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Broschu re 2013_Layout 1 - Arbeit und Leben DGB/VHS

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24 <strong>Arbeit</strong>s-, Sozial-, Beamten- <strong>und</strong> Tarifvertrags<strong>re</strong>cht<br />

<strong>Arbeit</strong>s-, Sozial-, Beamten- <strong>und</strong> Tarifvertrags<strong>re</strong>cht 25<br />

Seminardaten<br />

16.04.<strong>2013</strong><br />

Düsseldorf,<br />

InterCity Hotel<br />

BR-KOV-J-30416-1<br />

250,00 EUR zzgl.<br />

Tagungsstättenpauschale:<br />

60,00 EUR<br />

Refe<strong>re</strong>nt<br />

Ulf Henschke,<br />

Rentenberater<br />

Das Recht auf Teilhabe – Eine Einführung<br />

Deutschland besitzt ein hoch entwickeltes Rehabilitationssystem, mit<br />

dem behinderte <strong>und</strong> von Behinderung bedrohte Menschen möglichst<br />

dauerhaft in die Gesellschaft <strong>und</strong> damit in das <strong>Arbeit</strong>sleben integriert<br />

werden können. Die Betroffenen sollen möglichst umfassend am Berufsleben<br />

<strong>und</strong> am <strong>Leben</strong> in der Gesellschaft teilhaben. Dieser Teilhabegedanke<br />

hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Begriff „Rehabilitation“<br />

seit dem 01.07.2001 überwiegend durch „Teilhabe“ ersetzt<br />

hat. Allerdings wird der Rehabilitationsbegriff unter ande<strong>re</strong>m im medizinischen<br />

<strong>und</strong> organisatorischen Be<strong>re</strong>ich weiter verwendet.<br />

Die Leistungen zur Teilhabe werden dezentral von den einzelnen Sozialleistungsträgern<br />

(z.B. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften,<br />

Agentu<strong>re</strong>n für <strong>Arbeit</strong>) entsp<strong>re</strong>chend ih<strong>re</strong>n vom Gesetzgeber<br />

festgelegten Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten durchgeführt. Aufgr<strong>und</strong><br />

dieser Aufgabenverteilung besteht in Deutschland ein gegliedertes Organisationssystem<br />

für Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe. Regelungen<br />

über Leistungen <strong>und</strong> Hilfen zur gesellschaftlichen <strong>und</strong> beruflichen<br />

Integration behinderter Menschen, die von verschiedenen Rehabilitationsträgern<br />

erbracht werden, sind seit dem 01.07.2001 einheitlich<br />

im SGB IX zusammengefasst.<br />

Das Seminar wendet sich an neu gewählte betriebliche Inte<strong>re</strong>ssenvert<strong>re</strong>tungen,<br />

aber auch an die, die sich wieder auf den neuesten Stand<br />

bringen wollen.<br />

Seminarinhalte<br />

❚ Rehabilitationssystem in Deutschland<br />

❙ Dezentralisierung durch historische Entwicklung<br />

❙ Rehabilitationsträger/Verbände der Rehabilitationsträger<br />

❚ Sinn <strong>und</strong> Zweck der Teilhabeleistungen<br />

❙ Gr<strong>und</strong>satz „Teilhabeleistung vor Rente“<br />

❙ Präventionsgedanke<br />

❙ Rehabilitations- <strong>und</strong> Teilhabegedanke<br />

❚ Teilhabeleistungen der Rentenversicherung<br />

❙ Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />

❙ Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben<br />

❙ Mitwirkung des Leistungsbe<strong>re</strong>chtigten<br />

❙ Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe<br />

Seminardaten<br />

17.04. – 19.04.<strong>2013</strong><br />

Hilden,<br />

AMBER Hotel<br />

BR-KOV-J-30417-1<br />

600,00 EUR zzgl.<br />

Unterkunft <strong>und</strong> Tagungsstättenpauschale:<br />

435,00 EUR<br />

Refe<strong>re</strong>nt<br />

Thomas Hänschen,<br />

Rechtsanwalt<br />

Strategie <strong>und</strong> Taktik bei Betriebsänderungen<br />

– Handlungsmöglichkeiten<br />

des Betriebsrats<br />

Betriebsänderungen können immer wesentliche Nachteile für die Beschäftigten<br />

haben. Betriebsstilllegungen, Teilstilllegungen, Outsourcing,<br />

usw. sind <strong>re</strong>gelmäßig mit Kündigungen, Verlust des <strong>Arbeit</strong>splatzes,<br />

Einkommensverlusten, Verschlechterung der <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />

u.ä. verb<strong>und</strong>en. Der Betriebsrat steht unter hohem Druck: der <strong>Arbeit</strong>geber<br />

fordert schnelle Ergebnisse, die Beschäftigten den Erhalt ih<strong>re</strong>r<br />

<strong>Arbeit</strong>splätze. Um die wirtschaftlichen Nachteile für Betroffene auszugleichen<br />

bzw. zu mildern, muss der Betriebsrat die Kräfteverhältnisse<br />

im Betrieb einschätzen, die Beschäftigten einbeziehen, um eigene<br />

Zielsetzungen zu erarbeiten.<br />

Es gilt, <strong>Arbeit</strong>geberstrategien, Fallstricke <strong>und</strong> eigene G<strong>re</strong>nzen zu erkennen,<br />

um die beschlossenen Ziele durchzusetzen. Im Seminar werden<br />

mögliche Strategien des Betriebsrats bei Betriebsänderungen an<br />

aktuellen Fällen entwickelt.<br />

Seminarinhalte<br />

❚ Betriebsänderung<br />

❙ Erkennen, Behaupten, § 111 BetrVG, Umgang mit unbestimmten<br />

Rechtsbegriffen<br />

❙ Inte<strong>re</strong>ssenausgleich, Sozialplan <strong>und</strong> Nachteilsausgleich<br />

❚ <strong>Arbeit</strong>geberstrategien <strong>und</strong> Fallstricke<br />

❙ Rechtzeitige Unterrichtung <strong>und</strong> Beratung<br />

❙ § 112a BetrVG: Sozialplan bei Personalabbau<br />

❙ Auswahlrichtlinien <strong>und</strong> Namensliste<br />

❙ Zumutbarkeit, Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen <strong>und</strong><br />

Stellungnahme gem. § 17 Abs. 3 KSchG<br />

❚ Betriebsratsstrategie<br />

❙ Informations- <strong>und</strong> Beratungsanspruch, Rechtsp<strong>re</strong>chung zur<br />

Sicherung des Beratungsanspruchs<br />

❙ Wirtschaftsausschuss, Hinzuziehung von Sachverständigen<br />

❙ Einigungsstelle im Verfah<strong>re</strong>n Inte<strong>re</strong>ssenausgleich <strong>und</strong> Sozialplan<br />

❙ Konsultationsverfah<strong>re</strong>n bei Massenentlassungen, RL 2002/14/EG<br />

❙ Sozialtarifvertrag, St<strong>re</strong>ik<strong>re</strong>cht, BAG-Rechtsp<strong>re</strong>chung

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