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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

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1. Der nachgelagerte Netzbetreiber bestimmt die gemessenen stündlichen Lastgänge auf<br />

Basis der Messwerte aller Netzkopplungspunkte der dem 1. April unmittelbar vorangegangenen<br />

36 Monate. Bei e<strong>in</strong>er unzureichen<strong>den</strong> Datenlage s<strong>in</strong>d geeignete Ersatzwerte<br />

für diesen Zeitraum heranzuziehen. Für neue oder geplante Netzkopplungspunkte<br />

stimmen die betroffenen Netzbetreiber geeignete Ersatzwerte ab.<br />

2. S<strong>in</strong>d Netzkopplungspunkte zu e<strong>in</strong>er Ausspeisezone zusammengefasst, so wird für die<br />

Ausspeisezone der zeitgleiche Summenlastgang ermittelt, ansonsten erfolgt die Berechnung<br />

je Netzkopplungspunkt. Bei Marktgebietsüberlappung oder mehreren vorgelagerten<br />

Netzbetreibern an e<strong>in</strong>em Netzkopplungspunkt wird zunächst e<strong>in</strong> zeitgleicher<br />

Summenlastgang über alle Netzkopplungspunkte bzw. Ausspeisezonen ermittelt und<br />

die Ziffer 3 bis 5 zur Ermittlung der Brutto-Kapazität angewendet. Die Brutto-Kapazität<br />

pro Marktgebiet wird anschließend nach dem Verhältnis der Ausspeisekapazitäten/Ausspeiseleistungen<br />

aufgrund der aktuellen Zuordnungen der Ausspeisepunkte zu<br />

dem jeweiligen Marktgebiet gebildet. In begründeten Ausnahmefällen kann hier<strong>von</strong> im<br />

E<strong>in</strong>vernehmen <strong>zwischen</strong> <strong>den</strong> betroffenen Netzbetreibern abgewichen wer<strong>den</strong>.<br />

3. Sofern der gemäß Ziffer 2 errechnete Gesamtlastgang Effekte aus der Anwendung <strong>von</strong><br />

Netzpuffer, Speichern, Biogase<strong>in</strong>speisungen oder E<strong>in</strong>speisungen aus Produktionsanlagen<br />

enthält, ist er zur Ermittlung des Brutto-Lastgangs vollständig um diese Effekte zu<br />

bere<strong>in</strong>igen.<br />

4. In dem Fall, dass signifikant große RLM-Ausspeisepunkte nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Temperaturkorrelation<br />

aufweisen, kann die Güte der Regression <strong>in</strong>sgesamt verbessert wer<strong>den</strong>,<br />

<strong>in</strong>dem diese Ausspeisepunkte aus dem Summenlastgang gemäß vorstehen<strong>den</strong> Ziffern<br />

herausgerechnet wer<strong>den</strong>. In e<strong>in</strong>em solchen Fall ist die Ausspeiseleistung dieser Ausspeisepunkte<br />

nach der Regression der Brutto-Kapazität unter Berücksichtigung der<br />

Gleichzeitigkeit wieder h<strong>in</strong>zuzufügen.<br />

5. Auf Basis der Wertepaare aus maximaler Stun<strong>den</strong>leistung pro Tag und zugehörigem<br />

arithmetischen Mittelwert der Temperaturwerte des Tages wird e<strong>in</strong>e Regression ermittelt.<br />

Die Brutto-Kapazität wird ermittelt als der Wert der resultieren<strong>den</strong> Regressionsfunktion<br />

bei Auslegungstemperatur.<br />

Zur Regression wird e<strong>in</strong>e l<strong>in</strong>eare Funktion verwendet. Die Regression basiert auf <strong>den</strong><br />

Wertepaaren der 120 kältesten Tage des gemäß Ziffer 1 zugrunde zu legen<strong>den</strong> Zeitraums.<br />

Für die Temperaturwerte ist e<strong>in</strong>e geeignete und für die Klimazone repräsentative Temperaturmessstelle<br />

heranzuziehen, die meteorologischen Anforderungen gerecht wird.<br />

Die Auslegungstemperatur wird bestimmt nach der für die Ausspeisepunkte im nachgelagerten<br />

Netz maßgeblichen Klimazone gemäß DIN EN 12831 Beiblatt 1, Tabelle 1.<br />

Liegen die Ausspeisepunkte im nachgelagerten Netz <strong>in</strong> mehreren Klimazonen, legt der<br />

nachgelagerte Netzbetreiber die anzuwen<strong>den</strong>de Auslegungstemperatur fest.<br />

6. Weisen die 120 Wertepaare gemäß Ziffer 5 bei Durchführung der Regression e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge<br />

Temperaturkorrelation auf, so ist hilfsweise die tatsächliche maximale Ausspeise-<br />

<strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 29 <strong>von</strong> 256

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