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Infodienst Krankenhäuser Nr. 60 - Gesundheit & Soziales - Ver.di

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Konzerne<br />

Warum sieht ver.<strong>di</strong> <strong>di</strong>eses<br />

Ergebnis nicht als Erfolg an?<br />

■ Betriebsräte haben <strong>Ver</strong>handlungen<br />

geführt, zu denen sie gar<br />

nicht befugt sind, sie entbehren<br />

jeder Rechtsgrundlage. Im<br />

Gegenteil: Das Betriebsverfassungsgesetz<br />

untersagt Betriebsräten<br />

<strong>Ver</strong>einbarungen abzuschließen,<br />

<strong>di</strong>e üblicherweise in<br />

Tarifverträgen geregelt sind.<br />

■ Mit <strong>di</strong>eser Regelungsabrede<br />

wurde ein enormer Druck auf<br />

jeden einzelnen Beschäftigten<br />

ausgeübt, bis hin zu der Tatsache,<br />

dass <strong>di</strong>ejenigen, <strong>di</strong>e sich<br />

nicht zu einer Unterschrift bewegen<br />

lassen, durch <strong>di</strong>e anderen<br />

Beschäftigten als »unsolidarisch«<br />

bezeichnet und somit<br />

weiter unter Druck gesetzt<br />

werden.<br />

■ Ameos ist in der Tarifbindung<br />

an den TVöD! Gewerkschaftsmitglieder<br />

können gar nicht per<br />

Unterschrift auf tarifgemäße<br />

Leistungen verzichten. Hier<br />

steht <strong>di</strong>e Regelungsabrede<br />

gegen den kollektivrechtlichen<br />

Schutz des Tarifvertrages.<br />

■ Auch Teilzeitbeschäftigte sollen<br />

ihre Arbeitszeit um 12,5% reduzieren!<br />

■ Nicht näher bezeichnete »Fachund<br />

Führungskräfte« sind aus<br />

dem Geltungsbereich herausgenommen.<br />

Hier kann Ameos<br />

rein subjektiv auswählen.<br />

■ Ärzte leisten keinen Solidarbeitrag.<br />

Damit haben <strong>di</strong>e Betriebsratsvorsitzenden<br />

den Beschäftigten einen<br />

Bären<strong>di</strong>enst erwiesen, denn es<br />

wird ihnen viel mehr weggenommen<br />

als ursprünglich von Ameos<br />

gefordert.<br />

Zur Erinnerung: Ursprünglich<br />

ging es nur um <strong>di</strong>e Einführung der<br />

35-Stunden-Woche für alle Vollzeitbeschäftigten.<br />

Ergebnis jetzt:<br />

Auch Teilzeitbeschäftigte müssen<br />

ihre Arbeitszeit weiter reduzieren<br />

– mit allen Konsequenzen zuzüglich<br />

der weiteren Kürzungen! Und<br />

alle UnterzeichnerInnen der Änderungsverträge<br />

sind teilzeitbeschäftigt.<br />

Ein Tarifvertrag hätte anders<br />

ausgesehen, aber <strong>di</strong>e Aussichten<br />

auf einen Sanierungstarifvertrag<br />

stehen jetzt denkbar schlecht,<br />

denn Ameos hat ja nun keinen<br />

Handlungsdruck mehr.<br />

Es bleibt festzuhalten: ver.<strong>di</strong> hat<br />

alle Zusagen eingehalten. Wir<br />

haben <strong>di</strong>e Tarifkommission wie<br />

Der Landesbezirksfachbereichsvorstand<br />

hat auf seiner Sitzung vom<br />

1.2.2013 – 2.2.2013 ausführlich<br />

über <strong>di</strong>e Vorgänge zu den angedrohten<br />

betriebsbe<strong>di</strong>ngten Kün<strong>di</strong>gungen<br />

von 3<strong>60</strong> Beschäftigten an<br />

den Ameos-Salzlandkliniken, hier<br />

das <strong>Ver</strong>halten der Betriebsräte und<br />

insbesondere des Vorsitzenden des<br />

Gesamtbetriebsrates, Olaf Haberecht,<br />

beraten.<br />

Mit der Entscheidung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden,<br />

