22.01.2014 Aufrufe

Infodienst Krankenhäuser Nr. 60 - Gesundheit & Soziales - Ver.di

Infodienst Krankenhäuser Nr. 60 - Gesundheit & Soziales - Ver.di

Infodienst Krankenhäuser Nr. 60 - Gesundheit & Soziales - Ver.di

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Aus den<br />

Landesbezirken<br />

1. Die politische <strong>Ver</strong>antwortung<br />

muss durch den Einfluss von<br />

Kommunen und regionalen <strong>Ver</strong>tretungen<br />

auf <strong>di</strong>e Entscheidungen<br />

eines kommunalen Klinikverbundes<br />

in Grundsatzfragen<br />

sichergestellt werden<br />

In der aktuellen Diskussion wird<br />

zuweilen als besonderer Vorteil einer<br />

Zusammenführung von kommunalen<br />

Kliniken <strong>di</strong>e mögliche Politikferne<br />

eines künftigen großen Klinikunternehmens<br />

angeführt. Die Problematik,<br />

dass das operative und strategische<br />

Handeln in Kliniken fachspezifische<br />

Qualifikationen voraussetzt,<br />

<strong>di</strong>e nicht unbe<strong>di</strong>ngt jede/r Kommunalpolitiker/in<br />

mit Übernahme kommunalpolitischer<br />

<strong>Ver</strong>antwortung<br />

sofort besitzt, soll an <strong>di</strong>eser Stelle<br />

nicht abgestritten werden.<br />

Aller<strong>di</strong>ngs sieht <strong>di</strong>e Gewerkschaft<br />

ver.<strong>di</strong> auch in einem kommunalen<br />

Klinikverbund öffentlichen Einfluss<br />

als dringend erforderlich und institutionell<br />

zu garantieren an, um <strong>di</strong>e<br />

folgende Werte einer kommunalen<br />

<strong>Ver</strong>antwortung für <strong>di</strong>e öffentliche<br />

Daseinsvorsorge auch in dem Unternehmensauftrag<br />

eines öffentlichen<br />

Klinikkonzerns weiter sicherzustellen:<br />

■ Freier Zugang zu den Leistungen<br />

der Daseinsvorsorge: Unabhängig<br />

von ihrer sozialen oder gesundheitlichen<br />

Situation müssen alle Bürgerinnen<br />

und Bürger Zugang zu allen<br />

<strong>Gesundheit</strong>sleistungen der Kliniken<br />

des <strong>Ver</strong>bundes haben<br />

■ Keine Gewinnabführung aus<br />

den Kliniken an Dritte, alle Gewinne<br />

aus dem Betrieb von Kliniken müssen<br />

vollstän<strong>di</strong>g im Klinikverbund<br />

reinvestiert werden<br />

■ <strong>Gesundheit</strong>sversorgung muss<br />

sich am Bedarf und an qualitativen<br />

Kriterien orientieren – Entscheidungen<br />

des Klinikverbundes dürfen<br />

nicht ausschließlich nach wirtschaftlichen<br />

Aspekten getroffen werden<br />

S. HOFSCHLAEGER / PIXELIO.DE<br />

■ Ziel eines kommunalen Klinikverbundes<br />

muss es sein, eine regionale<br />

flächendeckende Krankenhausversorgung<br />

in der Grund- und<br />

Regelversorgung inkl. geriatrischer<br />

Angebote mit Angeboten der Maximalversorgung<br />

zu vernetzen<br />

■ Die Ergebnisse der Diskussionen<br />

von regionalen <strong>Gesundheit</strong>skonferenzen<br />

unter Einschluss von Leistungserbringern,<br />

Patienten, Beschäftigtenvertretern<br />

der verschiedenen<br />

<strong>Gesundheit</strong>sberufe und <strong>Ver</strong>treterInnen<br />

der Kommunalpolitik sind eine<br />

wichtige Grundlage für <strong>di</strong>e strategische<br />

Ausrichtung eines kommunalen<br />

Klinikverbundes<br />

