Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
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Anlage 4: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-<br />
/M<strong>in</strong>dermengenabrechnung<br />
[Netzbetreiber-<strong>in</strong>dividuell zu erstellen]<br />
Angabe des Standardlastprofilverfahrens (analytisch oder synthetisch) erforderlich<br />
Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu<br />
e<strong>in</strong>er maximalen stündlichen Ausspeiseleistung <strong>von</strong> 500 Kilowattstun<strong>den</strong>/Stunde und bis zu<br />
e<strong>in</strong>er maximalen jährlichen Entnahme <strong>von</strong> 1,5 Millionen Kilowattstun<strong>den</strong> vere<strong>in</strong>fachte Verfahren<br />
(Standardlastprofile). [bzw. die <strong>von</strong> dem Netzbetreiber nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten<br />
Grenzen e<strong>in</strong>fügen]<br />
Für <strong>den</strong> Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung:<br />
Für <strong>den</strong> Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung<br />
Für Gewerbebetriebe kommen die folgen<strong>den</strong> Standardlastprofile zur Anwendung:<br />
Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter www.netzbetreiber.de entnommen wer<strong>den</strong>.<br />
Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose<br />
<strong>von</strong> …. Uhr ist / s<strong>in</strong>d die Wetterstation(en):<br />
……………………………………….<br />
Angewendetes Mehr-/M<strong>in</strong>dermengenverfahren (Variante 1)<br />
1. Verfahren: Stichtagsverfahren<br />
Die Ablesung der Messe<strong>in</strong>richtung f<strong>in</strong>det jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung<br />
gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag<br />
stattf<strong>in</strong><strong>den</strong>. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattf<strong>in</strong><strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> auf <strong>den</strong> Stichtag<br />
hochgerechnet. Für die Bestimmung der Mehr-M<strong>in</strong>dermengen wer<strong>den</strong> auf die <strong>in</strong> dem<br />
Zeitraum <strong>zwischen</strong> <strong>den</strong> Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen <strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Bilanzkreis/<br />
das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für <strong>den</strong> analogen Zeitraum gegenübergestellt.<br />
Lieferantenwechsel wer<strong>den</strong> monatsscharf <strong>in</strong> der Allokation und tagesscharf <strong>in</strong><br />
der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Da<strong>von</strong> abweichend wer<strong>den</strong> E<strong>in</strong>- und Auszüge<br />
entsprechend GeLi Gas behandelt.<br />
Anlage 3 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 177 <strong>von</strong> 256