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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

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Anlage 1 Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />

System)<br />

netzbetreibern aufgeteilt und dem Transportkun<strong>den</strong> mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.<br />

Der jeweilige Fernleitungsnetzbetreiber stellt dem Transportkun<strong>den</strong> <strong>den</strong> auf diesen<br />

Fernleitungsnetzbetreiber anfallen<strong>den</strong> Anteil am Auktionsaufschlag <strong>in</strong> Rechnung.<br />

Der Fernleitungsnetzbetreiber ist berechtigt, die Aufteilung des Auktionsaufschlages für<br />

die Zukunft zu ändern; e<strong>in</strong>e solche Änderung erfolgt <strong>in</strong> Abstimmung mit dem jeweils anderen<br />

beteiligten Fernleitungsnetzbetreiber.<br />

7. Die Vertragspartner s<strong>in</strong>d berechtigt und verpflichtet, <strong>den</strong> E<strong>in</strong>- oder Ausspeisevertrag zu<br />

kündigen, wenn der korrespondierende Vertrag am gebündelten Buchungspunkt gekündigt<br />

wird. Entsprechend s<strong>in</strong>d die Vertragspartner zu e<strong>in</strong>er Vertragsanpassung berechtigt,<br />

wenn der korrespondierende Vertrag angepasst wird. Die Rechte und Pflichten<br />

des E<strong>in</strong>- oder Ausspeisevertrages am gebündelten Buchungspunkt s<strong>in</strong>d ausgesetzt solange<br />

Leistungspflichten des korrespondieren<strong>den</strong> Vertrags am gebündelten Buchungspunkt<br />

ausgesetzt s<strong>in</strong>d bzw. der korrespondierende Vertrag noch nicht wirksam ist.<br />

§ 9 Kapazitätsprodukte<br />

1. Über die Primärkapazitätsplattform können <strong>in</strong>sbesondere folgende Kapazitätsprodukte<br />

auf fester Basis gemäß § 1 angeboten wer<strong>den</strong>:<br />

a) Frei zuor<strong>den</strong>bare E<strong>in</strong>speisekapazität: Ermöglicht die Netznutzung vom gebuchten<br />

E<strong>in</strong>speisepunkt bis zum virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes, <strong>in</strong> dem die Buchung<br />

stattgefun<strong>den</strong> hat (§ 3 Abs. 3 GasNZV).<br />

b) Frei zuor<strong>den</strong>bare Ausspeisekapazität: Ermöglicht die Netznutzung vom virtuellen<br />

Handelspunkt bis zum gebuchten Ausspeisepunkt des Marktgebietes, <strong>in</strong> dem die<br />

Buchung stattgefun<strong>den</strong> hat (§ 3 Abs. 3 GasNZV).<br />

c) Frei zuor<strong>den</strong>bare E<strong>in</strong>speisekapazität für Biogas: Ermöglicht die gleiche Nutzungsmöglichkeit<br />

wie a., jedoch nur zulässig für die E<strong>in</strong>speisung <strong>von</strong> Biogas.<br />

d) Frei zuor<strong>den</strong>bare Ausspeisekapazität für Biogas: Ermöglicht die gleiche Nutzungsmöglichkeit<br />

wie b., jedoch nur zulässig für die Ausspeisung <strong>von</strong> Biogas.<br />

e) Beschränkt zuor<strong>den</strong>bare Kapazität: Ermöglicht die Netznutzung vom gebuchten<br />

E<strong>in</strong>speisepunkt bis zu e<strong>in</strong>em oder mehreren festgelegten Ausspeisepunkten. Die<br />

Nutzung des Virtuellen Handelspunktes ist ausgeschlossen.<br />

Der Fernleitungsnetzbetreiber bietet die Produkte gemäß lit. a) – d) nach e<strong>in</strong>em transparenten,<br />

diskrim<strong>in</strong>ierungsfreien und unter <strong>den</strong> Fernleitungsnetzbetreibern e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Verfahren auch auf unterbrechbarer Basis an. Der Fernleitungsnetzbetreiber ist berechtigt,<br />

unterbrechbare Kapazitäten erst dann anzubieten, wenn ke<strong>in</strong>e freien festen Kapazitäten<br />

mehr verfügbar s<strong>in</strong>d.<br />

Die Fernleitungsnetzbetreiber können <strong>in</strong> ihren ergänzen<strong>den</strong> Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />

weitere Kapazitätsprodukte, <strong>in</strong>sbesondere Kapazitätsprodukte mit Zuordnungsauflagen<br />

und Nutzungsbeschränkungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen anbieten.<br />

Für die e<strong>in</strong>zelnen E<strong>in</strong>- oder Ausspeisepunkte relevante Zuordnungsauflagen<br />

Anlage 1 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 80 <strong>von</strong> 256

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