Broschu re 2013_Layout 1 - Arbeit und Leben DGB/VHS
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24 <strong>Arbeit</strong>s-, Sozial-, Beamten- <strong>und</strong> Tarifvertrags<strong>re</strong>cht<br />
<strong>Arbeit</strong>s-, Sozial-, Beamten- <strong>und</strong> Tarifvertrags<strong>re</strong>cht 25<br />
Seminardaten<br />
16.04.<strong>2013</strong><br />
Düsseldorf,<br />
InterCity Hotel<br />
BR-KOV-J-30416-1<br />
250,00 EUR zzgl.<br />
Tagungsstättenpauschale:<br />
60,00 EUR<br />
Refe<strong>re</strong>nt<br />
Ulf Henschke,<br />
Rentenberater<br />
Das Recht auf Teilhabe – Eine Einführung<br />
Deutschland besitzt ein hoch entwickeltes Rehabilitationssystem, mit<br />
dem behinderte <strong>und</strong> von Behinderung bedrohte Menschen möglichst<br />
dauerhaft in die Gesellschaft <strong>und</strong> damit in das <strong>Arbeit</strong>sleben integriert<br />
werden können. Die Betroffenen sollen möglichst umfassend am Berufsleben<br />
<strong>und</strong> am <strong>Leben</strong> in der Gesellschaft teilhaben. Dieser Teilhabegedanke<br />
hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Begriff „Rehabilitation“<br />
seit dem 01.07.2001 überwiegend durch „Teilhabe“ ersetzt<br />
hat. Allerdings wird der Rehabilitationsbegriff unter ande<strong>re</strong>m im medizinischen<br />
<strong>und</strong> organisatorischen Be<strong>re</strong>ich weiter verwendet.<br />
Die Leistungen zur Teilhabe werden dezentral von den einzelnen Sozialleistungsträgern<br />
(z.B. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften,<br />
Agentu<strong>re</strong>n für <strong>Arbeit</strong>) entsp<strong>re</strong>chend ih<strong>re</strong>n vom Gesetzgeber<br />
festgelegten Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten durchgeführt. Aufgr<strong>und</strong><br />
dieser Aufgabenverteilung besteht in Deutschland ein gegliedertes Organisationssystem<br />
für Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe. Regelungen<br />
über Leistungen <strong>und</strong> Hilfen zur gesellschaftlichen <strong>und</strong> beruflichen<br />
Integration behinderter Menschen, die von verschiedenen Rehabilitationsträgern<br />
erbracht werden, sind seit dem 01.07.2001 einheitlich<br />
im SGB IX zusammengefasst.<br />
Das Seminar wendet sich an neu gewählte betriebliche Inte<strong>re</strong>ssenvert<strong>re</strong>tungen,<br />
aber auch an die, die sich wieder auf den neuesten Stand<br />
bringen wollen.<br />
Seminarinhalte<br />
❚ Rehabilitationssystem in Deutschland<br />
❙ Dezentralisierung durch historische Entwicklung<br />
❙ Rehabilitationsträger/Verbände der Rehabilitationsträger<br />
❚ Sinn <strong>und</strong> Zweck der Teilhabeleistungen<br />
❙ Gr<strong>und</strong>satz „Teilhabeleistung vor Rente“<br />
❙ Präventionsgedanke<br />
❙ Rehabilitations- <strong>und</strong> Teilhabegedanke<br />
❚ Teilhabeleistungen der Rentenversicherung<br />
❙ Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />
❙ Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben<br />
❙ Mitwirkung des Leistungsbe<strong>re</strong>chtigten<br />
❙ Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe<br />
Seminardaten<br />
17.04. – 19.04.<strong>2013</strong><br />
Hilden,<br />
AMBER Hotel<br />
BR-KOV-J-30417-1<br />
600,00 EUR zzgl.<br />
Unterkunft <strong>und</strong> Tagungsstättenpauschale:<br />
435,00 EUR<br />
Refe<strong>re</strong>nt<br />
Thomas Hänschen,<br />
Rechtsanwalt<br />
Strategie <strong>und</strong> Taktik bei Betriebsänderungen<br />
– Handlungsmöglichkeiten<br />
des Betriebsrats<br />
Betriebsänderungen können immer wesentliche Nachteile für die Beschäftigten<br />
haben. Betriebsstilllegungen, Teilstilllegungen, Outsourcing,<br />
usw. sind <strong>re</strong>gelmäßig mit Kündigungen, Verlust des <strong>Arbeit</strong>splatzes,<br />
Einkommensverlusten, Verschlechterung der <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />
u.ä. verb<strong>und</strong>en. Der Betriebsrat steht unter hohem Druck: der <strong>Arbeit</strong>geber<br />
fordert schnelle Ergebnisse, die Beschäftigten den Erhalt ih<strong>re</strong>r<br />
<strong>Arbeit</strong>splätze. Um die wirtschaftlichen Nachteile für Betroffene auszugleichen<br />
bzw. zu mildern, muss der Betriebsrat die Kräfteverhältnisse<br />
im Betrieb einschätzen, die Beschäftigten einbeziehen, um eigene<br />
Zielsetzungen zu erarbeiten.<br />
Es gilt, <strong>Arbeit</strong>geberstrategien, Fallstricke <strong>und</strong> eigene G<strong>re</strong>nzen zu erkennen,<br />
um die beschlossenen Ziele durchzusetzen. Im Seminar werden<br />
mögliche Strategien des Betriebsrats bei Betriebsänderungen an<br />
aktuellen Fällen entwickelt.<br />
Seminarinhalte<br />
❚ Betriebsänderung<br />
❙ Erkennen, Behaupten, § 111 BetrVG, Umgang mit unbestimmten<br />
Rechtsbegriffen<br />
❙ Inte<strong>re</strong>ssenausgleich, Sozialplan <strong>und</strong> Nachteilsausgleich<br />
❚ <strong>Arbeit</strong>geberstrategien <strong>und</strong> Fallstricke<br />
❙ Rechtzeitige Unterrichtung <strong>und</strong> Beratung<br />
❙ § 112a BetrVG: Sozialplan bei Personalabbau<br />
❙ Auswahlrichtlinien <strong>und</strong> Namensliste<br />
❙ Zumutbarkeit, Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen <strong>und</strong><br />
Stellungnahme gem. § 17 Abs. 3 KSchG<br />
❚ Betriebsratsstrategie<br />
❙ Informations- <strong>und</strong> Beratungsanspruch, Rechtsp<strong>re</strong>chung zur<br />
Sicherung des Beratungsanspruchs<br />
❙ Wirtschaftsausschuss, Hinzuziehung von Sachverständigen<br />
❙ Einigungsstelle im Verfah<strong>re</strong>n Inte<strong>re</strong>ssenausgleich <strong>und</strong> Sozialplan<br />
❙ Konsultationsverfah<strong>re</strong>n bei Massenentlassungen, RL 2002/14/EG<br />
❙ Sozialtarifvertrag, St<strong>re</strong>ik<strong>re</strong>cht, BAG-Rechtsp<strong>re</strong>chung