Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft
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<strong>SbV</strong><br />
Angaben zu den Betriebsstellen<br />
Teil 4561 4751 4871 9465 9486<br />
C<br />
Roßbergbahn Wieslauftalbahn Schönbuchbahn Tälesbahn Strohgäubahn<br />
X X X X X<br />
3. Störungen der BÜ-Sicherungsanlage<br />
Störungen der BÜ-Sicherungsanlage werden dem Triebfahrzeugführer nach<br />
dem Befahren einer Einschaltstelle (Kennzeichnung durch Signal BÜ 2)<br />
dadurch angezeigt, dass das zugehörige Überwachungssignal in Stellung BÜ 0<br />
(dunkel) verbleibt.<br />
Es sind dann Maßnahmen nach FV-NE § 48 (2) erforderlich.<br />
●<br />
3.1 Zeitüberschreitung<br />
Erfolgt nach einer Einschaltung der BÜ-Sicherung nach Ablauf von 200<br />
Sekunden keine Ausschaltung, so geht die Anlage in Störstellung<br />
(Zeitüberschreitung).<br />
Bei der nächsten Zugfahrt zeigt das Überwachungssignal. das Signalbild BÜ 0<br />
(dunkel), sofern die Anlage in der Zwischenzeit durch den signaltechnischen<br />
Instandhaltungsmitarbeiter noch nicht wieder in Grundstellung gebracht<br />
wurde.<br />
Diese Unregelmäßigkeit kann auftreten bei<br />
- gestörter Ausschaltung<br />
- nach längerem Aufenthalt in der Einschaltstrecke bei einer Fahrt ohne<br />
UT-Bedienung<br />
- bei unbeabsichtigtem Befahren eines Einschaltkontaktes.<br />
3.2 Handbedienung der Schranken<br />
Die Antriebe der Halbschranken können bei Störungen von Hand, aus der<br />
geschlossenen in die geöffnete oder von der geöffneten in die geschlossene<br />
Stellung gebracht werden. Es wird dafür ein besonderer Schlüssel zum<br />
Abschalten des Schrankenantriebes und ein Bedienungshebel zum Bewegen<br />
des Schrankenantriebes benötigt. Diese Einrichtungen befinden sich im<br />
Schalthaus und werden im Bedarfsfall an den Anwender ausgehändigt.<br />
<strong>SbV</strong> WEG<br />
Rev. Stand 05.12.2013 (B 5) Seite 6