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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

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Anlage 4: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-<br />

/M<strong>in</strong>dermengenabrechnung<br />

[Netzbetreiber-<strong>in</strong>dividuell zu erstellen]<br />

Angabe des Standardlastprofilverfahrens (analytisch oder synthetisch) erforderlich<br />

Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu<br />

e<strong>in</strong>er maximalen stündlichen Ausspeiseleistung <strong>von</strong> 500 Kilowattstun<strong>den</strong>/Stunde und bis zu<br />

e<strong>in</strong>er maximalen jährlichen Entnahme <strong>von</strong> 1,5 Millionen Kilowattstun<strong>den</strong> vere<strong>in</strong>fachte Verfahren<br />

(Standardlastprofile). [bzw. die <strong>von</strong> dem Netzbetreiber nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten<br />

Grenzen e<strong>in</strong>fügen]<br />

Für <strong>den</strong> Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung:<br />

Für <strong>den</strong> Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung<br />

Für Gewerbebetriebe kommen die folgen<strong>den</strong> Standardlastprofile zur Anwendung:<br />

Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter www.netzbetreiber.de entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose<br />

<strong>von</strong> …. Uhr ist / s<strong>in</strong>d die Wetterstation(en):<br />

……………………………………….<br />

Angewendetes Mehr-/M<strong>in</strong>dermengenverfahren (Variante 1)<br />

1. Verfahren: Stichtagsverfahren<br />

Die Ablesung der Messe<strong>in</strong>richtung f<strong>in</strong>det jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung<br />

gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag<br />

stattf<strong>in</strong><strong>den</strong>. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattf<strong>in</strong><strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> auf <strong>den</strong> Stichtag<br />

hochgerechnet. Für die Bestimmung der Mehr-M<strong>in</strong>dermengen wer<strong>den</strong> auf die <strong>in</strong> dem<br />

Zeitraum <strong>zwischen</strong> <strong>den</strong> Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen <strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Bilanzkreis/<br />

das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für <strong>den</strong> analogen Zeitraum gegenübergestellt.<br />

Lieferantenwechsel wer<strong>den</strong> monatsscharf <strong>in</strong> der Allokation und tagesscharf <strong>in</strong><br />

der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Da<strong>von</strong> abweichend wer<strong>den</strong> E<strong>in</strong>- und Auszüge<br />

entsprechend GeLi Gas behandelt.<br />

Anlage 3 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 177 <strong>von</strong> 256

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