Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
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4. Der Marktgebietsverantwortliche hat die Ausgleichsenergiepreise täglich und zum<strong>in</strong>dest<br />
für die vergangenen 12 Monate auf se<strong>in</strong>er Internetseite zu veröffentlichen.<br />
§ 23 Ausgeglichenheit des Bilanzkreises<br />
Der Bilanzkreisverantwortliche ist verpflichtet, dass <strong>in</strong>nerhalb se<strong>in</strong>es Bilanzkreises die gesamte<br />
Gasmenge <strong>in</strong> kWh, die im Bilanzkreis übertragen wird, möglichst der gesamten Gasmenge<br />
<strong>in</strong> kWh entspricht, die dem Bilanzkreis entnommen wird. Der Bilanzkreisverantwortliche muss<br />
alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um prognostizierbare Abweichungen zu vermei<strong>den</strong>.<br />
§ 24 Stündliches Anreizsystem<br />
1. Im Rahmen des stündlichen Anreizsystems saldiert der Marktgebietsverantwortliche für<br />
jede Stunde <strong>in</strong>nerhalb des Gastags die <strong>in</strong> dieser Stunde gemäß Ziffer 2 lit. a) bis c) relevanten<br />
E<strong>in</strong>speisungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> Bilanzkreis mit <strong>den</strong> relevanten Ausspeisungen aus dem<br />
Bilanzkreis. E<strong>in</strong>e gesonderte Betrachtung <strong>von</strong> E<strong>in</strong>- oder Ausspeisemengen an e<strong>in</strong>zelnen<br />
Punkten f<strong>in</strong>det nicht statt. Für e<strong>in</strong>e nach der Saldierung und Anwendung der ggf.<br />
gewährten Toleranzen verbleibende Über- oder Unterspeisung (Stun<strong>den</strong>abweichung)<br />
hat der Bilanzkreisverantwortliche an <strong>den</strong> Marktgebietsverantwortlichen e<strong>in</strong>en Strukturierungsbeitrag<br />
<strong>in</strong> Euro je MWh zu entrichten. E<strong>in</strong> Ausgleich der Stun<strong>den</strong>abweichung<br />
erfolgt nicht.<br />
2. Für das stündliche Anreizsystem wer<strong>den</strong> folgende Fallgruppen unterschie<strong>den</strong>:<br />
a) Punkte mit besonderer Bedeutung für die Netzstabilität sowie VHP:<br />
Für folgende E<strong>in</strong>- und Ausspeisepunkte, ist die stun<strong>den</strong>scharf allokierte Menge relevant:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
E<strong>in</strong>- und Ausspeisepunkte an der Grenze <strong>zwischen</strong> Marktgebieten,<br />
E<strong>in</strong>- und Ausspeisepunkte an Grenzkopplungspunkten,<br />
E<strong>in</strong>speisepunkte aus <strong>in</strong>ländischen Produktionsanlagen,<br />
virtuelle E<strong>in</strong>- und Ausspeisepunkte (VHP),<br />
E<strong>in</strong>- und Ausspeisepunkte aus Speichern sowie<br />
Ausspeisungen an RLM-Entnahmestellen zu Großverbrauchern:<br />
o<br />
Ausspeisungen an RLM-Entnahmestellen mit e<strong>in</strong>er<br />
Ausspeisekapazitätsbuchung oder Vorhalteleistung <strong>von</strong> mehr als 300<br />
MWh/h unterfallen grundsätzlich der Fallgruppe a). Der<br />
Bilanzkreisverantwortliche kann auf Veranlassung des Transportkun<strong>den</strong><br />
gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen erklären, dass e<strong>in</strong>e oder<br />
mehrere solcher RLM-Entnahmestellen se<strong>in</strong>es Bilanzkreises der Fallgruppe<br />
a) nicht angehören sollen. In diesem Fall folgen die betroffenen RLM-<br />
Entnahmestellen <strong>in</strong> dem stündlichen Anreizsystem <strong>den</strong> Regelungen der<br />
Anlage 4 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 201 <strong>von</strong> 256