entgegen<br />

den geltenden gesetzlichen<br />

Normen, <strong>Ver</strong>handlungen mit dem<br />

Arbeitgeber zur Absenkung arbeitsvertraglicher<br />

Regelungen aufzunehmen,<br />

hat <strong>di</strong>eser in gröbster Art und<br />

Weise gegen betriebsverfassungsrechtliche<br />

Grundsätze verstoßen.<br />

Desgleichen wurde in erheblicher<br />

Weise in <strong>di</strong>e Koalitionsfreiheit der<br />

hier beschäftigten ver.<strong>di</strong>-Mitglieder<br />

eingegriffen. Trotz Nachbindung<br />

der tarifvertraglichen Regelungen<br />

wurden <strong>di</strong>e Beschäftigten im Rahmen<br />

einer Regelungsabrede massiv<br />

gedrängt, in<strong>di</strong>vidualrechtlich auf<br />

Arbeitszeit und Entgeltbestandteile<br />

zu verzichten.<br />

Dies ist umso verwerflicher, da<br />

durch den erzwungenen <strong>Ver</strong>zicht<br />

besonders geringver<strong>di</strong>enende<br />

Beschäftigte in Notsituationen<br />

getrieben werden.<br />

vereinbart gebildet und sind verhandlungsbereit.<br />

Gegen <strong>di</strong>e Regelungsabrede hat<br />

ver.<strong>di</strong> Klage eingereicht, denn <strong>di</strong>eser<br />

Rechtsbruch muss vom Tisch.<br />

Bereits jetzt haben andere Arbeitgeber<br />

mit <strong>Ver</strong>weis auf Ameos eigene<br />

Tarifverhandlungen in Frage<br />

gestellt.<br />

Die ver.<strong>di</strong>-Tarifkommission<br />

fordert von Ameos <strong>di</strong>e unverzügliche<br />

Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit<br />

und <strong>di</strong>e Fortsetzung der<br />

von Ameos abgebrochenen Gespräche.<br />

■<br />

Jens Berek, ver.<strong>di</strong> Sachsen-<br />

Anhalt Nord<br />

Position des ver.<strong>di</strong>-Landesbezirksfachbereichsvorstandes Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen<br />

zu den Vorgängen an den Ameos-Salzlandkliniken<br />

Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates<br />

hat als Betriebsrat und<br />

als ver.<strong>di</strong>-Mitglied damit Position<br />

gegen <strong>di</strong>e Interessen der Organisation<br />

bezogen und gleichzeitig <strong>di</strong>e<br />

Überwachungspflichten nach § 80<br />

des Betriebsverfassungsgesetzes<br />

verletzt.<br />

Der Eingriff in <strong>di</strong>e Koalitionsrechte<br />

der Beschäftigten ist ein Eingriff<br />

in <strong>di</strong>e Tarifautonomie und<br />

verletzt <strong>di</strong>e Regeln des Tarifvertragsgesetzes.<br />

Als Betriebsrat und<br />

als ver.<strong>di</strong>-Mitglied hat er <strong>di</strong>es bewusst<br />

in Kauf genommen und<br />

damit alle Betriebsräte, <strong>di</strong>e gewillt<br />

sind ihre Aufgaben entsprechend<br />

der Normen wahrzunehmen, erheblich<br />

unter Druck gesetzt.<br />

Arbeitgeber werden <strong>di</strong>eses Handeln<br />

für ihre Interessen nutzen, um<br />

innerbetriebliche Regelungen mit<br />

Betriebsräten zu fordern, <strong>di</strong>e verschlechternd<br />

in <strong>di</strong>e Arbeitsbe<strong>di</strong>ngungen<br />

eingreifen.<br />

Gewerkschaften und Betriebsräte<br />

haben bundesweit <strong>di</strong>e politischen<br />

Diskussionen um <strong>di</strong>e so genannten<br />

»betrieblichen Bündnisse« in den<br />

Jahren bis 2005 erfolgreich abgewehrt.<br />

Die politischen Ebenen<br />

haben <strong>di</strong>e Tarifautonomie und <strong>di</strong>e<br />

Rechte der Gewerkschaften als<br />

schützenswertes Gut im Rahmen<br />

des Grundgesetzes anerkannt. Gelingt<br />

es privaten Krankenhauskonzernen<br />

wie Ameos hier, <strong>di</strong>ese Normen<br />

durch ein solches <strong>Ver</strong>halten zu<br />

umgehen, werden elementare<br />

Rechte von Arbeitnehmern bewusst<br />

verletzt.<br />

Dem Kollegen Haberecht war bekannt,<br />

dass ver.<strong>di</strong> mit der Konzernleitung<br />

in Gesprächen zu einer<br />

tarifvertraglichen Regelung im Rahmen<br />

der Not- und Härtefallregelung<br />

stand. Das <strong>Ver</strong>fahren hierzu war<br />

zwischen den Beteiligten im November<br />

2012 besprochen. Auf <strong>di</strong>eser<br />

Sitzung war Kollege Haberecht<br />

persönlich anwesend. Einwände<br />

durch ihn wurden nicht erhoben.<br />

Mit <strong>di</strong>esem Wissen und trotz der<br />

geltenden Rechtslage hat er <strong>di</strong>e<br />

<strong>Ver</strong>handlungen federführend in Person<br />

als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates<br />

mit dem Arbeitgeber<br />

geführt. Er hat somit nach Auffassung<br />

des Landesbezirksfachbereichsvorstandes<br />

wissentlich und in<br />

Kenntnis der Rechtslage gehandelt<br />

und gegen <strong>di</strong>ese verstoßen.<br />

Der Landesfachbereichsvorstand<br />

sieht hier eine grobe Pflichtverletzung<br />

nach § 23 BetrVG und einen<br />

<strong>Ver</strong>stoß gegen <strong>di</strong>e Satzung von<br />

ver.<strong>di</strong>. Dieses <strong>Ver</strong>halten verurteilt<br />

der Landesbezirksfachbereichsvorstand<br />

als gewerkschaftsschä<strong>di</strong>gend.<br />

■<br />

Für den Landesfachbereichsvorstand<br />

Andrea Schnell, Vorsitzende<br />

<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> Krankenhäuser <strong>Nr</strong>. <strong>60</strong> ■ März 2013<br />

■ 35

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