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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

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kann. Wenn e<strong>in</strong> Vertragspartner nicht spätestens 1 Monat nach Zugang der Information<br />

über die Änderungen der <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> gekündigt hat, gilt dies als Zustimmung<br />

zur Änderung. § 65 Ziffer 1 und 4 gilt entsprechend.<br />

§ 65 Kündigung / Beendigung der <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong><br />

1. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragspartner hat das<br />

Recht der Kündigung. Die Kündigungserklärung ist gegenüber dem BDEW oder VKU<br />

mit e<strong>in</strong>geschriebenem Brief abzugeben.<br />

2. Die or<strong>den</strong>tliche Kündigung kann mit e<strong>in</strong>er Frist <strong>von</strong> 6 Monaten auf das Ende e<strong>in</strong>es<br />

Gaswirtschaftsjahres erfolgen, soweit § 64 nichts anderes bestimmt.<br />

3. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

4. Mit dem Wirksamwer<strong>den</strong> der Kündigung erlöschen die vertraglichen Rechte und Pflichten<br />

des kündigen<strong>den</strong> Vertragspartners. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag<br />

gelten für <strong>den</strong> kündigen<strong>den</strong> Vertragspartner für die Durchführung <strong>von</strong> zum Zeitpunkt<br />

des Wirksamwer<strong>den</strong>s der Kündigung bestehender netzübergreifender Ausspeiseverträge<br />

bis zu deren Beendigung fort.<br />

§ 66 Anlagenverzeichnis<br />

Anlage 1<br />

Anlage 2<br />

Anlage 3<br />

Anlage 4<br />

Anlage 5<br />

Anlage 6<br />

Anlage 7<br />

Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />

System), abzuschließen <strong>zwischen</strong> Fernleitungsnetzbetreiber und Transportkunde<br />

E<strong>in</strong> und Ausspeisevertrag (entry-exit-System), abzuschließen <strong>zwischen</strong><br />

Verteilernetzbetreiber mit entry-exit-System und Transportkunde<br />

Lieferantenrahmenvertrag, abzuschließen <strong>zwischen</strong> Verteilernetzbetreiber<br />

mit Netzpartizipationsmodell und Lieferant als Transportkunde<br />

Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen für <strong>den</strong> Bilanzkreisvertrag mit Anlage „Zusätzliche<br />

Regelungen zur Bilanzierung <strong>von</strong> Biogas im Marktgebiet“,<br />

abzuschließen <strong>zwischen</strong> Marktgebietsverantwortlichem und Bilanzkreisverantwortlichem<br />

Vere<strong>in</strong>barung über die Verb<strong>in</strong>dung <strong>von</strong> Bilanzkreisen nach § 5 Ziffer 3 der<br />

Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen des Bilanzkreisvertrages, abzuschließen <strong>zwischen</strong><br />

Marktgebietsverantwortlichem und Bilanzkreisverantwortlichen<br />

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas, abzuschließen <strong>zwischen</strong><br />

Netzbetreiber und Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer<br />

E<strong>in</strong>speisevertrag Biogas für die Verteilernetzebene, abzuschließen <strong>zwischen</strong><br />

Verteilernetzbetreiber und Transportkunde <strong>von</strong> Biogas<br />

<strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 71 <strong>von</strong> 256

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