Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
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Anlage 1 Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />
System)<br />
tung verlangen. Der Transportkunde kann e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stellung der Vorauszahlungsregelung<br />
frühestens nach e<strong>in</strong>em halben Jahr fordern, sofern <strong>in</strong>nerhalb der letzten 12 Monate<br />
die Zahlungen fristgerecht e<strong>in</strong>gegangen s<strong>in</strong>d.<br />
§ 37 Kündigung<br />
1. Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt wer<strong>den</strong>.<br />
2. E<strong>in</strong> wichtiger Grund liegt <strong>in</strong>sbesondere vor, wenn<br />
a) gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung<br />
schwerwiegend verstoßen wird oder<br />
b) der Transportkunde se<strong>in</strong>er Verpflichtung zur Stellung e<strong>in</strong>er Sicherheit oder zur Leistung<br />
e<strong>in</strong>er Vorauszahlung nach § 36 nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachkommt<br />
oder<br />
c) e<strong>in</strong> Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Transportkun<strong>den</strong><br />
vorliegt und der Insolvenzverwalter trotz Aufforderung ke<strong>in</strong>e Fortführung<br />
i. S. d. § 103 InsO erklärt und im Falle e<strong>in</strong>es Antrages durch e<strong>in</strong>en Dritten der Transportkunde<br />
bzw. der Insolvenzverwalter nicht <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> 5 Werktagen das Fehlen<br />
e<strong>in</strong>es Eröffnungsgrundes im S<strong>in</strong>ne <strong>von</strong> §§ 17 Abs.2, 19 Abs.2 InsO nachweist.<br />
§ 38 Wirtschaftlichkeitsklausel<br />
1. Sollten während der Laufzeit e<strong>in</strong>es Vertrages unvorhergesehene Umstände e<strong>in</strong>treten,<br />
die erhebliche wirtschaftliche, technische oder rechtliche Auswirkungen auf <strong>den</strong> Vertrag<br />
haben, für die aber im Vertrag und <strong>den</strong> Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen ke<strong>in</strong>e Regelungen getroffen<br />
oder die bei Vertragsabschluss nicht bedacht wur<strong>den</strong>, und sollte <strong>in</strong>folgedessen<br />
irgende<strong>in</strong>e vertragliche Bestimmung dadurch für e<strong>in</strong>en Vertragspartner unzumutbar<br />
wer<strong>den</strong>, kann der betroffene Vertragspartner <strong>von</strong> dem anderen e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Anpassung der vertraglichen Bestimmungen verlangen, die <strong>den</strong> geänderten Umstän<strong>den</strong>,<br />
unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Auswirkungen<br />
auf <strong>den</strong> anderen Vertragspartner, Rechnung trägt.<br />
2. Der Vertragspartner, der sich auf solche Umstände beruft, hat die erforderlichen Tatsachen<br />
darzulegen und zu beweisen.<br />
3. Der Anspruch auf Änderung der vertraglichen Bestimmungen besteht ab dem Zeitpunkt,<br />
an dem der fordernde Vertragspartner das erste Mal Änderungen der vertraglichen Bestimmungen<br />
aufgrund geänderter Umstände fordert, es sei <strong>den</strong>n, dass e<strong>in</strong>e frühere Geltendmachung<br />
des fordern<strong>den</strong> Vertragspartners vernünftiger Weise nicht zuzumuten<br />
war.<br />
§ 39 Vertraulichkeit<br />
1. Die Vertragspartner haben <strong>den</strong> Inhalt e<strong>in</strong>es Vertrages und alle Informationen, die sie im<br />
Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgen<strong>den</strong> „vertrauliche Informati-<br />
Anlage 1 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 112 <strong>von</strong> 256