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Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft

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<strong>SbV</strong> WEG<br />

Vorspann<br />

Vorbemerkungen<br />

1. Struktur der <strong>SbV</strong>:<br />

Die <strong>SbV</strong> gliedert sich in die Teile<br />

A Allgemeine Bestimmungen zu betrieblichen Regelwerken,<br />

B<br />

C<br />

Beschreibung örtlicher Besonderheiten,<br />

betriebliche Regelungen und Prozesse <strong>zur</strong> Leit- und Sicherungstechnik.<br />

Anlagen beschreiben:<br />

G<br />

(„gelbe Seiten“), Rufnummern für Regel- und Störungsbetrieb,<br />

diese Anlage ist dem Vorspann nachgeordnet zu Gunsten eines schnellen<br />

Zugriffs,<br />

0 ff. Verfahren und Bedienungen im Betrieb der <strong>Eisenbahn</strong>- Infrastruktur,<br />

10 ff. Formulare, welche vom EIU und EVU genutzt werden,<br />

20 ff. die betriebliche Streckentopologie,<br />

30 ff. Formulare, welche nur vom EIU genutzt werden,<br />

- sie werden nicht den EVU zugänglich gemacht.<br />

P<br />

Skizzen zu den von der WEG betriebenen Betriebsstellen.<br />

Anhänge sind über das Betriebspersonal des EIU hinaus durch Mitarbeiter<br />

(auch Dritte) anzuwenden, die an betrieblichen Prozessen beteiligt werden.<br />

Sie werden den EVU nicht <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

2. Die in voller Breite einer Seite gedruckten Regelungen gelten für<br />

alle Betriebsfälle,<br />

bei Strecken, die im Zugleitbetrieb betrieben werden gelten<br />

●<br />

die auf der linken Seite gemachten Angaben<br />

dann, wenn der Zugleitbetrieb<br />

bzw. Zugmeldebetrieb angeordnet ist.<br />

die auf der rechten Seite für den Betrieb<br />

nach FV- NE § 12 (1).<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Ob Zugmeldungen/ Zuglaufmeldungen gegeben werden müssen, wird über die<br />

Fahrplanunterlagen angeordnet.<br />

●<br />

●<br />

3. Die <strong>SbV</strong> bezieht sich bei den Strecken auf die in der Bundesrepublik genutzten<br />

VzG- Streckennummern, welche bei den Aufsichtsbehörden, in allgemeinen<br />

Publikationen und bei der Deutschen Bahn AG genutzt werden.<br />

4. Weitere Weisungen für Mitarbeiter im Betriebsdienst:<br />

4.1 Im Regelwerk (FV-NE, SB usw.) ist an den Stellen, für die die <strong>SbV</strong> zusätzliche<br />

Bestimmungen enthält, handschriftlich den Vermerk „<strong>SbV</strong>“ anzubringen.<br />

4.2 Jeder Mitarbeiter im Betriebsdienst hat Abweichungen zwischen der <strong>SbV</strong> und<br />

den örtlichen Verhältnissen seinem Vorgesetzten oder dem öBl zu melden.<br />

<strong>SbV</strong> WEG<br />

Rev. Stand 28.02.2013 (B4)<br />

Seite III

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