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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

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speisepunkten der volumetrisch gemessene Lastgang mit dem Abrechnungsbrennwert<br />

umgewertet.<br />

Für <strong>den</strong> Zeitreihentyp RLMmT wer<strong>den</strong> vom Marktgebietsverantwortlichen sowohl der<br />

strukturierte Lastgang als auch das errechnete Tagesband an <strong>den</strong> Bilanzkreisverantwortlichen<br />

übermittelt. Die Korrektur ist entsprechend <strong>in</strong> <strong>den</strong> Datenmeldungen gekennzeichnet.<br />

5. Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt e<strong>in</strong>mal untertägig für je<strong>den</strong> Bilanzkreis bzw. jedes<br />

Sub-Bilanzkonto die bis 12:00 Uhr an Ausspeisepunkten zu leistungsgemessenen<br />

Letztverbrauchern ausgespeisten Stun<strong>den</strong>mengen <strong>in</strong> kWh auf Basis vorläufiger Messwerte<br />

(sog. „Ist-Entnahmen“). Die Mengenmeldung erfolgt vom Ausspeisenetzbetreiber<br />

aggregiert nach Großverbrauchern ohne Tagesband und aggregiert nach Großverbrauchern<br />

mit Tagesband sowie aggregiert nach RLM-Ausspeisepunkten, die e<strong>in</strong>em Nom<strong>in</strong>ierungsersatzverfahren<br />

unterliegen, als Geschäftsnachricht <strong>in</strong> dem jeweils gelten<strong>den</strong><br />

ALOCAT-Format. Der Ausspeisenetzbetreiber ordnet diesen Stun<strong>den</strong>lastgang vorläufig<br />

dem jeweiligen Bilanzkreis bzw. Sub-Bilanzkonto zu und teilt diese unverzüglich, spätestens<br />

bis 18:00 Uhr dem Marktgebietsverantwortlichen mit. Der Marktgebietsverantwortliche<br />

teilt diese Information dem Bilanzkreisverantwortlichen bis 19:00 Uhr mit. Weitere<br />

Anforderungen an die Übermittlung <strong>von</strong> ausgespeisten Stun<strong>den</strong>mengen durch die<br />

Ausspeisenetzbetreiber bleiben <strong>von</strong> dieser Regelung unberührt.<br />

6. Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt am Tag D-1 für die SLP-Entnahmestellen die zu<br />

allokieren<strong>den</strong> Mengen für <strong>den</strong> Liefertag D (beim synthetischen SLP-Verfahren auf Basis<br />

der Prognosetemperatur, beim analytischen SLP-Verfahren auf Basis Tageswerte D-2)<br />

und übermittelt diese am Tag D-1 bis 12:00 Uhr an <strong>den</strong> Marktgebietsverantwortlichen.<br />

Die Übermittlung erfolgt jeweils aggregiert für die <strong>von</strong> bei dem Netzbetreiber deklarierten<br />

aktiven Bilanzkreise/Sub-Bilanzkonten. Die Daten, die der Ausspeisenetzbetreiber<br />

dem Marktgebietsverantwortlichen meldet, wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Marktgebietsverantwortlichen<br />

an die Bilanzkreisverantwortlichen je Bilanzkreis/Sub-Bilanzkonto ausspeisenetzscharf<br />

bis spätestens 13:00 Uhr zur Verfügung gestellt, sodass der Bilanzkreisverantwortliche<br />

diese Mengen als E<strong>in</strong>speisung nom<strong>in</strong>ieren kann. Wenn um 12:00 Uhr ke<strong>in</strong>e<br />

oder unvollständige SLP-Allokationsdaten des Ausspeisenetzbetreibers vorliegen, bildet<br />

der Marktgebietsverantwortliche <strong>in</strong> bei<strong>den</strong> Fällen für alle Stun<strong>den</strong> des Tages D+1 Ersatzwerte.<br />

Als Ersatzwert wird der Vortageswert angenommen, sofern nicht bereits<br />

mehrtägige Allokationswerte auf Basis e<strong>in</strong>er mehrtägigen Temperaturprognose vom<br />

Ausspeisenetzbetreiber an <strong>den</strong> Marktgebietsverantwortlichen gesendet wur<strong>den</strong>. Liegt<br />

ke<strong>in</strong> Vortageswert vor, wird der stündliche Ersatzwert 0 kWh gebildet. Ersatzwerte, die<br />

ggf. gebildet wer<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> bis 13:00 Uhr dem Bilanzkreisverantwortlichen zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

7. Der Marktgebietsverantwortliche ermittelt <strong>den</strong> Bilanzkreisstatus (<strong>in</strong>kl. Zeitreihen) für<br />

je<strong>den</strong> Bilanzkreis auf Basis der nach diesem § 16 zur Verfügung gestellten Daten und<br />

teilt diesen D+1 dem Bilanzkreisverantwortlichen bis spätestens 16:30 Uhr sowie - soweit<br />

sich Änderungen ergeben haben - M+15 Werktage sowie zur Rechnungslegung,<br />

wenn sich nach M+15 Werktage weitere Änderungen ergeben haben, mit. Der Bilanz-<br />

Anlage 4 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 191 <strong>von</strong> 256

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