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Berichtigung 5 zur SbV - Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft

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<strong>SbV</strong><br />

Regeln für alle Strecken<br />

Teil<br />

A<br />

zu § 53 (3)<br />

zu § 53 (5)<br />

zu § 53 (10)<br />

zu § 53 (13)<br />

zu § 53 (14)<br />

zu § 55 (2)<br />

zu § 56 (1)<br />

Beobachten des Fahrwegs<br />

Das Signal Sh 1 entbindet nicht von der Beobachtung des<br />

Fahrwegs.<br />

Rangieren im Gefälle<br />

Siehe Teil B.<br />

Verschieben ohne Rangierpersonal<br />

Ohne Rangierpersonal dürfen Fahrzeuggruppen nicht rangiert<br />

werden. Triebfahrzeuge sind vom Tf grundsätzlich vom führenden<br />

Führerstand zu bedienen.<br />

Verschieben durch Muskelkraft…<br />

Das Verschieben von Fahrzeugen mit Muskelkraft ist verboten.<br />

Mithilfe von Bahnfremden beim Rangieren<br />

Die Mithilfe von Bahnfremden beim Rangieren von Wagen ist nicht<br />

zugelassen.<br />

Sichern anderer Übergänge<br />

Übergänge für Reisende sind mit besonderer Vorsicht zu<br />

befahren. Vor dem Übergang ist bei Bedarf anzuhalten.<br />

Ablauf- und Abstoßverbot<br />

Auf allen Gleisen ist Abstoßen und Ablaufen lassen verboten.<br />

zu § 58 (2, 3) Abstellen, Festlegen<br />

Siehe Teil B.<br />

Hemmschuhe sind durch das EVU selbst, welches diese benötigt,<br />

in der betreffenden Betriebsstelle zu stellen.<br />

Die Hemmschuhe sind dort jeweils an der (elektrischen)<br />

Schlüsselsperre für die Fahrwegelemente aufzubewahren.<br />

zu § 58 (5)<br />

zu § 59 (1)<br />

Erleichterungen beim Sichern<br />

Das Festlegen durch Hemmschuhe <strong>zur</strong> Talseite hin ist auf Gleisen<br />

zugelassen, die durch aufgelegte Gleissperren oder Schutzweichen<br />

gesichert sind.<br />

Benutzen der Hauptgleise beim Rangieren<br />

Wenn das Zugleitverfahren<br />

aufgehoben ist, darf ohne<br />

Zustimmung des Zugleiters<br />

rangiert werden.<br />

Rangierfahrten, welche nicht am einzigen Zug auf der Strecke<br />

vorgenommen werden, bedürfen der Einführung des<br />

Zugleitverfahrens und der Sperrung der Betriebstelle (Sperrkästchen<br />

im Meldebuch), in der die Rangierarbeiten erfolgen.<br />

<strong>SbV</strong> WEG<br />

Rev. Stand 23.02.2012 (B 2) Seite 22

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