Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
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ietsverantwortlichen die korrigierten aggregierten Netzkopplungspunktzeitreihen und<br />
stellt diese auch dem nicht sendepflichtigen Netzbetreiber zur Verfügung. Nach Ablauf<br />
der Clear<strong>in</strong>gfrist M+2 Monate +10 Werktage aktualisiert der Marktgebietsverantwortliche<br />
<strong>den</strong> Netzkontoauszug unter Berücksichtigung der evtl. korrigierten Zeitreihen und<br />
versendet diesen bis M+2 Monate +15 Werktage an die Netzbetreiber bzw. <strong>in</strong>formiert<br />
die Netzbetreiber <strong>in</strong> Textform, dass der Netzkontenauszug im Portal verfügbar ist.<br />
10. Die Abrechnung der monatlichen Abweichung im Netzkonto erfolgt bei Netzen, die ke<strong>in</strong>e<br />
marktgebietsaufspanenn<strong>den</strong> Netzbetreiber darstellen, für <strong>den</strong> Fall, dass der monatliche<br />
Netzkontosaldo 0 gemäß Ziffer 14 mit der Summe der Monatsausspeiseallokationen<br />
der SLP-Ausspeisepunkte <strong>in</strong>s Verhältnis gesetzt wird, und dabei e<strong>in</strong>e Überschreitung<br />
e<strong>in</strong>es positiven Schwellenwertes <strong>von</strong> über 10% ermittelt wird. Die Abrechnung der<br />
Menge der gesamten monatlichen Abweichung erfolgt unter Verwendung des RLM-<br />
Mehr-/M<strong>in</strong>dermengenpreises des jeweiligen Monats. Die Abrechnung des Netzkontos<br />
stellt e<strong>in</strong>e variable Abschlagszahlung auf die künftige Mehr-/M<strong>in</strong>dermengenabrechnung<br />
dar.<br />
11. Netzkonten e<strong>in</strong>es Netzbetreibers mit Marktgebietsüberlappung sowie Netzkonten mit<br />
Netzkopplungspunktaufteilungen aus nachgelagerten Netzen wer<strong>den</strong> bzgl. der Netzkontenabrechnung<br />
immer aggregiert betrachtet. Hierzu tauschen die Marktgebietsverantwortlichen<br />
die notwendigen Daten (monatlicher Netzkontosaldo 0 gemäß Ziffer 14,<br />
Summe SLP-Allokation des Monats) zur Berechnung der monatlichen Abweichung aus.<br />
Sollte auch bei der aggregierten Betrachtung der positive Schwellenwert <strong>von</strong> 10 %<br />
überschritten wer<strong>den</strong>, so rechnet jeder Marktgebietsverantwortliche die Abweichung für<br />
se<strong>in</strong> Marktgebiet ab, auch wenn diese <strong>in</strong>nerhalb se<strong>in</strong>es Marktgebietes <strong>den</strong> Schwellenwert<br />
<strong>von</strong> 10 % nicht überschreitet gemäß Ziffer 10. Die Summe der Abrechnung je<br />
Marktgebiet darf die Abrechnungssumme des Saldos bei aggregierter Betrachtung nicht<br />
überschreiten. Hierzu prüft der Marktgebietsverantwortliche das Vorliegen e<strong>in</strong>es negativen<br />
Saldos im anderen Marktgebiet. Wenn dieses vorliegt, so ist die Höhe der Abrechnung<br />
<strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Marktgebiet auf <strong>den</strong> aggregierten Saldo der bei<strong>den</strong> Marktgebiete begrenzt.<br />
12. Der Marktgebietsverantwortliche ist verpflichtet, e<strong>in</strong>e Meldung an die Bundesnetzagentur<br />
zu sen<strong>den</strong>, sofern das Verhältnis des monatlichen Netzkontosaldos 0 gemäß Ziffer<br />
14 zur Summe der Monatsausspeiseallokationen der SLP-Ausspeisepunkte e<strong>in</strong>en<br />
Schwellenwert <strong>von</strong> +5% überschreitet bzw. e<strong>in</strong>en Wert <strong>von</strong> -5% unterschreitet.<br />
13. Netzbetreiber mit e<strong>in</strong>er Abweichung <strong>in</strong> ihrem Netzkonto <strong>von</strong> mehr als +/- 50 % wer<strong>den</strong><br />
auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen im öffentlich zugänglichen Bereich<br />
veröffentlicht. Die monatliche Abweichung berechnet sich nach dem gleichen Verfahren<br />
wie <strong>in</strong> Ziffer 10 beschrieben. Die Abweichung der Netzkonten e<strong>in</strong>es Netzbetreibers<br />
mit Marktgebietsüberlappung sowie Netzkonten mit Netzkopplungspunktaufteilungen<br />
aus nachgelagerten Netzen wird bezüglich der Veröffentlichung des Netzbetreibers<br />
auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen immer nur je Marktgebiet betrachtet.<br />
E<strong>in</strong>e marktgebietsscharfe Betrachtung erfolgt nicht, wenn der Netzbetreiber<br />
darlegen kann, dass diese Abweichung auf e<strong>in</strong>er technischen Störung oder Wartung<br />
<strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 61 <strong>von</strong> 256