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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

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[Regelung Ziffer 5 optional 2 ]<br />

5. Die „Vere<strong>in</strong>barung über <strong>den</strong> elektronischen Datenaustausch (EDI-Vere<strong>in</strong>barung)“ entsprechend<br />

dem Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober<br />

1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABL.EG Nr.<br />

L 338, Seite 98) ist als Anlage 3 beigefügt und wesentlicher Bestandteil dieses Lieferantenrahmenvertrages.<br />

Der Abschluss dieser Vere<strong>in</strong>barung dient der Erfüllung der Voraussetzung<br />

des § 14 Abs. 3 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG).<br />

§ 44 Registrierende Lastgangmessung und Standardlastprofilverfahren<br />

1. Sofern <strong>in</strong> der Anlage 4 ke<strong>in</strong>e abweichen<strong>den</strong> Grenzwerte nach § 24 Abs. 2 GasNZV<br />

festgelegt wur<strong>den</strong>, wendet der Netzbetreiber für die Allokation der Ausspeisemengen<br />

<strong>von</strong> Letztverbrauchern mit e<strong>in</strong>er stündlichen Ausspeiseleistung bis zu 500 kW und e<strong>in</strong>er<br />

Jahresenergiemenge bis zu 1.500.000 kWh Standardlastprofile an. In allen anderen<br />

Fällen erfolgt e<strong>in</strong>e registrierende Lastgangmessung. Der Netzbetreiber bestimmt, welches<br />

Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen.<br />

Weitere E<strong>in</strong>zelheiten ergeben sich aus der Regelung zur Anwendung <strong>von</strong> Standardlastprofilen<br />

gemäß Anlage 4. § 6 Ziffer 9 bleibt unberührt.<br />

2. Der Netzbetreiber ordnet jedem SLP-Ausspeisepunkt gemäß Anlage 4 das entsprechende<br />

Standardlastprofil zu. Der Netzbetreiber legt bei Anwendung des analytischen<br />

Lastprofilverfahrens für je<strong>den</strong> SLP-Ausspeisepunkt e<strong>in</strong>e Prognose über <strong>den</strong> Jahresverbrauch<br />

fest. Bei Anwendung des synthetischen Standardlastprofilverfahrens meldet der<br />

Netzbetreiber dem Transportkun<strong>den</strong> <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong>wert zur Ermittlung der Jahresverbrauchsprognose.<br />

Der Kun<strong>den</strong>wert bzw. die Jahresverbrauchsprognose wird dem<br />

Transportkun<strong>den</strong> bei der Bestätigung zur Anmeldung der Netznutzung mitgeteilt. Aktualisierungen<br />

wer<strong>den</strong> jeweils nach der jährlichen Turnusablesung durchgeführt, die nach<br />

Vorgabe des Netzbetreibers erfolgt. Anpassungen wer<strong>den</strong> dem Transportkun<strong>den</strong> gemäß<br />

GeLi Gas vom Netzbetreiber mitgeteilt. Der Transportkunde kann unplausiblen<br />

Lastprofilzuordnungen und/oder unplausiblen Kun<strong>den</strong>werten bzw. Jahresverbrauchsprognosen<br />

widersprechen und dem Netzbetreiber e<strong>in</strong>e andere Lastprofilzuordnung<br />

und/oder e<strong>in</strong>en eigenen Kun<strong>den</strong>wert bzw. e<strong>in</strong>e eigene Jahresverbrauchsprognose unterbreiten.<br />

Kommt ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung zustande, legt der Netzbetreiber die Lastprofilzuordnung<br />

und/oder <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong>wert bzw. die Jahresverbrauchsprognose endgültig fest. In<br />

begründeten Ausnahmefällen kann die Jahresverbrauchsprognose bzw. der Kun<strong>den</strong>wert<br />

sowie die Zuordnung des entsprechen<strong>den</strong> Standardlastprofils vom Transportkun<strong>den</strong><br />

und dem Netzbetreiber geme<strong>in</strong>sam auch unterjährlich angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

3. Der Netzbetreiber ist berechtigt, das Standardlastprofilverfahren mit e<strong>in</strong>er Frist <strong>von</strong><br />

3 Monaten zum Ende e<strong>in</strong>es Kalendermonats zu ändern und teilt dies dem Transportkun<strong>den</strong><br />

<strong>in</strong> Textform mit. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Standardlastprofile sowie<br />

2 § 4 Ziffer 5 sowie die Anlage 3 kommen nur zum Tragen, sofern die EDI-Vere<strong>in</strong>barung nicht gesondert abgeschlossen<br />

wird oder entbehrlich ist.<br />

Anlage 3 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 156 <strong>von</strong> 256

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