Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
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3. Arten der Sicherheitsleistungen s<strong>in</strong>d unbed<strong>in</strong>gte unwiderrufliche Bankgarantien, unbed<strong>in</strong>gte<br />
unwiderrufliche Unternehmensgarantien (z.B. harte Patronats- und<br />
Organschaftserklärungen), unbed<strong>in</strong>gte unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaften<br />
sowie H<strong>in</strong>terlegungen <strong>von</strong> Geld oder festverz<strong>in</strong>slichen Wertpapieren. Die<br />
Auswahl der Art der Sicherheitsleistung obliegt dem Transportkun<strong>den</strong>. Außerdem kann<br />
der Netzbetreiber Barsicherheiten oder Forderungsabtretungen akzeptieren.<br />
4. Der Transportkunde ist berechtigt, die Sicherheitsleistung durch Vorauszahlungen abzuwen<strong>den</strong>.<br />
5. Die Sicherheit ist <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> 5 Werktagen nach ihrer Anforderung vom Transportkun<strong>den</strong><br />
an <strong>den</strong> Netzbetreiber zu leisten. Im Fall der Ziffer 2 d) ist die Sicherheit <strong>in</strong>nerhalb<br />
<strong>von</strong> 10 Werktagen zu leisten, wenn der Transportkunde nicht <strong>in</strong>nerhalb dieser Frist<br />
das Fehlen e<strong>in</strong>es Eröffnungsgrundes im S<strong>in</strong>ne <strong>von</strong> §§ 17 Abs.2, 19 Abs.2 Insolvenzordnung<br />
(InsO) nachweist. Sollte die Sicherheitsleistung <strong>in</strong> Anspruch genommen wer<strong>den</strong>,<br />
kann der Netzbetreiber <strong>den</strong> <strong>in</strong> Anspruch genommenen Teil der Sicherheitsleistung<br />
nachfordern. Die Leistung der Sicherheit nach Satz 3 hat durch <strong>den</strong> Transportkun<strong>den</strong><br />
ebenfalls <strong>in</strong>nerhalb der <strong>in</strong> Satz 1 genannten Frist zu erfolgen.<br />
6. Als Anforderungen an die e<strong>in</strong>zelnen Arten der Sicherheitsleistungen gelten:<br />
a) Banksicherheiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er unbed<strong>in</strong>gten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen<br />
Bankbürgschaft bzw. Bankgarantie zu leisten. Das Kredit<strong>in</strong>stitut,<br />
welches die Sicherheitsleistung ausstellt, muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Standard & Poor’s<br />
Langfrist-Rat<strong>in</strong>g <strong>von</strong> A- bzw. e<strong>in</strong> Moody’s Langfrist-Rat<strong>in</strong>g <strong>von</strong> A3 aufweisen, oder<br />
dem deutschen Sparkassen- bzw. Genossenschaftssektor angehören.<br />
b) Für Unternehmensgarantien und Bürgschaften gilt, dass das Unternehmen, welches<br />
die Sicherheit leistet, m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Standard & Poor’s Langfrist-Rat<strong>in</strong>g <strong>von</strong> BBB-,<br />
e<strong>in</strong> Fitch-Rat<strong>in</strong>g <strong>von</strong> m<strong>in</strong>imal BBB-, e<strong>in</strong> Moody’s Langfrist-Rat<strong>in</strong>g <strong>von</strong> Baa3 oder e<strong>in</strong>en<br />
Bonitäts<strong>in</strong>dex <strong>von</strong> Creditreform (Bonitäts<strong>in</strong>dex 2.0) <strong>von</strong> m<strong>in</strong>destens Risikoklasse<br />
II oder besser (gemäß Creditreform Rat<strong>in</strong>gMap Stand Dezember 2011) aufweisen<br />
muss. Weiterh<strong>in</strong> darf die Höhe der Unternehmensgarantie oder Bürgschaft 10 % des<br />
haften<strong>den</strong> Eigenkapitals des Sicherheitengebers nicht übersteigen. Dieses ist durch<br />
<strong>den</strong> Transportkun<strong>den</strong> gegenüber dem Netzbetreiber mit der Beibr<strong>in</strong>gung der Sicherheitsleistung<br />
nachzuweisen.<br />
c) Im Falle <strong>von</strong> Barsicherheiten s<strong>in</strong>d diese durch E<strong>in</strong>zahlung auf e<strong>in</strong> vom Netzbetreiber<br />
benanntes Konto zu leisten. Sie wer<strong>den</strong> zu dem <strong>von</strong> der Deutschen Bundesbank am<br />
ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekanntgegebenen Basisz<strong>in</strong>ssatz verz<strong>in</strong>st.<br />
Alternativ ist auch e<strong>in</strong>e Guthabenverpfändung e<strong>in</strong>es vom Transportkun<strong>den</strong> geführten<br />
Kontos zugunsten des Netzbetreibers möglich.<br />
d) Die Bürgschaft oder Garantieerklärung ist auf erstes Anfordern zu zahlen und hat<br />
generell <strong>den</strong> Verzicht auf die E<strong>in</strong>re<strong>den</strong> der Vorausklage, der Anfechtbarkeit und der<br />
Aufrechenbarkeit, soweit es sich nicht um unstrittige oder rechtskräftig festgestellte<br />
Forderungen handelt, zu enthalten. E<strong>in</strong>e selbstschuldnerische Bürgschafts- oder Garantieerklärung<br />
muss m<strong>in</strong>destens für 12 Kalendermonate gültig se<strong>in</strong>, maximal jedoch<br />
Anlage 3 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 168 <strong>von</strong> 256