Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
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Anlage 1 Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />
System)<br />
schen Bed<strong>in</strong>gungen (Abstände der jeweiligen Anschlüsse, Anschlüsse zum Zählerplatz<br />
etc.) mit. Die Fernauslesung muss vor Aufnahme der Belieferung e<strong>in</strong>er RLM-Messstelle<br />
bzw. vor e<strong>in</strong>em Umbau <strong>von</strong> e<strong>in</strong>er SLP- auf e<strong>in</strong>e RLM-Messstelle zur Verfügung stehen.<br />
Die E<strong>in</strong>richtung und Nutzung <strong>von</strong> Telefon- und Stromanschluss s<strong>in</strong>d für <strong>den</strong> Fernleitungsnetzbetreiber<br />
kostenlos. Verzögerungen, die der Fernleitungsnetzbetreiber zu vertreten<br />
hat, gehen nicht zu Lasten des Transportkun<strong>den</strong> oder des Letztverbrauchers.<br />
Verzögerungen durch <strong>den</strong> Letztverbraucher gehen nicht zu Lasten des Fernleitungsnetzbetreibers.<br />
4. Der Fernleitungsnetzbetreiber übermittelt unverzüglich jedoch täglich bis spätestens<br />
13:00 Uhr an <strong>den</strong> Transportkun<strong>den</strong> die täglich ausgelesenen und im Stun<strong>den</strong>takt erfassten<br />
Lastgänge des Vortages an RLM-Ausspeisepunkten im Format MSCONS. Die<br />
Energiemenge der Lastgänge wird mit dem Bilanzierungsbrennwert errechnet.<br />
Nach Ablauf des Liefermonats wer<strong>den</strong> alle Lastgänge gemäß Arbeitsblatt G 685 der<br />
Deutschen Vere<strong>in</strong>igung des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW Arbeitsblatt) plausibilisiert<br />
und es wer<strong>den</strong> ggf. Ersatzwerte gebildet. Es erfolgt e<strong>in</strong>e Umwertung der Lastgänge<br />
mit dem Abrechnungsbrennwert. Spätestens am M+10 Werktage übermittelt der<br />
Fernleitungsnetzbetreiber dem Transportkun<strong>den</strong> <strong>den</strong> Lastgang an RLM-<br />
Ausspeisepunkten des Liefermonats.<br />
Für <strong>den</strong> Fall, dass der Fernleitungsnetzbetreiber gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 Ersatzwerte<br />
gebildet hat, übermittelt er ebenfalls bis M+10 Werktage <strong>den</strong> Lastgang zusätzlich<br />
umgewertet mit dem Bilanzierungsbrennwert.<br />
In der MSCONS wird der zugrunde gelegte Brennwert und die Z-Zahl mitgeteilt.<br />
Bei RLM-Ausspeispunkten, die e<strong>in</strong>em Biogas-Bilanzkreis zugeordnet s<strong>in</strong>d, gelten anstelle<br />
dieses Prozesses die Vorgaben der Ziffer 5.<br />
5. Für RLM-Ausspeisepunkte, die e<strong>in</strong>em Biogas-Bilanzkreis zugeordnet s<strong>in</strong>d, erfolgt am<br />
Tag M+12 Werktage e<strong>in</strong>e Korrektur des Lastgangs mit dem Abrechnungsbrennwert<br />
gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685. Sofern e<strong>in</strong>e Korrektur der K-Zahl nach dem DVGW-<br />
Arbeitsblatt G 486 notwendig ist, wird diese ebenfalls berücksichtigt. Der Fernleitungsnetzbetreiber<br />
übermittelt die komplette Monatszeitreihe <strong>in</strong> dem jeweils gelten<strong>den</strong><br />
ALOCAT-Format am Tag M+12 Werktage an <strong>den</strong> Marktgebietsverantwortlichen.<br />
6. Für Letztverbraucher, die nach Lastprofilverfahren beliefert wer<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> die Messe<strong>in</strong>richtungen<br />
vom Fernleitungsnetzbetreiber, dessen Beauftragten oder auf Verlangen<br />
des Fernleitungsnetzbetreibers vom Letztverbraucher selbst <strong>in</strong> möglichst gleichen Zeitabstän<strong>den</strong>,<br />
die 12 Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, nach e<strong>in</strong>em vom Fernleitungsnetzbetreiber<br />
festzulegen<strong>den</strong> Zeitpunkt und Turnus abgelesen. Liegt e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung<br />
nach § 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG vor, s<strong>in</strong>d die sich daraus ergeben<strong>den</strong> Vorgaben<br />
zum Ableseturnus für <strong>den</strong> Transportkun<strong>den</strong> zu beachten.<br />
Außerhalb der turnusmäßigen Ablesung, <strong>in</strong>sbesondere bei e<strong>in</strong>em Lieferantenwechsel,<br />
bei E<strong>in</strong>- oder Auszug des Letztverbrauchers, bei Beendigung dieses Vertrags oder bei<br />
e<strong>in</strong>er wesentlichen Änderung des Bedarfs, hat der Fernleitungsnetzbetreiber nach<br />
Anlage 1 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 96 <strong>von</strong> 256