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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

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12. GABi Gas<br />

Festlegung der Bundesnetzagentur <strong>in</strong> Sachen Ausgleichsleistungen Gas (Az. BK7-08-<br />

002) vom 28. Mai 2008.<br />

13. Gaswirtschaftsjahr<br />

Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, e<strong>in</strong>es Kalenderjahres bis zum<br />

1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgen<strong>den</strong> Kalenderjahres.<br />

14. Großverbraucher ohne Tagesband<br />

RLM-Entnahmestellen mit e<strong>in</strong>er gesamten Ausspeisekapazitätsbuchung oder Vorhalteleistung<br />

<strong>von</strong> 300 MWh/h und mehr, soweit der Bilanzkreisverantwortliche nicht gegenüber<br />

dem Marktgebietsverantwortlichen erklärt hat, dass die Entnahmestelle stattdessen<br />

der Fallgruppe der Großverbraucher mit Tagesband angehören soll und der Marktgebietsverantwortliche<br />

<strong>in</strong> diesem Fall nicht widersprochen hat.<br />

15. Großverbraucher mit Tagesband<br />

RLM-Entnahmestellen mit e<strong>in</strong>er gesamten Ausspeisekapazitätsbuchung oder Vorhalteleistung<br />

<strong>von</strong> weniger als 300 MWh/h, soweit der Bilanzkreisverantwortliche nicht gegenüber<br />

dem Marktgebietsverantwortlichen erklärt hat, dass die Entnahmestelle stattdessen<br />

der Fallgruppe der Großverbraucher ohne Tagesband angehören soll.<br />

16. Interne Regelenergie<br />

die <strong>in</strong> § 27 Abs. 1 GasNZV beschriebene Regelenergie.<br />

17. Kapazität<br />

Maximale stündliche Flussrate an e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>- oder Ausspeisepunkt, die <strong>in</strong> kWh/h ausgedrückt<br />

wird.<br />

18. KARLA<br />

Festlegung der Bundesnetzagentur <strong>in</strong> Sachen Kapazitätsregelungen und Auktionsverfahren<br />

im Gassektor (Az. BK7-10-001) vom 24. Februar 2011.<br />

19. Lastflusszusage<br />

die <strong>in</strong> § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GasNZV beschriebenen vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen.<br />

20. Marktgebietsaufspannendes Netz<br />

(Teil-)Netz(e) des/der marktgebietsaufspannen<strong>den</strong> Netzbetreiber(s).<br />

21. Marktgebietsaufspannender Netzbetreiber<br />

Der oder die Netzbetreiber e<strong>in</strong>es Marktgebietes, der/die im Rahmen der Ausweisung<br />

des Marktgebietes als marktgebietsaufspannende(r) Netzbetreiber benannt ist/s<strong>in</strong>d oder<br />

e<strong>in</strong> <strong>von</strong> ihm/ihnen benannter Dritter, auf <strong>den</strong> Rechte und Pflichten des/der marktgebietsaufspannen<strong>den</strong><br />

Netzbetreiber ganz oder teilweise übertragen wur<strong>den</strong>.<br />

22. M<strong>in</strong>i-MüT<br />

Die Übertragung <strong>von</strong> Gasmengen des jeweiligen Transportkun<strong>den</strong> <strong>zwischen</strong> Bilanzkreisen<br />

unterschiedlicher Marktgebiete im Ausspeisenetz.<br />

23. Monat M<br />

Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst <strong>den</strong> Zeitraum vom 1. Tag 06:00<br />

<strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 12 <strong>von</strong> 256

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