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Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft

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<strong>SbV</strong><br />

Angaben zu den Betriebsstellen<br />

Teil 4561 4751 4871 9465 9486<br />

C<br />

Roßbergbahn Wieslauftalbahn Schönbuchbahn Tälesbahn Strohgäubahn<br />

x ● x x x x<br />

5.3 Signalstörung<br />

Zeigt ein Deckungssignal eines Bf das Signalbild Hp0 oder ist dieses<br />

erloschen, so darf die Weiterfahrt nur<br />

nach Zustimmung des Zugleiters mit nach Prüfung<br />

Befehl 2 erfolgen.<br />

des Nachweises über den<br />

Ist der Zugleiter nicht erreichbar, fahrdienstlichen Zustand der Strecke<br />

darf die Fahrt im Sinne der FV- NE § und<br />

17 (11) nur bis in den Bahnhof der Vollständigkeit des Zuges durch<br />

hinein vorsichtig und auf Sicht den Zugführer erfolgen.<br />

erfolgen, sofern vor der<br />

Verständigungsstörung eine<br />

Fahrerlaubnis vorlag.<br />

Verständigen Sie als Zugleiter den<br />

Signaldienst.<br />

5.4 Zwangsbremsungen<br />

Verständigen Sie als Zugführer die<br />

Zugleiterbereitschaft.<br />

Fordern Sie als Zugleiterbereitschaft<br />

den Signaldienst an.<br />

<strong>SbV</strong> WEG<br />

Rev. Stand 11.12.2013 (B 5) Seite 24

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