■ Der kommunale Klinikverbund<br />

soll regionale <strong>Gesundheit</strong>snetzwerke<br />

und integrierte <strong>Gesundheit</strong>sversorgung<br />

fördern. Dazu kann der Klinikverbund<br />

auch Leistungen der stationären<br />

und ambulanten Pflege oder<br />

Rehabilitation anbieten<br />

■ Der Klinikverbund muss <strong>di</strong>e Ausbildung<br />

in den <strong>Gesundheit</strong>s- und<br />

Pflegeberufen in eigener Trägerschaft<br />

weiter fördern und ausbauen<br />

■ Kommunale Kliniken mit nichtkommunalen<br />

Minderheitsgesellschaftern<br />

dürfen von der Beteiligung<br />

an einem kommunalen Klinikverbund<br />

nicht ausgeschlossen werden<br />

■ In der Leitung der Kliniken und<br />

des <strong>Ver</strong>bundes ist umfassender<br />

me<strong>di</strong>zinischer und pflegerischer<br />

Sachverstand erforderlich<br />

2. Mindeststandards für Arbeitsbe<strong>di</strong>ngungen<br />

und Partizipation<br />

der Arbeitnehmer sowie ihrer<br />

Interessenvertretungen<br />

Wir erwarten von einem kommunalen<br />

Klinikverbund <strong>di</strong>e uneingeschränkte<br />

und unveränderliche<br />

Einhaltung der folgenden Be<strong>di</strong>ngungen<br />

für dessen Beschäftigte:<br />

■ Die unmittelbare Tarifbindung<br />

an den Flächentarifvertrag für kommunale<br />

Kliniken durch Mitgliedschaft<br />

im kommunalen Arbeitgeberverband<br />

– kein Haustarifvertrag –<br />

ist <strong>di</strong>e unab<strong>di</strong>ngbare Voraussetzung<br />

für <strong>di</strong>e konstruktive Beteiligung der<br />

Gewerkschaft ver.<strong>di</strong> an der Diskussion<br />

über einen kommunalen Klinikverbund<br />

■ Mitgliedschaft in der kommunalen<br />

Zusatzversorgungskasse<br />

■ Aufsichtsrat: Uneingeschränkte<br />

Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes<br />

(paritätisch besetzter Aufsichtsrat,<br />

Arbeits<strong>di</strong>rektor)<br />

■ Keine Beschränkung der Mitbestimmung<br />

über Tendenzeinrede<br />

■ Konzernbetriebsrat (KBR):<br />

Wenn Entscheidungen auf Ebene<br />

der Hol<strong>di</strong>ng fallen, muss eine wirksame<br />

Mitbestimmung des Betriebsrates<br />

auf der gleichen Ebene erfolgen,<br />

das bedeutet, in einem Tarifvertrag<br />

nach § 3 BetrVG müssen für<br />

den KBR Mitbestimmungstatbestände<br />

bei Entscheidungen der Hol<strong>di</strong>ng,<br />

Freistellung für den KBR und<br />

<strong>di</strong>e Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses<br />

verbindlich geregelt<br />

werden<br />

■ Bei Einrichtungen von Regional-<br />

GmbHs mit selbststän<strong>di</strong>gen Entscheidungsbefugnissen<br />

muss <strong>di</strong>e<br />

Mitbestimmung über Aufsichtsräte<br />

und Regionalgesamtbetriebsräte<br />

ebenfalls in Ergänzung der Mitbestimmung<br />

auf Betriebsebene verbindlich<br />

geregelt werden<br />

■ Bei Besetzung des Stiftungsrates<br />

haben sowohl Konzernbetriebsrat<br />

als auch <strong>di</strong>e Gewerkschaft<br />

ver.<strong>di</strong> das Vorschlagsrecht<br />

für je ein Mitglied <br />

<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> Krankenhäuser <strong>Nr</strong>. <strong>60</strong> ■ März 2013<br />

■ 55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!