Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
unmittelbar nachgelagerte Netzbetreiber stimmt sich mit se<strong>in</strong>en wiederum nachgelagerten<br />
Netzbetreibern über <strong>den</strong> Bestätigungsterm<strong>in</strong> ab.<br />
5. Die Annahmeerklärung ist m<strong>in</strong>destens <strong>in</strong> der Höhe zu erteilen, <strong>in</strong> der die <strong>in</strong>terne Bestellung<br />
des nachgelagerten Netzbetreibers <strong>den</strong> letzten Wert der vertraglich vere<strong>in</strong>barten<br />
zeitlich nicht befristeten festen Kapazität für die Versorgung der diesem Marktgebiet direkt<br />
oder <strong>in</strong>direkt zugeordneten Letztverbraucher für das unmittelbar dem Bestelljahr<br />
vorangegangene Kalenderjahr nicht überschreitet bzw. vom marktgebietsaufspannen<strong>den</strong><br />
Netzbetreiber e<strong>in</strong>e Annahmeerklärung gemäß § 16 Ziffer 4 erteilt wurde. Dabei ist<br />
die letzte unterjährige Anpassung der vertraglich vere<strong>in</strong>barten zeitlich nicht befristeten<br />
festen Kapazität zu berücksichtigen.<br />
6. E<strong>in</strong>e Ablehnungserklärung beschränkt sich auf die Kapazität <strong>in</strong> darüber h<strong>in</strong>aus gehender<br />
Höhe.<br />
Bei e<strong>in</strong>er nicht vollumfänglich bestätigten <strong>in</strong>ternen Bestellung führt der marktgebietsaufspannende<br />
Netzbetreiber e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallprüfung durch, es sei <strong>den</strong>n der nachgelagerte<br />
Netzbetreiber erklärt se<strong>in</strong>en Verzicht gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber unverzüglich<br />
nach Erhalt der Ablehnung. Das Ergebnis e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelfallprüfung teilt der<br />
marktgebietsaufspannende Netzbetreiber bis spätestens 15. Oktober e<strong>in</strong>es Jahres dem<br />
nachgelagerten Netzbetreiber mit.<br />
7. Vorgelagerte Netzbetreiber können mit nachgelagerten Netzbetreibern über die zeitlich<br />
nicht befristeten festen Kapazitäten gem. Ziff. 5 h<strong>in</strong>aus zeitlich befristete feste Kapazitäten<br />
sowie unterbrechbare Kapazitäten im Rahmen der <strong>in</strong>ternen Bestellungen vere<strong>in</strong>baren,<br />
solange und soweit der vorgelagerte Netzbetreiber die <strong>in</strong>terne Bestellung <strong>von</strong> festen<br />
Kapazitäten nicht im nachgefragten Umfang vertraglich zusagt.<br />
Die Vere<strong>in</strong>barung <strong>von</strong> zeitlich befristeten Kapazitäten ist nur <strong>in</strong> folgen<strong>den</strong> Fällen zulässig:<br />
- Absicherung der Kapazitäten durch Lastflusszusagen für e<strong>in</strong>en befristeten Zeitraum<br />
- Absicherung der Kapazitäten durch nur temporär mögliche Verlagerungen an<br />
<strong>den</strong> Netzkopplungspunkt<br />
- Erkennbare Unplanbarkeiten des langfristigen Nutzungsverhaltens der Transportkun<strong>den</strong><br />
bei der Kapazitätsbuchung an Marktübergangs- und Grenzübergangspunkten<br />
und Speichern<br />
- Kapazitäten wegen der ungesicherten Verfügbarkeit <strong>von</strong> L-Gas nicht dauerhaft<br />
fest zusagbar<br />
Im Falle der zeitlich befristeten festen Kapazitäten hat der vorgelagerte Netzbetreiber<br />
dem nachgelagerten Netzbetreiber <strong>den</strong> Grund der zeitlichen Befristung sowie e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung<br />
der zukünftigen Situation soweit möglich mitzuteilen. Der vorgelagerte Netzbetreiber<br />
bemüht sich, die Zusage der zeitlich befristeten Kapazitäten und unterbrechbaren<br />
Kapazitäten analog Ziffer 6 zum 15.10. zu erteilen. Der Anteil der unterbrechbaren<br />
und zeitlich befristeten Kapazitäten wird im NEP bei der Ermittlung des Kapazitäts-<br />
<strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 27 <strong>von</strong> 256