Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
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12. GABi Gas<br />
Festlegung der Bundesnetzagentur <strong>in</strong> Sachen Ausgleichsleistungen Gas (Az. BK7-08-<br />
002) vom 28. Mai 2008.<br />
13. Gaswirtschaftsjahr<br />
Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, e<strong>in</strong>es Kalenderjahres bis zum<br />
1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgen<strong>den</strong> Kalenderjahres.<br />
14. Großverbraucher ohne Tagesband<br />
RLM-Entnahmestellen mit e<strong>in</strong>er gesamten Ausspeisekapazitätsbuchung oder Vorhalteleistung<br />
<strong>von</strong> 300 MWh/h und mehr, soweit der Bilanzkreisverantwortliche nicht gegenüber<br />
dem Marktgebietsverantwortlichen erklärt hat, dass die Entnahmestelle stattdessen<br />
der Fallgruppe der Großverbraucher mit Tagesband angehören soll und der Marktgebietsverantwortliche<br />
<strong>in</strong> diesem Fall nicht widersprochen hat.<br />
15. Großverbraucher mit Tagesband<br />
RLM-Entnahmestellen mit e<strong>in</strong>er gesamten Ausspeisekapazitätsbuchung oder Vorhalteleistung<br />
<strong>von</strong> weniger als 300 MWh/h, soweit der Bilanzkreisverantwortliche nicht gegenüber<br />
dem Marktgebietsverantwortlichen erklärt hat, dass die Entnahmestelle stattdessen<br />
der Fallgruppe der Großverbraucher ohne Tagesband angehören soll.<br />
16. Interne Regelenergie<br />
die <strong>in</strong> § 27 Abs. 1 GasNZV beschriebene Regelenergie.<br />
17. Kapazität<br />
Maximale stündliche Flussrate an e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>- oder Ausspeisepunkt, die <strong>in</strong> kWh/h ausgedrückt<br />
wird.<br />
18. KARLA<br />
Festlegung der Bundesnetzagentur <strong>in</strong> Sachen Kapazitätsregelungen und Auktionsverfahren<br />
im Gassektor (Az. BK7-10-001) vom 24. Februar 2011.<br />
19. Lastflusszusage<br />
die <strong>in</strong> § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GasNZV beschriebenen vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen.<br />
20. Marktgebietsaufspannendes Netz<br />
(Teil-)Netz(e) des/der marktgebietsaufspannen<strong>den</strong> Netzbetreiber(s).<br />
21. Marktgebietsaufspannender Netzbetreiber<br />
Der oder die Netzbetreiber e<strong>in</strong>es Marktgebietes, der/die im Rahmen der Ausweisung<br />
des Marktgebietes als marktgebietsaufspannende(r) Netzbetreiber benannt ist/s<strong>in</strong>d oder<br />
e<strong>in</strong> <strong>von</strong> ihm/ihnen benannter Dritter, auf <strong>den</strong> Rechte und Pflichten des/der marktgebietsaufspannen<strong>den</strong><br />
Netzbetreiber ganz oder teilweise übertragen wur<strong>den</strong>.<br />
22. M<strong>in</strong>i-MüT<br />
Die Übertragung <strong>von</strong> Gasmengen des jeweiligen Transportkun<strong>den</strong> <strong>zwischen</strong> Bilanzkreisen<br />
unterschiedlicher Marktgebiete im Ausspeisenetz.<br />
23. Monat M<br />
Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst <strong>den</strong> Zeitraum vom 1. Tag 06:00<br />
<strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 12 <strong>von</strong> 256