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Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft

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<strong>SbV</strong><br />

Regeln für alle Strecken<br />

Teil<br />

A<br />

zu § 59 (4)<br />

zu § 60 (1)<br />

Abstellverbot<br />

Während der Dienstruhe dürfen keine Fahrzeuge in Hauptgleisen<br />

abgestellt werden.<br />

Die Dienstruhe tritt dann ein, wenn die zuständige Zugleitstelle<br />

nicht mehr besetzt ist und zugleich keine fahrdienstlich erlaubten<br />

Zugfahrten oder Rangierarbeiten stattfinden.<br />

Übergang Rangierfahrt in Zugfahrt<br />

Die Zugfahrt beginnt mit Vorbeifahrt der Spitze des Zuges an der<br />

Ra 10- Tafel, wenn nicht vorhanden an der<br />

Zugschlussstelle (Ra 12) der Einfahrweiche.<br />

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<strong>SbV</strong> WEG<br />

Rev. Stand 05.10.2012 (B 3) Seite 25

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