Inkasso<br />

– für den Gebühreneinzug und die Beitragserhebung<br />

zu übernehmen. Ein entsprechendes<br />

Angebot wird <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> unterbreitet. Im<br />

Übrigen ist ab <strong>2012</strong> das Kommunalunternehmen<br />

für die Abwasserbeseitigung zuständig. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

tritt lediglich als Dienstleister in Erscheinung.<br />

Es wird vorgeschlagen, mit dem Wasserzweckverband<br />

in Verbindung zu bleiben. Der<br />

Gemein<strong>der</strong>at erhebt keine Einwendungen gegen<br />

den Vorschlag.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at stellt die Jahresrechnung 2011<br />

nach Art. 102 Abs. 3 GO fest. Das Prüfprotokoll<br />

<strong>der</strong> Rechnungsprüfung wird als Anlage zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

genommen.<br />

Zweiter Bürgermeister Volker Grönhagen übernimmt<br />

die Sitzungsleitung.<br />

Bürgermeister Anton Haimerl wird die Entlastung<br />

nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr<br />

2011 erteilt. Bürgermeister Anton Haimerl<br />

ist wegen persönlicher Beteiligung von <strong>der</strong><br />

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Bürgermeister Anton Haimerl übernimmt wie<strong>der</strong><br />

die Sitzungsleitung.<br />

Ortsabrundungssatzungen gemäß § 34<br />

Abs. 4 bis 6 BauGB<br />

Bei <strong>der</strong> Abrechnung von Herstellungsbeiträgen<br />

stellt sich vereinzelt immer wie<strong>der</strong> die Frage,<br />

ob ein Grundstück bebaubar ist. Dies gilt für<br />

Gebiete, für die es keine Bebauungspläne gibt.<br />

Um sowohl für die Grundstückseigentümer<br />

als auch für die <strong>Gemeinde</strong> Rechtssicherheit zu<br />

schaffen, sollte die <strong>Gemeinde</strong> durch Satzung die<br />

Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile<br />

festlegen. Insbeson<strong>der</strong>e wäre dies in Langenerling<br />

und Gailsbach empfehlenswert, aber<br />

auch in <strong>Hagelstadt</strong> gibt es Bereiche, die geregelt<br />

werden könnten. Die Basis für die Abgrenzung<br />

sollte <strong>der</strong> aktuelle Flächennutzungsplan in Verbindung<br />

mit <strong>der</strong> tatsächlichen Bebauung sein.<br />

Die Satzungen können miteinan<strong>der</strong> verbunden<br />

werden. Eine Abstimmung zu diesem Punkt ist<br />

nicht vorgesehen. Es soll vorerst nur darüber beraten<br />

werden.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at ist grundsätzlich mit <strong>der</strong> Vorgehensweise<br />

einverstanden, die Angelegenheit<br />

soll bei den Bürgerversammlungen angesprochen<br />

und anschließend in einem Ausschuss darüber<br />

beraten werden.<br />

Ökologische Umgestaltung Gittinger Bach<br />

Auf die Beratung in <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

vom 03.09.2009 zu TOP 9 wird verwiesen. Damals<br />

wurde in Erwägung gezogen, die Umsetzung<br />

des Konzepts komplett über das Amtes<br />

für ländliche Entwicklung (ALE) abzuwickeln,<br />

um evtl. eine 100 %ige Bezuschussung für das<br />

Hochwasserschutzkonzept und die ökologische<br />

Umgestaltung <strong>der</strong> Gewässer in Gailsbach zu erreichen.<br />

In <strong>der</strong> Bürgerversammlung am 22.10.2009<br />

lehnten die Gailsbacher den Hochwasserschutz<br />

ab. Die TG Vorstandssitzung folgte dem am<br />

17.11.2009. Am 12.1.<strong>2012</strong> wurde <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

informiert, dass am 21.12.2011 eine Anliegerversammlung<br />

zum Ausbau des Gittinger<br />

Wegs im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens<br />

stattfand. Die Anlieger sprachen sich für<br />

einen Ausbau des Gittinger Weges aus. Einhellig<br />

machte man aber zur Bedingung, dass <strong>der</strong><br />

Hochwasserschutz – nicht HQ-100-Standard<br />

– am Gittinger Bach mit in Angriff genommen<br />

werden muss. Nach damaliger Auskunft des<br />

ALE standen für die Maßnahme voraussichtlich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!