Infodienst Krankenhäuser Nr. 60 - Gesundheit & Soziales - Ver.di
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Konzerne<br />
Warum sieht ver.<strong>di</strong> <strong>di</strong>eses<br />
Ergebnis nicht als Erfolg an?<br />
■ Betriebsräte haben <strong>Ver</strong>handlungen<br />
geführt, zu denen sie gar<br />
nicht befugt sind, sie entbehren<br />
jeder Rechtsgrundlage. Im<br />
Gegenteil: Das Betriebsverfassungsgesetz<br />
untersagt Betriebsräten<br />
<strong>Ver</strong>einbarungen abzuschließen,<br />
<strong>di</strong>e üblicherweise in<br />
Tarifverträgen geregelt sind.<br />
■ Mit <strong>di</strong>eser Regelungsabrede<br />
wurde ein enormer Druck auf<br />
jeden einzelnen Beschäftigten<br />
ausgeübt, bis hin zu der Tatsache,<br />
dass <strong>di</strong>ejenigen, <strong>di</strong>e sich<br />
nicht zu einer Unterschrift bewegen<br />
lassen, durch <strong>di</strong>e anderen<br />
Beschäftigten als »unsolidarisch«<br />
bezeichnet und somit<br />
weiter unter Druck gesetzt<br />
werden.<br />
■ Ameos ist in der Tarifbindung<br />
an den TVöD! Gewerkschaftsmitglieder<br />
können gar nicht per<br />
Unterschrift auf tarifgemäße<br />
Leistungen verzichten. Hier<br />
steht <strong>di</strong>e Regelungsabrede<br />
gegen den kollektivrechtlichen<br />
Schutz des Tarifvertrages.<br />
■ Auch Teilzeitbeschäftigte sollen<br />
ihre Arbeitszeit um 12,5% reduzieren!<br />
■ Nicht näher bezeichnete »Fachund<br />
Führungskräfte« sind aus<br />
dem Geltungsbereich herausgenommen.<br />
Hier kann Ameos<br />
rein subjektiv auswählen.<br />
■ Ärzte leisten keinen Solidarbeitrag.<br />
Damit haben <strong>di</strong>e Betriebsratsvorsitzenden<br />
den Beschäftigten einen<br />
Bären<strong>di</strong>enst erwiesen, denn es<br />
wird ihnen viel mehr weggenommen<br />
als ursprünglich von Ameos<br />
gefordert.<br />
Zur Erinnerung: Ursprünglich<br />
ging es nur um <strong>di</strong>e Einführung der<br />
35-Stunden-Woche für alle Vollzeitbeschäftigten.<br />
Ergebnis jetzt:<br />
Auch Teilzeitbeschäftigte müssen<br />
ihre Arbeitszeit weiter reduzieren<br />
– mit allen Konsequenzen zuzüglich<br />
der weiteren Kürzungen! Und<br />
alle UnterzeichnerInnen der Änderungsverträge<br />
sind teilzeitbeschäftigt.<br />
Ein Tarifvertrag hätte anders<br />
ausgesehen, aber <strong>di</strong>e Aussichten<br />
auf einen Sanierungstarifvertrag<br />
stehen jetzt denkbar schlecht,<br />
denn Ameos hat ja nun keinen<br />
Handlungsdruck mehr.<br />
Es bleibt festzuhalten: ver.<strong>di</strong> hat<br />
alle Zusagen eingehalten. Wir<br />
haben <strong>di</strong>e Tarifkommission wie<br />
Der Landesbezirksfachbereichsvorstand<br />
hat auf seiner Sitzung vom<br />
1.2.2013 – 2.2.2013 ausführlich<br />
über <strong>di</strong>e Vorgänge zu den angedrohten<br />
betriebsbe<strong>di</strong>ngten Kün<strong>di</strong>gungen<br />
von 3<strong>60</strong> Beschäftigten an<br />
den Ameos-Salzlandkliniken, hier<br />
das <strong>Ver</strong>halten der Betriebsräte und<br />
insbesondere des Vorsitzenden des<br />
Gesamtbetriebsrates, Olaf Haberecht,<br />
beraten.<br />
Mit der Entscheidung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden,<br />
entgegen<br />
den geltenden gesetzlichen<br />
Normen, <strong>Ver</strong>handlungen mit dem<br />
Arbeitgeber zur Absenkung arbeitsvertraglicher<br />
Regelungen aufzunehmen,<br />
hat <strong>di</strong>eser in gröbster Art und<br />
Weise gegen betriebsverfassungsrechtliche<br />
Grundsätze verstoßen.<br />
Desgleichen wurde in erheblicher<br />
Weise in <strong>di</strong>e Koalitionsfreiheit der<br />
hier beschäftigten ver.<strong>di</strong>-Mitglieder<br />
eingegriffen. Trotz Nachbindung<br />
der tarifvertraglichen Regelungen<br />
wurden <strong>di</strong>e Beschäftigten im Rahmen<br />
einer Regelungsabrede massiv<br />
gedrängt, in<strong>di</strong>vidualrechtlich auf<br />
Arbeitszeit und Entgeltbestandteile<br />
zu verzichten.<br />
Dies ist umso verwerflicher, da<br />
durch den erzwungenen <strong>Ver</strong>zicht<br />
besonders geringver<strong>di</strong>enende<br />
Beschäftigte in Notsituationen<br />
getrieben werden.<br />
vereinbart gebildet und sind verhandlungsbereit.<br />
