Infodienst Krankenhäuser Nr. 60 - Gesundheit & Soziales - Ver.di
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Aus den<br />
Landesbezirken<br />
1. Die politische <strong>Ver</strong>antwortung<br />
muss durch den Einfluss von<br />
Kommunen und regionalen <strong>Ver</strong>tretungen<br />
auf <strong>di</strong>e Entscheidungen<br />
eines kommunalen Klinikverbundes<br />
in Grundsatzfragen<br />
sichergestellt werden<br />
In der aktuellen Diskussion wird<br />
zuweilen als besonderer Vorteil einer<br />
Zusammenführung von kommunalen<br />
Kliniken <strong>di</strong>e mögliche Politikferne<br />
eines künftigen großen Klinikunternehmens<br />
angeführt. Die Problematik,<br />
dass das operative und strategische<br />
Handeln in Kliniken fachspezifische<br />
Qualifikationen voraussetzt,<br />
<strong>di</strong>e nicht unbe<strong>di</strong>ngt jede/r Kommunalpolitiker/in<br />
mit Übernahme kommunalpolitischer<br />
<strong>Ver</strong>antwortung<br />
sofort besitzt, soll an <strong>di</strong>eser Stelle<br />
nicht abgestritten werden.<br />
Aller<strong>di</strong>ngs sieht <strong>di</strong>e Gewerkschaft<br />
ver.<strong>di</strong> auch in einem kommunalen<br />
Klinikverbund öffentlichen Einfluss<br />
als dringend erforderlich und institutionell<br />
zu garantieren an, um <strong>di</strong>e<br />
folgende Werte einer kommunalen<br />
<strong>Ver</strong>antwortung für <strong>di</strong>e öffentliche<br />
Daseinsvorsorge auch in dem Unternehmensauftrag<br />
eines öffentlichen<br />
Klinikkonzerns weiter sicherzustellen:<br />
■ Freier Zugang zu den Leistungen<br />
der Daseinsvorsorge: Unabhängig<br />
von ihrer sozialen oder gesundheitlichen<br />
Situation müssen alle Bürgerinnen<br />
und Bürger Zugang zu allen<br />
<strong>Gesundheit</strong>sleistungen der Kliniken<br />
des <strong>Ver</strong>bundes haben<br />
■ Keine Gewinnabführung aus<br />
den Kliniken an Dritte, alle Gewinne<br />
aus dem Betrieb von Kliniken müssen<br />
vollstän<strong>di</strong>g im Klinikverbund<br />
reinvestiert werden<br />
■ <strong>Gesundheit</strong>sversorgung muss<br />
sich am Bedarf und an qualitativen<br />
Kriterien orientieren – Entscheidungen<br />
des Klinikverbundes dürfen<br />
nicht ausschließlich nach wirtschaftlichen<br />
Aspekten getroffen werden<br />
S. HOFSCHLAEGER / PIXELIO.DE<br />
■ Ziel eines kommunalen Klinikverbundes<br />
muss es sein, eine regionale<br />
flächendeckende Krankenhausversorgung<br />
in der Grund- und<br />
Regelversorgung inkl. geriatrischer<br />
Angebote mit Angeboten der Maximalversorgung<br />
zu vernetzen<br />
■ Die Ergebnisse der Diskussionen<br />
von regionalen <strong>Gesundheit</strong>skonferenzen<br />
unter Einschluss von Leistungserbringern,<br />
Patienten, Beschäftigtenvertretern<br />
der verschiedenen<br />
<strong>Gesundheit</strong>sberufe und <strong>Ver</strong>treterInnen<br />
der Kommunalpolitik sind eine<br />
wichtige Grundlage für <strong>di</strong>e strategische<br />
Ausrichtung eines kommunalen<br />
Klinikverbundes<br />
■ Der kommunale Klinikverbund<br />
soll regionale <strong>Gesundheit</strong>snetzwerke<br />
und integrierte <strong>Gesundheit</strong>sversorgung<br />
fördern. Dazu kann der Klinikverbund<br />
auch Leistungen der stationären<br />
und ambulanten Pflege oder<br />
Rehabilitation anbieten<br />
■ Der Klinikverbund muss <strong>di</strong>e Ausbildung<br />
in den <strong>Gesundheit</strong>s- und<br />
Pflegeberufen in eigener Trägerschaft<br />
weiter fördern und ausbauen<br />
■ Kommunale Kliniken mit nichtkommunalen<br />
Minderheitsgesellschaftern<br />
dürfen von der Beteiligung<br />
an einem kommunalen Klinikverbund<br />
nicht ausgeschlossen werden<br />
■ In der Leitung der Kliniken und<br />
des <strong>Ver</strong>bundes ist umfassender<br />
me<strong>di</strong>zinischer und pflegerischer<br />
Sachverstand erforderlich<br />
2. Mindeststandards für Arbeitsbe<strong>di</strong>ngungen<br />
und Partizipation<br />
der Arbeitnehmer sowie ihrer<br />
Interessenvertretungen<br />
Wir erwarten von einem kommunalen<br />
Klinikverbund <strong>di</strong>e uneingeschränkte<br />
und unveränderliche<br />
Einhaltung der folgenden Be<strong>di</strong>ngungen<br />
für dessen Beschäftigte:<br />
■ Die unmittelbare Tarifbindung<br />
an den Flächentarifvertrag für kommunale<br />
Kliniken durch Mitgliedschaft<br />
im kommunalen Arbeitgeberverband<br />
– kein Haustarifvertrag –<br />
ist <strong>di</strong>e unab<strong>di</strong>ngbare Voraussetzung<br />
für <strong>di</strong>e konstruktive Beteiligung der<br />
Gewerkschaft ver.<strong>di</strong> an der Diskussion<br />
über einen kommunalen Klinikverbund<br />
■ Mitgliedschaft in der kommunalen<br />
Zusatzversorgungskasse<br />
■ Aufsichtsrat: Uneingeschränkte<br />
Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes<br />
(paritätisch besetzter Aufsichtsrat,<br />
Arbeits<strong>di</strong>rektor)<br />
■ Keine Beschränkung der Mitbestimmung<br />
über Tendenzeinrede<br />
■ Konzernbetriebsrat (KBR):<br />
Wenn Entscheidungen auf Ebene<br />
der Hol<strong>di</strong>ng fallen, muss eine wirksame<br />
Mitbestimmung des Betriebsrates<br />
auf der gleichen Ebene erfolgen,<br />
das bedeutet, in einem Tarifvertrag<br />
nach § 3 BetrVG müssen für<br />
den KBR Mitbestimmungstatbestände<br />
bei Entscheidungen der Hol<strong>di</strong>ng,<br />
Freistellung für den KBR und<br />
<strong>di</strong>e Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses<br />
verbindlich geregelt<br />
werden<br />
■ Bei Einrichtungen von Regional-<br />
GmbHs mit selbststän<strong>di</strong>gen Entscheidungsbefugnissen<br />
muss <strong>di</strong>e<br />
Mitbestimmung über Aufsichtsräte<br />
und Regionalgesamtbetriebsräte<br />
ebenfalls in Ergänzung der Mitbestimmung<br />
auf Betriebsebene verbindlich<br />
geregelt werden<br />
■ Bei Besetzung des Stiftungsrates<br />
haben sowohl Konzernbetriebsrat<br />
als auch <strong>di</strong>e Gewerkschaft<br />
ver.<strong>di</strong> das Vorschlagsrecht<br />
für je ein Mitglied <br />
<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> Krankenhäuser <strong>Nr</strong>. <strong>60</strong> ■ März 2013<br />
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