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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

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Anlage 1 Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />

System)<br />

Transportkun<strong>den</strong> geführten Kontos zugunsten des Fernleitungsnetzbetreibers möglich.<br />

d) Die Bürgschaft oder Garantieerklärung ist auf erstes Anfordern zu zahlen und hat<br />

generell <strong>den</strong> Verzicht auf die E<strong>in</strong>re<strong>den</strong> der Vorausklage, der Anfechtbarkeit und der<br />

Aufrechenbarkeit, soweit es sich nicht um unstrittige oder rechtskräftig festgestellte<br />

Forderungen handelt, zu enthalten. E<strong>in</strong>e selbstschuldnerische Bürgschafts- oder Garantieerklärung<br />

muss m<strong>in</strong>destens für 12 Kalendermonate gültig se<strong>in</strong>, maximal jedoch<br />

bis zum Ende der Vertragslaufzeit und die bei<strong>den</strong> der Vertragslaufzeit unmittelbar<br />

folgen<strong>den</strong> Monate.<br />

7. Die Höhe der Sicherheitsleistung beläuft sich auf <strong>den</strong> höheren der jeweils folgen<strong>den</strong><br />

Werte:<br />

a) das Doppelte der durchschnittlichen monatlichen Kapazitätsentgeltforderungen gegen<br />

<strong>den</strong> Transportkun<strong>den</strong> der letzten 12 Monate, für e<strong>in</strong>en Zeitraum der Netznutzung,<br />

der weniger als 12 Monate beträgt, wird dieser Zeitraum der Berechnung der<br />

Sicherheitsleistung zugrunde gelegt oder<br />

b) die gegen <strong>den</strong> Transportkun<strong>den</strong> für die bei<strong>den</strong> Folgemonate abzurechnen<strong>den</strong> Kapazitätsentgelte.<br />

Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt abweichend <strong>von</strong> Satz 1 für e<strong>in</strong>en Zeitraum <strong>von</strong><br />

6 Monaten ab Zulassung gemäß § 2a Ziffer 2 das Doppelte der durchschnittlichen monatlichen<br />

Kapazitätsentgeltforderungen für die erwarteten Kapazitätsbuchungen für e<strong>in</strong>en<br />

Zeitraum <strong>von</strong> 12 Monaten. Der Transportkunde ist verpflichtet, dem Fernleitungsnetzbetreiber<br />

alle hierfür erforderlichen und angeforderten Informationen <strong>in</strong> Textform<br />

zur Verfügung zu stellen. Die Zulassung kann <strong>in</strong> <strong>den</strong> ersten 6 Monaten auf <strong>den</strong> Umfang<br />

der zu erwarten<strong>den</strong> Kapazitätsbuchungen begrenzt wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>e Anpassung des Umfangs<br />

der Zulassung ist nach vorheriger Erhöhung der Sicherheitsleistung entsprechend<br />

der geänderten Kapazitätserwartung durch <strong>den</strong> Transportkun<strong>den</strong> jederzeit möglich.<br />

8. Der Fernleitungsnetzbetreiber kann e<strong>in</strong>e geleistete Sicherheit <strong>in</strong> Anspruch nehmen,<br />

wenn er nach Verzugse<strong>in</strong>tritt e<strong>in</strong>e Zahlungser<strong>in</strong>nerung ausgesprochen hat und die mit<br />

der Zahlungser<strong>in</strong>nerung gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstrichen ist.<br />

9. E<strong>in</strong>e Sicherheitsleistung ist unverzüglich zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen zu<br />

deren Erhebung entfallen s<strong>in</strong>d. Der Fernleitungsnetzbetreiber hat das Fortbestehen e<strong>in</strong>es<br />

begründeten Falles jeweils m<strong>in</strong>destens halbjährlich zu überprüfen. Der Fernleitungsnetzbetreiber<br />

prüft bei Fortbestehen, ob die Höhe der Sicherheitsleistung der <strong>in</strong><br />

Ziffer 7 beschriebenen Höhe entspricht. Falls die vorgenannte Prüfung ergibt, dass der<br />

realisierbare Wert aller Sicherheitsleistungen <strong>den</strong> anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong> Wert gemäß Ziffer 7<br />

nicht nur unwesentlich übersteigt, hat der Fernleitungsnetzbetreiber entsprechende Anteile<br />

der Sicherheitsleistung zurückzugeben. Sollten mehrere Sicherheiten geleistet<br />

wor<strong>den</strong> se<strong>in</strong>, steht dem Fernleitungsnetzbetreiber das Recht zu, e<strong>in</strong>e der geleisteten<br />

Sicherheiten auszuwählen und zurückzugeben. Soweit der realisierbare Wert aller<br />

Sicherheitsleistungen <strong>den</strong> anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong> Wert gemäß Ziffer 7 nicht nur unwesentlich<br />

unterschreitet, kann der Fernleitungsnetzbetreiber e<strong>in</strong>e Anpassung der Sicherheitsleis-<br />

Anlage 1 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 111 <strong>von</strong> 256

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