Jahrgang 2012 - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 10<br />
Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
Aus<br />
dem<br />
Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 08.12.2011<br />
Verkaufssonntage; Erlass einer Verordnung<br />
über weitere Verkaufssonntage<br />
Gemäß § 14 Ladenschlussgesetz können die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Verordnungen erlassen, in denen verkaufsoffene<br />
Sonntage geregelt werden. Anlass<br />
hierfür müssen Märkte, Messen o<strong>der</strong> ähnlichen<br />
Veranstaltungen sein, die geeignet sind, einen<br />
im Verhältnis zur Einwohnerzahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Als<br />
hierfür geeignete ähnliche Veranstaltung käme<br />
das Fischerfest am 30.6. – 1.7.<strong>2012</strong> in Frage.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den vorliegenden<br />
Entwurf als Verordnung. Der Verordnungsentwurf<br />
wird <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift beigefügt und ist<br />
Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
Entwässerungssatzung; Än<strong>der</strong>ung und<br />
Neuerlass<br />
Das Landratsamt hat auf ein Problem mit <strong>der</strong><br />
Beitragserhebung für Grundstücksflächen in<br />
Fällen einer Befreiung vom Anschlussrecht für<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser hingewiesen. In solchen<br />
Fällen kann nach aktueller Rechtssprechung kein<br />
Grundstücksflächenbeitrag erhoben werden. Es<br />
wird empfohlen, die Satzung entsprechend den<br />
Empfehlungen des Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tags<br />
anzupassen. Die Empfehlungen sind in den vorgelegten<br />
Entwurf eingearbeitet. Aus Gründen<br />
<strong>der</strong> Übersichtlichkeit wird ein Neuerlass <strong>der</strong> gesamten<br />
Satzung empfohlen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den vorliegenden<br />
Entwurf <strong>der</strong> Entwässerungssatzung als Satzung.<br />
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses<br />
und wird als Anlage zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
genommen.<br />
B15 Verkehrszählung<br />
Das staatliche Bauamt hat mittlerweile die aktuellen<br />
Verkehrszahlen (bundesweite Straßenverkehrszählung<br />
2010) vorgelegt. Diese lauten für<br />
die B 15 im Bereich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong><br />
wie folgt:<br />
Abschnitt Eggmühl bis Einmündung St 2146 aus<br />
Pfakofen:<br />
Jahr 2005: 5.100 Kfz/24h<br />
Jahr 2010: 4.670 Kfz/24h (1027)<br />
Abschnitt Einmündung St 2146 bis Köfering<br />
(Einmündung St 2329):<br />
Jahr 2005: 8.509 Kfz/24 h (1.089)<br />
Jahr 2010: 8.645 Kfz/24h (1.064)<br />
(Klammerwerte = davon Schwerverkehr in 24h)<br />
Kanalgebührenbescheide 2009 / 2010; Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />
Das Landratsamt hat mittlerweile die Massenwi<strong>der</strong>sprüche<br />
geprüft. Es kommt zu dem<br />
Schluss, dass die Gebühren rechtmäßig und<br />
korrekt festgesetzt wurden und die Gebührenkalkulation<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> nicht zu beanstanden<br />
ist. Alle in den Wi<strong>der</strong>spruchsschreiben vorgebrachten<br />
Gründe wurden geprüft und es wurde<br />
ausdrücklich festgestellt, dass nichts zu beanstanden<br />
ist.<br />
Kanalgebührenbescheide 2011<br />
Es ist ein Wi<strong>der</strong>spruch gegen einen Kanalgebührenbescheid<br />
eingegangen, <strong>der</strong> sich u.a. auf<br />
die Wi<strong>der</strong>sprüche <strong>der</strong> Vorjahre bezieht.<br />
Kasse; überörtliche Prüfung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>kasse wurde vom Landratsamt<br />
am 14.11.2011 unvermutet geprüft. Es wurden