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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

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ietsverantwortlichen die korrigierten aggregierten Netzkopplungspunktzeitreihen und<br />

stellt diese auch dem nicht sendepflichtigen Netzbetreiber zur Verfügung. Nach Ablauf<br />

der Clear<strong>in</strong>gfrist M+2 Monate +10 Werktage aktualisiert der Marktgebietsverantwortliche<br />

<strong>den</strong> Netzkontoauszug unter Berücksichtigung der evtl. korrigierten Zeitreihen und<br />

versendet diesen bis M+2 Monate +15 Werktage an die Netzbetreiber bzw. <strong>in</strong>formiert<br />

die Netzbetreiber <strong>in</strong> Textform, dass der Netzkontenauszug im Portal verfügbar ist.<br />

10. Die Abrechnung der monatlichen Abweichung im Netzkonto erfolgt bei Netzen, die ke<strong>in</strong>e<br />

marktgebietsaufspanenn<strong>den</strong> Netzbetreiber darstellen, für <strong>den</strong> Fall, dass der monatliche<br />

Netzkontosaldo 0 gemäß Ziffer 14 mit der Summe der Monatsausspeiseallokationen<br />

der SLP-Ausspeisepunkte <strong>in</strong>s Verhältnis gesetzt wird, und dabei e<strong>in</strong>e Überschreitung<br />

e<strong>in</strong>es positiven Schwellenwertes <strong>von</strong> über 10% ermittelt wird. Die Abrechnung der<br />

Menge der gesamten monatlichen Abweichung erfolgt unter Verwendung des RLM-<br />

Mehr-/M<strong>in</strong>dermengenpreises des jeweiligen Monats. Die Abrechnung des Netzkontos<br />

stellt e<strong>in</strong>e variable Abschlagszahlung auf die künftige Mehr-/M<strong>in</strong>dermengenabrechnung<br />

dar.<br />

11. Netzkonten e<strong>in</strong>es Netzbetreibers mit Marktgebietsüberlappung sowie Netzkonten mit<br />

Netzkopplungspunktaufteilungen aus nachgelagerten Netzen wer<strong>den</strong> bzgl. der Netzkontenabrechnung<br />

immer aggregiert betrachtet. Hierzu tauschen die Marktgebietsverantwortlichen<br />

die notwendigen Daten (monatlicher Netzkontosaldo 0 gemäß Ziffer 14,<br />

Summe SLP-Allokation des Monats) zur Berechnung der monatlichen Abweichung aus.<br />

Sollte auch bei der aggregierten Betrachtung der positive Schwellenwert <strong>von</strong> 10 %<br />

überschritten wer<strong>den</strong>, so rechnet jeder Marktgebietsverantwortliche die Abweichung für<br />

se<strong>in</strong> Marktgebiet ab, auch wenn diese <strong>in</strong>nerhalb se<strong>in</strong>es Marktgebietes <strong>den</strong> Schwellenwert<br />

<strong>von</strong> 10 % nicht überschreitet gemäß Ziffer 10. Die Summe der Abrechnung je<br />

Marktgebiet darf die Abrechnungssumme des Saldos bei aggregierter Betrachtung nicht<br />

überschreiten. Hierzu prüft der Marktgebietsverantwortliche das Vorliegen e<strong>in</strong>es negativen<br />

Saldos im anderen Marktgebiet. Wenn dieses vorliegt, so ist die Höhe der Abrechnung<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Marktgebiet auf <strong>den</strong> aggregierten Saldo der bei<strong>den</strong> Marktgebiete begrenzt.<br />

12. Der Marktgebietsverantwortliche ist verpflichtet, e<strong>in</strong>e Meldung an die Bundesnetzagentur<br />

zu sen<strong>den</strong>, sofern das Verhältnis des monatlichen Netzkontosaldos 0 gemäß Ziffer<br />

14 zur Summe der Monatsausspeiseallokationen der SLP-Ausspeisepunkte e<strong>in</strong>en<br />

Schwellenwert <strong>von</strong> +5% überschreitet bzw. e<strong>in</strong>en Wert <strong>von</strong> -5% unterschreitet.<br />

13. Netzbetreiber mit e<strong>in</strong>er Abweichung <strong>in</strong> ihrem Netzkonto <strong>von</strong> mehr als +/- 50 % wer<strong>den</strong><br />

auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen im öffentlich zugänglichen Bereich<br />

veröffentlicht. Die monatliche Abweichung berechnet sich nach dem gleichen Verfahren<br />

wie <strong>in</strong> Ziffer 10 beschrieben. Die Abweichung der Netzkonten e<strong>in</strong>es Netzbetreibers<br />

mit Marktgebietsüberlappung sowie Netzkonten mit Netzkopplungspunktaufteilungen<br />

aus nachgelagerten Netzen wird bezüglich der Veröffentlichung des Netzbetreibers<br />

auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen immer nur je Marktgebiet betrachtet.<br />

E<strong>in</strong>e marktgebietsscharfe Betrachtung erfolgt nicht, wenn der Netzbetreiber<br />

darlegen kann, dass diese Abweichung auf e<strong>in</strong>er technischen Störung oder Wartung<br />

<strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 61 <strong>von</strong> 256

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