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Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft

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<strong>SbV</strong><br />

Regeln für alle Strecken<br />

Teil<br />

A<br />

§ 2 (8) Dienstplan<br />

Für die Erstellung der Dienstpläne ist der Vorgesetzte der<br />

Mitarbeiter im Betriebsdienst verantwortlich.<br />

§ 2a (3) Unregelmäßigkeiten<br />

Die zuständige Stelle für Unregelmäßigkeiten an Bahnanlagen ist<br />

die für die Strecke zuständige Zugleitstelle.<br />

Soll der Zugleiter dispositiv wegen Unregelmäßigkeiten an<br />

Fahrzeugen tätig werden, muss das Benehmen mit dem<br />

jeweiligen EVU zuvor hergestellt sein.<br />

Im Betriebsverfahren nach § 12 (1) ist bei zugleich nicht<br />

besetzter Zugleitung die Rufnummer der Zugleitstelle auf das<br />

Bereitschaftstelefon des Zugleiters durchgeschaltet.<br />

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§ 3 (11) Zugschlussstelle<br />

Die Zugschlussstelle ist<br />

bei Bahnhöfen mit einem Hauptgleis bzw. Betriebsstellen<br />

der freien Strecke das Hauptsignal/ Signal Ra 10 der<br />

Gegenrichtung,<br />

bei Bahnhöfen mit zwei Hauptgleisen das Grenzzeichen<br />

der Einfahrweiche, an der die Hauptgleise einmünden.<br />

§ 3 (14)<br />

Anlage 25<br />

zu § 3 (15)<br />

zu § 3 (16)<br />

zu § 3 (21)<br />

zu § 4 (3)<br />

Anhang VII<br />

Einteilung der Zugleitstrecke<br />

Die Einteilung der Zugleitstrecken ist aus Anlage 25 ersichtlich.<br />

Zugleit- / Zuglaufmeldestelle<br />

Sitz des Zugleiters ist<br />

in Waiblingen für alle Bahnen im Zugleitbetrieb mit Ausnahme<br />

in Hemmingen für die Strohgäubahn.<br />

Zugsicherungssysteme<br />

Es sind Zugsicherungssysteme auf allen Strecken vorhanden.<br />

Diese Sicherungssysteme arbeiten in ihrer Eigenschaft als<br />

technische Unterstützung des Zugleitbetriebes (TuZ).<br />

Nebenfahrzeuge<br />

Nebenfahrzeuge dürfen nicht in Züge eingestellt werden, wenn<br />

dies nicht ausdrücklich am Nebenfahrzeug angeschrieben und<br />

damit zugelassen ist.<br />

Vergabe von Zugnummern<br />

Die Vergabe von Zugnummern ist in Anhang VII geregelt.<br />

<strong>SbV</strong> WEG<br />

Rev. Stand 05.12.2013 ( B5) Seite 2

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