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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

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Anlage 1 Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />

System)<br />

§ 13c Abgleich der Nom<strong>in</strong>ierungen („Match<strong>in</strong>g“)<br />

1. Der Nom<strong>in</strong>ierende hat sicherzustellen, dass er Nom<strong>in</strong>ierungen für die nom<strong>in</strong>ierungspflichtigen<br />

E<strong>in</strong>speisepunkte und Ausspeisepunkte des Bilanzkreises gegenüber dem<br />

jeweiligen Netz- bzw. Anlagenbetreiber abgibt.<br />

2. Der Fernleitungsnetzbetreiber führt an allen nom<strong>in</strong>ierungspflichtigen Punkten e<strong>in</strong><br />

Match<strong>in</strong>g mit dem angrenzen<strong>den</strong> Netz- bzw. Anlagenbetreiber durch und gleicht alle erhaltenen<br />

Nom<strong>in</strong>ierungen unter Berücksichtigung der lesser-of-rule gemäß <strong>den</strong> Regelungen<br />

der Common Bus<strong>in</strong>ess Practice (CBP) mit dem jeweils betroffenen angrenzen<strong>den</strong><br />

Systembetreiber ab.<br />

3. Sofern das jeweilige Paar der Bilanzkreisnummern bzw. Sub-Bilanzkontonummern<br />

beim Match<strong>in</strong>g nicht übere<strong>in</strong>stimmt bzw. auf e<strong>in</strong>er der bei<strong>den</strong> Seiten nicht bekannt ist,<br />

wird die Nom<strong>in</strong>ierung bzw. Renom<strong>in</strong>ierung für <strong>den</strong> Gastag auf null (0) gesetzt. Gleiches<br />

gilt entsprechend an Grenzübergangspunkten, wenn die Shippercodes nicht übere<strong>in</strong>stimmen.<br />

§ 14 Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahren<br />

1. Die Fernleitungsnetzbetreiber bieten Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahren an, soweit dies<br />

technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Hierzu ist der Abschluss e<strong>in</strong>es gesonderten<br />

Vertrages <strong>zwischen</strong> Fernleitungsnetzbetreiber und Transportkun<strong>den</strong> erforderlich.<br />

Der Fernleitungsnetzbetreiber gibt auf se<strong>in</strong>er Internetseite an, ob e<strong>in</strong> Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahren<br />

angeboten wird. Wird e<strong>in</strong> Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahren angeboten,<br />

s<strong>in</strong>d die Voraussetzungen hierfür auf der Internetseite des Fernleitungsnetzbetreibers<br />

zu veröffentlichen.<br />

2. Das Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahren kann jeweils zum 1. e<strong>in</strong>es Monats vere<strong>in</strong>bart oder<br />

beendet wer<strong>den</strong>. Für die Vere<strong>in</strong>barung und Kündigung ist jeweils e<strong>in</strong>e Implementierungsfrist<br />

<strong>von</strong> 10 Werktagen e<strong>in</strong>zuhalten. Im Falle e<strong>in</strong>er erstmaligen Anwendung hat der<br />

Transportkunde neben dem Abschluss der Vere<strong>in</strong>barung mit e<strong>in</strong>er Frist <strong>von</strong> <strong>in</strong>sgesamt<br />

20 Werktagen bevor das mit dem E<strong>in</strong>speisenetzbetreiber abgestimmte Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahren<br />

angewendet wird, dem E<strong>in</strong>- oder Ausspeisenetzbetreiber die E<strong>in</strong>- oder<br />

Ausspeisepunkte mitzuteilen, deren Messwerte <strong>in</strong>nerhalb des Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahrens<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Satz 3 gilt entsprechend für die Mitteilung der Beendigung<br />

der Anwendung des Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahrens.<br />

3. Das Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahren kann nur angewendet wer<strong>den</strong>, wenn im E<strong>in</strong>- oder<br />

Ausspeisevertrag für die jeweiligen Punkte ausreichend feste Kapazitäten gebucht wur<strong>den</strong>.<br />

Auf unterbrechbar gebuchte Kapazitäten kann e<strong>in</strong> Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahren<br />

nicht angewendet wer<strong>den</strong>.<br />

4. Für <strong>den</strong> Fall, dass der Fernleitungsnetzbetreiber e<strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-Flow-Control-Verfahren<br />

oder Zeitversatzverfahren anbietet, ist Voraussetzung für die Anwendung die Verfügbarkeit<br />

e<strong>in</strong>er flexiblen Aufkommensquelle, auf die der Fernleitungsnetzbetreiber, mit<br />

dem der Transportkunde die Vere<strong>in</strong>barung zum Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahren geschlossen<br />

hat, Zugriff hat. Der virtuelle Handelspunkt stellt ke<strong>in</strong>e flexible Aufkommens-<br />

Anlage 1 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 88 <strong>von</strong> 256

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