Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 14<br />
Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
Mittel zur Verfügung. Nun teilt das ALE mit,<br />
es gebe im Zuge des bevorstehenden Ausbaus<br />
des Gittinger Wegs für die Bachsanierung keine<br />
Zuwendungen mehr. Vielmehr soll sich die<br />
<strong>Gemeinde</strong> an das Wasserwirtschaftsamt (WWA)<br />
wenden. Das WWA hat noch keine Stellungnahme<br />
abgegeben. Da <strong>der</strong> Gittinger Weg 2013 ausgebaut<br />
werden soll, ist die Zeit für Planung und<br />
Zuschussantrag zur ökologischen Umgestaltung<br />
des Gittinger Baches knapp. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />
müsste dem Bürgermeister eine Vollmacht<br />
für sämtliche Entscheidungen zur ökologischen<br />
Umgestaltung des Gittinger Baches erteilen, damit<br />
schnelle Entscheidungen getroffen werden<br />
können. Eine Garantie, dass das Ziel erreicht<br />
werden kann, ist damit nicht verbunden.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Johannes Rosenbeck informiert,<br />
dass er mit Herrn Hildebrandt vom<br />
ALE ein Telefonat geführt habe, nachdem die<br />
Umgestaltung des Gittinger Baches im Maßnahmenkatalog<br />
<strong>der</strong> Dorferneuerung enthalten ist.<br />
Ihm wurde bestätigt, dass eine Bezuschussung<br />
von 50 % möglich wäre. Nachdem das WWA<br />
75 % in Aussicht gestellt hat, soll <strong>der</strong> Weg über<br />
das WWA weiter verfolgt werden. Die Zuständigkeit<br />
zur Beauftragung eines Planungsbüros,<br />
sowie zu sämtlichen Auftragsvergaben und<br />
Entscheidungen die für die Planung und Beantragung<br />
<strong>der</strong> Zuwendung nötig sind, werden<br />
auf den Ersten Bürgermeister übertragen. Der<br />
Gemein<strong>der</strong>at und die TG sind per Email zeitnah<br />
über die Maßnahmen und den Stand des Verfahrens<br />
zu unterrichten.<br />
Gewässerentwicklung Langenerlinger Bach<br />
ökologische Umgestaltung; Durchführungsbeschluss<br />
gemäß RZWas 2005<br />
Nach den Zuwendungsrichtlinien ist für die<br />
Antragsstellung ein ausdrücklicher Beschluss<br />
erfor<strong>der</strong>lich, das Vorhaben durchführen zu wollen.<br />
Die Planung wurde vom Gemein<strong>der</strong>at bereits<br />
am 11.10.<strong>2012</strong> beschlossen. Die Durchführung<br />
des Vorhabens ökologische Umgestaltung<br />
Langenerlinger Bach wird beschlossen.<br />
Hochwasserschutz <strong>Hagelstadt</strong>-Süd und<br />
-West; Durchführungsbeschluss gemäß RZ-<br />
Was 2005<br />
Nach den Zuwendungsrichtlinien ist für die Antragsstellung<br />
ein ausdrücklicher Beschluss erfor<strong>der</strong>lich,<br />
das Vorhaben durchführen zu wollen.<br />
Die Planung wurde vom Gemein<strong>der</strong>at bereits<br />
am 11.10.<strong>2012</strong> beschlossen. Die Durchführung<br />
des Vorhabens Hochwasserschutz <strong>Hagelstadt</strong>-<br />
Süd und -West wird beschlossen.<br />
Bürgerbegehren<br />
Dem Gemein<strong>der</strong>at wird das Urteil des Verwaltungsgerichts<br />
Regensburg vom 17.10.<strong>2012</strong> zur<br />
Kenntnis gebracht. Die Klage <strong>der</strong> Herren Rupert<br />
Tosolini und Heinrich Wiengarn wurde abgewiesen.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Albert Schmidbauer<br />
sieht die Entscheidung des Gemein<strong>der</strong>ats, das<br />
Bürgerbegehren nicht zuzulassen, voll bestätigt.<br />
Dass das Bürgerbegehren die Auswirkungen auf<br />
die Schule bewusst verschwiegen hat, sei auch<br />
für das Gericht das entscheidende Kriterium gewesen.<br />
Die „Täuschungsinitiative Grönhagen“<br />
sei zu durchsichtig gewesen. Er brachte sein<br />
Missfallen zum Ausdruck, dass Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>,<br />
die bestens informiert sind, mit irreführenden<br />
Argumenten Unterschriften für das<br />
Bürgerbegehren gesammelt haben. Schließlich<br />
gaben dies die Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> Markus<br />
Bernhuber, Heidi Schiller und Xaver Ofenbeck<br />
zu. Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker Grönhagen<br />
bestritt Unterschriften gesammelt zu haben,<br />
obwohl es laut Dr. Schmidbauer dafür Zeugen<br />
gäbe. Grönhagen musste auch einräumen, dass<br />
er sogar im Landratsamt den Text des Bürgerbegehrens<br />
auf Rechtstauglichkeit prüfen ließ. Was<br />
Rupert Tosolini einst als hinterfotzige Masche<br />
bezeichnete, erscheine nun in einem an<strong>der</strong>en<br />
Licht, meint Dr. Schmidbauer.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Xaver Ofenbeck beklagt,<br />
dass im Gemein<strong>der</strong>at zu wenig geredet wird. Er<br />
selbst stehe für die Schulsanierung und –erweiterung.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Bauswein stimmt<br />
dem voll zu, stellt aber fest, dass alle Vorschläge<br />
<strong>der</strong> Opposition im Gemein<strong>der</strong>at aufgenommen<br />
wurden. Es wurde eigens eine Projektgruppe<br />
gegründet, die Opposition hatte Gelegenheit<br />
ein eigenes Konzept vorzustellen, das lei<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> nicht ausgehändigt wurde und es<br />
wurde auf Antrag ein Bausachverständiger für<br />
den Bahnhof eingeschaltet. Als Demokrat müsse<br />
man aber mit Nie<strong>der</strong>lagen umgehen können<br />
und dürfe beim Unterliegen nicht die Bürger<br />
mit einem fragwürdigen Bürgerbegehren in-