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Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft

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<strong>SbV</strong><br />

Angaben zu den Betriebsstellen<br />

Teil 4561 4751 4871 9465 9486<br />

C<br />

Roßbergbahn Wieslauftalbahn Schönbuchbahn Tälesbahn Strohgäubahn<br />

x<br />

5. Störungen im technischen Ablauf<br />

g) Achszählstörungen<br />

Bei Achszählstörungen muß der betreffende Achszählkreis in Grundstellung<br />

gebracht werden. Hierzu muß dieser frei von Fahrzeugen sein.<br />

Als Zugleiter führen Sie nun die<br />

Achszählgrundstellung als<br />

Hilfshandlung herbei.<br />

Die Achszählgrundstellung wird erst<br />

wirksam durch eine „Bügelfahrt“.<br />

„Bügelfahrt“:<br />

Fordern Sie als Zugleiter den<br />

Zugführer dazu auf, den<br />

grundgestellten Streckenabschnitt<br />

ohne Betätigung der AnfT/ Imu zu<br />

befahren, erteilen Sie hierzu Befehl<br />

2. Weisen Sie den Zugführer ggf. auf<br />

die in diesem Fall erforderliche<br />

Betätigung der ET für die<br />

unmittelbar hinter dem betreffenden<br />

Deckungssignal folgende BÜ-<br />

Sicherungsanlage hin.<br />

Betrachten Sie als Zugführer des<br />

einzigen Zuges auf der Strecke das<br />

Signal bzw. den Streckenblock als<br />

gestört. Melden Sie diesen Zustand<br />

der Zugleiterbereitschaft.<br />

Das Ergebnis der<br />

Achszählgrundstellung teilen Sie als<br />

Zugleiter dem Zugführer mit.<br />

Nach erfolgreicher<br />

Achszählgrundstellung gehen Sie<br />

zum Regelbetrieb über.<br />

War die Achszählgrundstellung nicht<br />

erfolgreich, wiederholen Sie als<br />

Zugleiter den Vorgang. Bleibt der<br />

Abschnitt „belegt“, verständigen Sie<br />

den Signaldienst.<br />

h) Signalstörung<br />

Zeigt ein Deckungssignal eines Bf das Signalbild Hp0 oder ist dieses<br />

erloschen, so darf die Weiterfahrt nur<br />

<strong>SbV</strong> WEG<br />

Rev. Stand 11.12.2013 (B 5) Seite 42

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