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Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt

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Seite 10<br />

Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

Aus<br />

dem<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 08.12.2011<br />

Verkaufssonntage; Erlass einer Verordnung<br />

über weitere Verkaufssonntage<br />

Gemäß § 14 Ladenschlussgesetz können die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Verordnungen erlassen, in denen verkaufsoffene<br />

Sonntage geregelt werden. Anlass<br />

hierfür müssen Märkte, Messen o<strong>der</strong> ähnlichen<br />

Veranstaltungen sein, die geeignet sind, einen<br />

im Verhältnis zur Einwohnerzahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Als<br />

hierfür geeignete ähnliche Veranstaltung käme<br />

das Fischerfest am 30.6. – 1.7.<strong>2012</strong> in Frage.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den vorliegenden<br />

Entwurf als Verordnung. Der Verordnungsentwurf<br />

wird <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift beigefügt und ist<br />

Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

Entwässerungssatzung; Än<strong>der</strong>ung und<br />

Neuerlass<br />

Das Landratsamt hat auf ein Problem mit <strong>der</strong><br />

Beitragserhebung für Grundstücksflächen in<br />

Fällen einer Befreiung vom Anschlussrecht für<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser hingewiesen. In solchen<br />

Fällen kann nach aktueller Rechtssprechung kein<br />

Grundstücksflächenbeitrag erhoben werden. Es<br />

wird empfohlen, die Satzung entsprechend den<br />

Empfehlungen des Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tags<br />

anzupassen. Die Empfehlungen sind in den vorgelegten<br />

Entwurf eingearbeitet. Aus Gründen<br />

<strong>der</strong> Übersichtlichkeit wird ein Neuerlass <strong>der</strong> gesamten<br />

Satzung empfohlen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den vorliegenden<br />

Entwurf <strong>der</strong> Entwässerungssatzung als Satzung.<br />

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses<br />

und wird als Anlage zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

genommen.<br />

B15 Verkehrszählung<br />

Das staatliche Bauamt hat mittlerweile die aktuellen<br />

Verkehrszahlen (bundesweite Straßenverkehrszählung<br />

2010) vorgelegt. Diese lauten für<br />

die B 15 im Bereich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong><br />

wie folgt:<br />

Abschnitt Eggmühl bis Einmündung St 2146 aus<br />

Pfakofen:<br />

Jahr 2005: 5.100 Kfz/24h<br />

Jahr 2010: 4.670 Kfz/24h (1027)<br />

Abschnitt Einmündung St 2146 bis Köfering<br />

(Einmündung St 2329):<br />

Jahr 2005: 8.509 Kfz/24 h (1.089)<br />

Jahr 2010: 8.645 Kfz/24h (1.064)<br />

(Klammerwerte = davon Schwerverkehr in 24h)<br />

Kanalgebührenbescheide 2009 / 2010; Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />

Das Landratsamt hat mittlerweile die Massenwi<strong>der</strong>sprüche<br />

geprüft. Es kommt zu dem<br />

Schluss, dass die Gebühren rechtmäßig und<br />

korrekt festgesetzt wurden und die Gebührenkalkulation<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> nicht zu beanstanden<br />

ist. Alle in den Wi<strong>der</strong>spruchsschreiben vorgebrachten<br />

Gründe wurden geprüft und es wurde<br />

ausdrücklich festgestellt, dass nichts zu beanstanden<br />

ist.<br />

Kanalgebührenbescheide 2011<br />

Es ist ein Wi<strong>der</strong>spruch gegen einen Kanalgebührenbescheid<br />

eingegangen, <strong>der</strong> sich u.a. auf<br />

die Wi<strong>der</strong>sprüche <strong>der</strong> Vorjahre bezieht.<br />

Kasse; überörtliche Prüfung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>kasse wurde vom Landratsamt<br />

am 14.11.2011 unvermutet geprüft. Es wurden

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