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Broschu re 2013_Layout 1 - Arbeit und Leben DGB/VHS

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28 <strong>Arbeit</strong>s-, Sozial-, Beamten- <strong>und</strong> Tarifvertrags<strong>re</strong>cht<br />

<strong>Arbeit</strong>s-, Sozial-, Beamten- <strong>und</strong> Tarifvertrags<strong>re</strong>cht 29<br />

Seminardaten<br />

06.06.<strong>2013</strong><br />

Düsseldorf,<br />

InterCity Hotel<br />

BR-KOV-J-30606-1<br />

250,00 EUR zzgl.<br />

Tagungsstättenpauschale:<br />

60,00 EUR<br />

Refe<strong>re</strong>nt<br />

Prof. Dr. Wolfgang Däubler,<br />

Rechtswissenschaftler<br />

Die gläserne Belegschaft – Datenschutz<br />

im Betrieb<br />

– Handlungsmöglichkeiten für Inte<strong>re</strong>ssenvert<strong>re</strong>tungen<br />

EDV- <strong>und</strong> Telefonanlagen, Zeiterfassungssysteme oder Videoüberwachung<br />

liefern umfassende Daten über Verhalten <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>sleistung<br />

von Beschäftigten. Technisch ist eine Überwachung <strong>und</strong> Kontrolle in<br />

jedem Betrieb auf vielfältige Art möglich. Personenbezogene Daten<br />

werden erfasst, gespeichert <strong>und</strong> genutzt, häufig bis an die G<strong>re</strong>nze des<br />

gesetzlich Erlaubten.<br />

Das Seminar befasst sich insbesonde<strong>re</strong> damit, was Inte<strong>re</strong>ssenvert<strong>re</strong>tungen<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage des geltenden Rechts bewirken können. Wie<br />

lassen sich <strong>Arbeit</strong>nehmerdaten erfolg<strong>re</strong>ich schützen? Wie könnte eine<br />

Betriebsve<strong>re</strong>inbarung aussehen, die dem Betriebsrat auch Kontroll<strong>re</strong>chte<br />

einräumt? Kann man sich im Konfliktfall mit Aussicht auf Erfolg<br />

an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder die Aufsichtsbehörde<br />

wenden?<br />

Seminarinhalte<br />

❚ Gr<strong>und</strong>lagen des <strong>Arbeit</strong>nehmerdatenschutzes:<br />

❙ Die §§ 28 <strong>und</strong> 32 BDSG als Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

❙ Datenübermittlung ins Ausland<br />

❙ Betriebsrat <strong>und</strong> betrieblicher Datenschutzbeauftragter<br />

❙ Compliance <strong>und</strong> Datenschutz<br />

❙ Aktuelle Rechtsp<strong>re</strong>chung<br />

❚ Die geplante Datenschutzgr<strong>und</strong>verordnung der EU-Kommission<br />

❚ Einzelfälle technischer Überwachung<br />

❙ Videokameras, Zeiterfassung, Zugangskontrolle<br />

❙ Überwachung von E-Mail <strong>und</strong> Internet<br />

❙ Datenschutz bei SAP-Systemen<br />

❙ RFID <strong>und</strong> Beschäftigtenkontrolle<br />

❚ Beteiligungs<strong>re</strong>chte der betrieblichen Inte<strong>re</strong>ssenvert<strong>re</strong>tung<br />

❙ § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG<br />

❙ Personalfragebögen nach § 94 BetrVG<br />

❚ Eckpunkte für Betriebs-/Dienstve<strong>re</strong>inbarungen<br />

Seminardaten<br />

11.06.<strong>2013</strong><br />

Dortm<strong>und</strong>,<br />

NH Hotel<br />

BR-KOV-J-30611-1<br />

250,00 EUR zzgl.<br />

Tagungsstättenpauschale:<br />

75,00 EUR<br />

Refe<strong>re</strong>nt<br />

Horst Welkoborsky,<br />

Fachanwalt für<br />

<strong>Arbeit</strong>s<strong>re</strong>cht<br />

Die Einigungsstelle<br />

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht bei Meinungsverschiedenheiten<br />

zwischen <strong>Arbeit</strong>geber <strong>und</strong> Betriebsrat in den Fällen erzwingba<strong>re</strong>r Mitbestimmung<br />

die Einschaltung einer Einigungsstelle vor (§ 76 BetrVG).<br />

Sie wird bei Bedarf gebildet (§ 76 Abs. 1 BetrVG). Darüber hinaus<br />

kann die Einigungsstelle auch aufgr<strong>und</strong> tarifvertraglicher Regelungen<br />

oder f<strong>re</strong>iwilliger Ve<strong>re</strong>inbarungen tätig werden.<br />

In diesem Seminar wird – auch mit Hilfe praktischer Beispiele – das für<br />

den Betriebsrat erforderliche Wissen zur Einigungsstelle vermittelt.<br />

Seminarinhalte<br />

❚ F<strong>re</strong>iwillige unerzwingba<strong>re</strong> Einigungsstelle, Daue<strong>re</strong>inigungsstelle,<br />

Einigungsstelle aufgr<strong>und</strong> des Tarifvertrags<br />

❚ Wann kann der Betriebsrat eine Einigungsstelle anrufen <strong>und</strong><br />

erzwingen?<br />

❚ Die wichtigsten Fälle: §§ 87, 111 ff BetrVG<br />

❚ Wie kommt die Einigungsstelle zustande?<br />

❚ Verfah<strong>re</strong>n vor der Einigungsstelle<br />

❚ Strategisches Vorgehen wäh<strong>re</strong>nd der Einigungsstelle<br />

❚ Anfechtung von Einigungsstellen-Beschlüssen

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