Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
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9. Der Marktgebietsverantwortliche teilt dem Bilanzkreisverantwortlichen an M+15 Werktage<br />
ohne Gewähr <strong>den</strong> vorläufigen Rechnungsbetrag im Portal mit. Das Risiko für die<br />
Bilanzkreisabweichung verbleibt beim Bilanzkreisverantwortlichen.<br />
§ 17 Nom<strong>in</strong>ierungen an physischen E<strong>in</strong>- und Ausspeisepunkten<br />
1. Nom<strong>in</strong>ierungen an physischen E<strong>in</strong>- und Ausspeisepunkten s<strong>in</strong>d vom Transportkun<strong>den</strong><br />
oder e<strong>in</strong>em <strong>von</strong> dem Transportkun<strong>den</strong> beauftragten Dritten im Rahmen des E<strong>in</strong>- und<br />
Ausspeisevertrages <strong>in</strong> <strong>den</strong> dort geregelten Fällen gegenüber dem E<strong>in</strong>-/Ausspeisenetzbetreiber<br />
abzugeben.<br />
2. Der Bilanzkreisverantwortliche ist - soweit er gemäß Ziffer 1 <strong>von</strong> <strong>den</strong> Transportkun<strong>den</strong><br />
beauftragt wurde - berechtigt, für mehrere Transportkun<strong>den</strong> zusammengefasste Nom<strong>in</strong>ierungen<br />
abzugeben, sofern alle Kapazitäten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Bilanzkreis e<strong>in</strong>gebracht wur<strong>den</strong>.<br />
§ 18 Übertragung <strong>von</strong> Gasmengen <strong>zwischen</strong> Bilanzkreisen<br />
1. Der Bilanzkreisverantwortliche kann am VHP Gasmengen <strong>in</strong>nerhalb des Marktgebietes<br />
<strong>von</strong> e<strong>in</strong>em H-Gas-Bilanzkreis ausschließlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en anderen H-Gas-Bilanzkreis und<br />
<strong>von</strong> e<strong>in</strong>em L-Gas-Bilanzkreis ausschließlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en anderen L-Gas-Bilanzkreis über<br />
<strong>den</strong> VHP übertragen. Die Übertragung <strong>von</strong> Gasmengen <strong>zwischen</strong> Bilanzkreisen am<br />
VHP erfordert ke<strong>in</strong>e Transportkapazitäten. Der Marktgebietsverantwortliche kann die<br />
Übertragung <strong>von</strong> Gasmengen auch <strong>zwischen</strong> Sub-Bilanzkonten <strong>in</strong> ergänzen<strong>den</strong> Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />
vorsehen.<br />
2. Der Bilanzkreisverantwortliche hat die zu übertragen<strong>den</strong> Gasmengen am VHP auf<br />
Stun<strong>den</strong>basis gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen zu nom<strong>in</strong>ieren. Nom<strong>in</strong>ierungen<br />
können vom Bilanzkreisverantwortlichen im Format Edig@s (ftp) und/oder über<br />
e<strong>in</strong>e webbasierte E<strong>in</strong>gabemaske abgegeben wer<strong>den</strong>. Die Allokation der übertragenen<br />
Gasmengen am VHP erfolgt auf der Basis nom<strong>in</strong>ierter Werte.<br />
3. a) Der Bilanzkreisverantwortliche ist verpflichtet, für die Übertragung <strong>von</strong> Gasmengen<br />
über <strong>den</strong> VHP das <strong>von</strong> dem Marktgebietsverantwortlichen im Internet veröffentlichte<br />
Entgelt <strong>in</strong> ct/MWh zu zahlen. Die Höhe des VHP-Entgelts wird e<strong>in</strong>en Monat vor Beg<strong>in</strong>n<br />
des Geltungszeitraums auf se<strong>in</strong>er Internetseite veröffentlicht.<br />
b) Das VHP-Entgelt gilt für die Dauer <strong>von</strong> zwölf Monaten. Beg<strong>in</strong>n des Geltungszeitraumes<br />
ist der 1. Oktober e<strong>in</strong>es Kalenderjahres.<br />
c) Das Entgelt wird jeweils sowohl dem Bilanzkreisverantwortlichen des abgeben<strong>den</strong><br />
als auch dem Bilanzkreisverantwortlichen des aufnehmen<strong>den</strong> Bilanzkreises <strong>in</strong> Rechnung<br />
gestellt.<br />
d) Das VHP-Entgelt wird bei jeder nom<strong>in</strong>ierten Übertragung <strong>von</strong> Gasmengen <strong>zwischen</strong><br />
zwei Bilanzkreisen am VHP erhoben. Übertragungen <strong>von</strong> Gasmengen <strong>zwischen</strong> Unterbilanzkreisen<br />
und Sub-Bilanzkonten s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>geschlossen, sofern diese Übertragungen<br />
am VHP separat nom<strong>in</strong>iert wur<strong>den</strong>.<br />
e) Für die Ausgestaltung des VHP-Entgelts gelten folgende Anforderungen:<br />
Anlage 4 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 195 <strong>von</strong> 256