Gegen <strong>di</strong>e Regelungsabrede hat<br />
ver.<strong>di</strong> Klage eingereicht, denn <strong>di</strong>eser<br />
Rechtsbruch muss vom Tisch.<br />
Bereits jetzt haben andere Arbeitgeber<br />
mit <strong>Ver</strong>weis auf Ameos eigene<br />
Tarifverhandlungen in Frage<br />
gestellt.<br />
Die ver.<strong>di</strong>-Tarifkommission<br />
fordert von Ameos <strong>di</strong>e unverzügliche<br />
Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit<br />
und <strong>di</strong>e Fortsetzung der<br />
von Ameos abgebrochenen Gespräche.<br />
■<br />
Jens Berek, ver.<strong>di</strong> Sachsen-<br />
Anhalt Nord<br />
Position des ver.<strong>di</strong>-Landesbezirksfachbereichsvorstandes Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen<br />
zu den Vorgängen an den Ameos-Salzlandkliniken<br />
Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates<br />
hat als Betriebsrat und<br />
als ver.<strong>di</strong>-Mitglied damit Position<br />
gegen <strong>di</strong>e Interessen der Organisation<br />
bezogen und gleichzeitig <strong>di</strong>e<br />
Überwachungspflichten nach § 80<br />
des Betriebsverfassungsgesetzes<br />
verletzt.<br />
Der Eingriff in <strong>di</strong>e Koalitionsrechte<br />
der Beschäftigten ist ein Eingriff<br />
in <strong>di</strong>e Tarifautonomie und<br />
verletzt <strong>di</strong>e Regeln des Tarifvertragsgesetzes.<br />
Als Betriebsrat und<br />
als ver.<strong>di</strong>-Mitglied hat er <strong>di</strong>es bewusst<br />
in Kauf genommen und<br />
damit alle Betriebsräte, <strong>di</strong>e gewillt<br />
sind ihre Aufgaben entsprechend<br />
der Normen wahrzunehmen, erheblich<br />
unter Druck gesetzt.<br />
Arbeitgeber werden <strong>di</strong>eses Handeln<br />
für ihre Interessen nutzen, um<br />
innerbetriebliche Regelungen mit<br />
Betriebsräten zu fordern, <strong>di</strong>e verschlechternd<br />
in <strong>di</strong>e Arbeitsbe<strong>di</strong>ngungen<br />
eingreifen.<br />
Gewerkschaften und Betriebsräte<br />
haben bundesweit <strong>di</strong>e politischen<br />
Diskussionen um <strong>di</strong>e so genannten<br />
»betrieblichen Bündnisse« in den<br />
Jahren bis 2005 erfolgreich abgewehrt.<br />
Die politischen Ebenen<br />
haben <strong>di</strong>e Tarifautonomie und <strong>di</strong>e<br />
Rechte der Gewerkschaften als<br />
schützenswertes Gut im Rahmen<br />
des Grundgesetzes anerkannt. Gelingt<br />
es privaten Krankenhauskonzernen<br />
wie Ameos hier, <strong>di</strong>ese Normen<br />
durch ein solches <strong>Ver</strong>halten zu<br />
umgehen, werden elementare<br />
Rechte von Arbeitnehmern bewusst<br />
verletzt.<br />
Dem Kollegen Haberecht war bekannt,<br />
dass ver.<strong>di</strong> mit der Konzernleitung<br />
in Gesprächen zu einer<br />
tarifvertraglichen Regelung im Rahmen<br />
der Not- und Härtefallregelung<br />
stand. Das <strong>Ver</strong>fahren hierzu war<br />
zwischen den Beteiligten im November<br />
2012 besprochen. Auf <strong>di</strong>eser<br />
Sitzung war Kollege Haberecht<br />
persönlich anwesend. Einwände<br />
durch ihn wurden nicht erhoben.<br />
Mit <strong>di</strong>esem Wissen und trotz der<br />
geltenden Rechtslage hat er <strong>di</strong>e<br />
<strong>Ver</strong>handlungen federführend in Person<br />
als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates<br />
mit dem Arbeitgeber<br />
geführt. Er hat somit nach Auffassung<br />
des Landesbezirksfachbereichsvorstandes<br />
wissentlich und in<br />
Kenntnis der Rechtslage gehandelt<br />
und gegen <strong>di</strong>ese verstoßen.<br />
Der Landesfachbereichsvorstand<br />
sieht hier eine grobe Pflichtverletzung<br />
nach § 23 BetrVG und einen<br />
<strong>Ver</strong>stoß gegen <strong>di</strong>e Satzung von<br />
ver.<strong>di</strong>. Dieses <strong>Ver</strong>halten verurteilt<br />
der Landesbezirksfachbereichsvorstand<br />
als gewerkschaftsschä<strong>di</strong>gend.<br />
■<br />
Für den Landesfachbereichsvorstand<br />
Andrea Schnell, Vorsitzende<br />
<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> Krankenhäuser <strong>Nr</strong>. <strong>60</strong> ■ März 2013<br />
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