Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft
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<strong>SbV</strong><br />
Angaben zu den Betriebsstellen<br />
Teil 4561 4751 4871 9465 9486<br />
C<br />
Roßbergbahn Wieslauftalbahn Schönbuchbahn Tälesbahn Strohgäubahn<br />
x<br />
Die technische Einrichtung arbeitet<br />
als technische Unterstützung für den<br />
Zugleiter.<br />
Er kann das System selbst anstoßen<br />
bzw. durch den Zugführer anstoßen<br />
lassen.<br />
im Einzugbetrieb als durch den<br />
Zugführer angestoßenes System und<br />
stellt das Verkehren nur einer<br />
Zugeinheit sicher.<br />
●<br />
Als Zugführer können Sie über Schlüsseltaster in Höhe von<br />
Ausfahrsignalen Fahrwege anfordern (AnfT) oder <strong>zur</strong>ücknehmen (AnfRT),<br />
in Höhe von Halteplätzen mittels Anforderung über IMU- Schleifen den<br />
Fahrweg bis zum nächsten Fahrstraßenziel anfordern.<br />
Bei Bedienung der AnfRT wird nur<br />
der Fahrweg <strong>zur</strong>ückgenommen.<br />
Fordern Sie als Zf den Zlr ggf. <strong>zur</strong><br />
Rücknahme des Kennlichts auf.<br />
4. Rangieren<br />
Durch Betätigen der Schlüsseltaste „BRe“ sperren Sie den in den Bahnhof<br />
hineinführenden Fahrweg technisch<br />
, wenn Sie zuvor betrieblich der als Zugführer des einzigen Zuges auf<br />
Zugleiter einer Sperrung des der Strecke.<br />
Bahnhofes zum Bahnhofsrangieren<br />
zugestimmt haben.<br />
Nach erfolgten Rangierarbeiten kann das Bahnhofsrangieren mit Hilfe der<br />
Schlüsseltaste „BRa“ wieder ausgeschaltet werden.<br />
Besondere Bestimmungen:<br />
Bahnhof und freie Strecke:<br />
a) Vermeidung von Gegen- und Folgefahrten<br />
Züge können in einen Abschnitt der freien Strecke oder in ein<br />
Bahnhofsgleis nur dann eingelassen werden, wenn es frei ist<br />
und kein anderer Fahrweg<br />
angefordert wurde.<br />
wenn die technische Einrichtung die<br />
Abschnitte, in die der einzige Zug<br />
auf der Strecke einfahren soll, als<br />
frei detektiert hat.<br />
●<br />
d) Herstellen der Grundstellung eines Bahnhofes<br />
Überzeugen Sie sich, dass die Weichen und Gleissperren frei von<br />
Fahrzeugen sind.<br />
Verschließen Sie die Elemente des Fahrweges gemäß der<br />
Folgeabhängigkeit untereinander und der Schlüsselabhängigkeit zu einer<br />
elektrischen Schlüsselsperre.<br />
<strong>SbV</strong> WEG<br />
Rev. Stand 11.12.2013 (B 5) Seite 41