Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft
Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft
Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>SbV</strong><br />
Regeln für alle Strecken<br />
Teil<br />
A<br />
zu § 53 (3)<br />
zu § 53 (5)<br />
zu § 53 (10)<br />
zu § 53 (13)<br />
zu § 53 (14)<br />
zu § 55 (2)<br />
zu § 56 (1)<br />
Beobachten des Fahrwegs<br />
Das Signal Sh 1 entbindet nicht von der Beobachtung des<br />
Fahrwegs.<br />
Rangieren im Gefälle<br />
Siehe Teil B.<br />
Verschieben ohne Rangierpersonal<br />
Ohne Rangierpersonal dürfen Fahrzeuggruppen nicht rangiert<br />
werden. Triebfahrzeuge sind vom Tf grundsätzlich vom führenden<br />
Führerstand zu bedienen.<br />
Verschieben durch Muskelkraft…<br />
Das Verschieben von Fahrzeugen mit Muskelkraft ist verboten.<br />
Mithilfe von Bahnfremden beim Rangieren<br />
Die Mithilfe von Bahnfremden beim Rangieren von Wagen ist nicht<br />
zugelassen.<br />
Sichern anderer Übergänge<br />
Übergänge für Reisende sind mit besonderer Vorsicht zu<br />
befahren. Vor dem Übergang ist bei Bedarf anzuhalten.<br />
Ablauf- und Abstoßverbot<br />
Auf allen Gleisen ist Abstoßen und Ablaufen lassen verboten.<br />
zu § 58 (2, 3) Abstellen, Festlegen<br />
Siehe Teil B.<br />
Hemmschuhe sind durch das EVU selbst, welches diese benötigt,<br />
in der betreffenden Betriebsstelle zu stellen.<br />
Die Hemmschuhe sind dort jeweils an der (elektrischen)<br />
Schlüsselsperre für die Fahrwegelemente aufzubewahren.<br />
zu § 58 (5)<br />
zu § 59 (1)<br />
Erleichterungen beim Sichern<br />
Das Festlegen durch Hemmschuhe <strong>zur</strong> Talseite hin ist auf Gleisen<br />
zugelassen, die durch aufgelegte Gleissperren oder Schutzweichen<br />
gesichert sind.<br />
Benutzen der Hauptgleise beim Rangieren<br />
Wenn das Zugleitverfahren<br />
aufgehoben ist, darf ohne<br />
Zustimmung des Zugleiters<br />
rangiert werden.<br />
Rangierfahrten, welche nicht am einzigen Zug auf der Strecke<br />
vorgenommen werden, bedürfen der Einführung des<br />
Zugleitverfahrens und der Sperrung der Betriebstelle (Sperrkästchen<br />
im Meldebuch), in der die Rangierarbeiten erfolgen.<br />
<strong>SbV</strong> WEG<br />
Rev. Stand 23.02.2012 (B 2) Seite 22