10.02.2014 Aufrufe

Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Biogas-Rechnungsbilanzkreisen (vgl. Ziffer 4 Abs. 1 Satz 2) erfolgt dabei nach folgen<strong>den</strong><br />

Vorgaben:<br />

<br />

<br />

<br />

Der Marktgebietsverantwortliche richtet dem Bilanzkreisverantwortlichen für je<strong>den</strong><br />

Biogas-Bilanzkreis zur Übertragung der Flexibilität e<strong>in</strong> Flexibilitätskonto e<strong>in</strong>. Der<br />

Kontostand bei Eröffnung des Flexibilitätskontos entspricht dem <strong>von</strong> dem<br />

Marktgebietsverantwortlichen zuvor auf Basis der physisch e<strong>in</strong>gespeisten<br />

Jahresmenge ermittelten absoluten Flexibilität. Je nach übertragener Flexibilität<br />

aktualisiert der Marktgebietsverantwortliche täglich <strong>den</strong> Kontostand und damit die<br />

Höhe der am Folgetag übertragbaren Flexibilität (Tagesstartwert).<br />

Der Bilanzkreisverantwortliche kann <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> 20 Werktagen täglich Flexibilität<br />

maximal <strong>in</strong> Höhe des an dem jeweiligen Tag ermittelten Tagesstartwertes<br />

übertragen. Die Höhe der übertragen<strong>den</strong> Flexibilität darf maximal dem<br />

Tagesstartwert des Flexibilitätskontos des abgeben<strong>den</strong> Biogas-Bilanzkreises<br />

entsprechen und darf nicht darüber h<strong>in</strong>aus erhöht wer<strong>den</strong>. Aus dem Saldo der<br />

täglich abgegebenen und aufgenommenen Flexibilitäten ergibt sich der<br />

Tagesstartwert des jeweiligen Flexibilitätskontos der beteiligen Biogas-Bilanzkreise<br />

für <strong>den</strong> nächsten Tag.<br />

Der Marktgebietsverantwortliche teilt dem Bilanzkreisverantwortlichen <strong>in</strong>nerhalb der<br />

20 Werktage, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en Flexibilitäten übertragen wer<strong>den</strong> können, <strong>den</strong><br />

Tagesstartwert für <strong>den</strong> Folgetag jeweils täglich bis spätestens 21:00 Uhr mit. Der<br />

Bilanzkreisverantwortliche sendet darauf basierend e<strong>in</strong>e Nachricht mit <strong>den</strong><br />

Übertragungsmengen je abgeben<strong>den</strong> und aufnehmen<strong>den</strong> Biogas-Bilanzkreis<br />

täglich bis 17:00 Uhr. Der Marktgebietsverantwortliche prüft täglich ab 17:00 Uhr<br />

diese Nachrichten und erteilt dem Bilanzkreisverantwortlichen e<strong>in</strong>e Empfangs- und<br />

Übertragungsbestätigung bis 20:00 Uhr. Am Ende der 20 Werktage teilt der<br />

Marktgebietsverantwortliche dem Bilanzkreisverantwortlichen <strong>den</strong> f<strong>in</strong>alen Stand der<br />

Flexibilität mit.<br />

Der Marktgebietsverantwortliche prüft die E<strong>in</strong>haltung der o.g. Voraussetzungen für die<br />

Übertragung <strong>von</strong> Flexibilitäten. Wer<strong>den</strong> die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Marktgebietsverantwortliche,<br />

nach Mitteilung an die/<strong>den</strong> Bilanzkreisverantwortlichen, berechtigt,<br />

die Übertragung abzulehnen. Das gilt <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> dem Fall, dass die Summe<br />

der nom<strong>in</strong>ierten zu übertragen<strong>den</strong> Flexibilitäten <strong>den</strong> Tagesstartwert des abgeben<strong>den</strong><br />

Flexibilitätskontos übersteigt. E<strong>in</strong>e Ablehnung führt jedoch nicht zur vollständigen Beendigung<br />

des Übertragungsprozesses. Der Bilanzkreisverantwortliche kann <strong>in</strong>nerhalb<br />

der 20 Werktage bei E<strong>in</strong>haltung der o.g. Voraussetzungen die abgelehnte Übertragung<br />

am Folgetag wiederholen.<br />

Der Marktgebietsverantwortliche prüft überdies täglich die Mitteilungen des/der Bilanzkreisverantwortlichen<br />

auf Übere<strong>in</strong>stimmung der gemeldeten Übertragungswerte. Sollten<br />

die gemeldeten Übertragungswerte nicht übere<strong>in</strong>stimmen, ist der Marktgebietsverantwortliche,<br />

nach Mitteilung an die/<strong>den</strong> Bilanzkreisverantwortlichen berechtigt, e<strong>in</strong>e Kürzung<br />

auf <strong>den</strong> ger<strong>in</strong>geren Wert vorzunehmen („Match<strong>in</strong>g“-Prozess); stimmen die Mitteilungen<br />

des abgeben<strong>den</strong> und des aufnehmen<strong>den</strong> Bilanzkreisverantwortlichen im Übri-<br />

Anlage 4 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 224 <strong>von</strong> 256

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!