20.01.2014 Aufrufe

Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft

Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft

Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>SbV</strong><br />

Angaben zu den Betriebsstellen<br />

Teil 4561 4751 4871 9465 9486<br />

C<br />

Roßbergbahn Wieslauftalbahn Schönbuchbahn Tälesbahn Strohgäubahn<br />

x<br />

nach Zustimmung des Zugleiters mit<br />

Befehl 2 erfolgen.<br />

Ist der Zugleiter nicht erreichbar,<br />

darf die Fahrt im Sinne der FV- NE §<br />

17 (11) nur bis in den Bahnhof<br />

hinein vorsichtig und auf Sicht<br />

erfolgen, sofern vor der<br />

Verständigungsstörung eine<br />

Fahrerlaubnis vorlag.<br />

Verständigen Sie als Zugleiter den<br />

Signaldienst.<br />

nach Prüfung des Nachweises über<br />

das Räumen der Strecke und die<br />

Vollständigkeit des Zuges durch den<br />

Zugführer erfolgen.<br />

Verständigen Sie als Zugführer die<br />

Zugleiterbereitschaft.<br />

Fordern Sie als Zugleiterbereitschaft<br />

den Signaldienst an.<br />

<strong>SbV</strong> WEG<br />

Rev. Stand 11.12.2013 (B 5) Seite 43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!