Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
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Anlage 1 Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />
System)<br />
17. Kapazität<br />
Maximale stündliche Flussrate an e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>- oder Ausspeisepunkt, die <strong>in</strong> kWh/h ausgedrückt<br />
wird.<br />
18. KARLA<br />
Festlegung der Bundesnetzagentur <strong>in</strong> Sachen Kapazitätsregelungen und Auktionsverfahren<br />
im Gassektor (Az. BK7-10-001) vom 24. Februar 2011.<br />
19. Lastflusszusage<br />
die <strong>in</strong> § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GasNZV beschriebenen vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen.<br />
20. Monat M<br />
Monat M ist der Liefermonat.<br />
21. Sub-Bilanzkonto<br />
Das Sub-Bilanzkonto ist e<strong>in</strong> Konto, das e<strong>in</strong>em Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung<br />
<strong>von</strong> E<strong>in</strong>- und Ausspeisemengen zu Transportkun<strong>den</strong> und/oder die übersichtliche<br />
Darstellung <strong>von</strong> Teilmengen ermöglicht.<br />
22. Tag D<br />
Tag D ist der Liefertag.<br />
23. Unterbrechbare Kapazität<br />
Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nutzung<br />
der unterbrechbaren Kapazität kann <strong>von</strong> dem Netzbetreiber unterbrochen wer<strong>den</strong>.<br />
24. Werktage<br />
Abweichend <strong>von</strong> der Def<strong>in</strong>ition <strong>in</strong> § 2 Nr. 16 GasNZV s<strong>in</strong>d im Folgen<strong>den</strong> unter Werktagen<br />
für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die ke<strong>in</strong> Sonnabend, Sonntag oder<br />
gesetzlicher Feiertag s<strong>in</strong>d. Wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bundesland e<strong>in</strong> Tag als Feiertag ausgewiesen<br />
wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember<br />
e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Jahres gelten als Feiertage.<br />
25. Bei allen Zeitangaben gilt die offizielle deutsche Zeit (Mitteleuropäische (Sommer-) Zeit<br />
(MEZ/MESZ)).<br />
§ 2a Zulassung zur Primärkapazitätsplattform<br />
1. Der Fernleitungsnetzbetreiber kann <strong>von</strong> dem Transportkun<strong>den</strong> zum Nachweis der Vertretungsberechtigung<br />
e<strong>in</strong>en Handelsregisterauszug oder im Fall <strong>von</strong> ausländischen<br />
Transportkun<strong>den</strong> e<strong>in</strong>en dem entsprechen<strong>den</strong> Nachweis fordern. Das über die Primärkapazitätsplattform<br />
zur Verfügung gestellte Formular ist auszufüllen und vom gemäß<br />
Satz 1 nachgewiesenen Vertreter des Transportkun<strong>den</strong> unterzeichnen zu lassen. Im<br />
Formular ist m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e vertretungsberechtigte Person des Transportkun<strong>den</strong> als<br />
Nutzer der Primärkapazitätsplattform namentlich aufzuführen. Für nach abgeschlossener<br />
Zulassung h<strong>in</strong>zukommende Nutzer gilt Satz 2 entsprechend.<br />
2. Der Fernleitungsnetzbetreiber ist berechtigt, <strong>den</strong> Transportkun<strong>den</strong> nicht für die Nutzung<br />
der Primärkapazitätsplattform zuzulassen, wenn gemäß § 36 begründete Fälle zur E<strong>in</strong>-<br />
Anlage 1 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 75 <strong>von</strong> 256