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Änderungsfassung vom 28. Juni 2013
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Abschnitt 3 Gemeinsame Vermarktung
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Präambel Die Vertragspartner sind
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weitere Kapazitätsprodukte und dam
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Einzelheiten zur Beschreibung des N
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2. Auslegungstemperatur Temperatur,
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Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag
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lock „Einspeisung“ ein. Dieser
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aus den sich ergebenden Differenzen
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erfolgten Erstattung auf Basis der
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me durch den qualitätsumstellenden
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Meldung der gemäß § 19a EnWG ang
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d) Verteilernetzbetreiber mit Entry
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unmittelbar nachgelagerte Netzbetre
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1. Der nachgelagerte Netzbetreiber
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2. Der nachgelagerte Netzbetreiber
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glätten und damit die maximale st
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Der nachgelagerte Netzbetreiber ist
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§ 21 Systemverantwortung 1. Der na
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Der marktgebietsaufspannende Netzbe
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te Interessen des nachgelagerten Ne
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2. Der vorgelagerte Netzbetreiber k
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6. Es werden mindestens einmal jäh
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2. Der Zeitpunkt der zu versteigern
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§ 39 Ausbauanspruch gemäß § 39
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stundenbezogene Mengenanmeldung zur
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1. Soweit der Bilanzkreisverantwort
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net diesen Stundenlastgang dem jewe
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1. Der Allokationsclearingprozess k
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Rückspeisungen werden als Ausspeis
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ietsverantwortlichen die korrigiert
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1. Sind in einem Ausspeisenetz Letz
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Eine solche Lieferung liegt insbeso
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is zum Ende der Vertragslaufzeit un
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derung widerspricht. Soweit ein Wid
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Anlage 1: Technische Einzelheiten z
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Telefax Ansprechpartner für MSCONS
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Anlage 4: Standardlastprofilverfahr
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Lieferantenwechsel werden tagesscha
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sen wird, gilt dieser Tag bundeswei
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eine elektronische Vertragsbestäti
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lichen Konvertierungsmengen und unt
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1. Das Konvertierungsentgelt und di
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In allen 4 Fällen ist durch den Ne
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speisepunkten der volumetrisch geme
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ing eines ganzen Liefermonats in Fo
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9. Der Marktgebietsverantwortliche
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Renominierungs-Annahmeschluss für
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Bei der Ermittlung der bilanzreleva
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4. Der Marktgebietsverantwortliche
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Die Höhe des Strukturierungsbeitra
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Anteil der externen Regelenergie au
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Darüber hinaus hat der Marktgebiet
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tung entsprechend aus den (der) bis
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2 Wochen auf den Zeitpunkt des Wirk
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3. Sämtliche Entgelte entsprechend
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werden können. Im Falle einer Auss
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3. Der Anspruch auf Änderung der v
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11. Mini-MüT Die Übertragung von
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5. Sollten einzelne der folgenden R
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2. Vor Beginn eines jeden Bilanzier
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gen nicht überein, setzt der Markt
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Anlage 5: Vereinbarung über die Ve
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Anlage 5 Vereinbarung über die Ver
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Anlage 6 Netzanschluss- und Anschlu
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Anlage 7 Einspeisevertrag Biogas f
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