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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode

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Anlage 1 Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />

System)<br />

abgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

5. Die ergänzen<strong>den</strong> Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen des jeweiligen Fernleitungsnetzbetreibers <strong>in</strong><br />

der zum Zeitpunkt des Abschlusses des E<strong>in</strong>- oder Ausspeisevertrages gültigen Fassung<br />

s<strong>in</strong>d wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle <strong>von</strong> Widersprüchen <strong>zwischen</strong><br />

<strong>den</strong> Bestimmungen des E<strong>in</strong>- oder Ausspeisevertrages und <strong>den</strong> ergänzen<strong>den</strong><br />

Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen des jeweiligen Fernleitungsnetzbetreibers haben die Bestimmungen<br />

dieses E<strong>in</strong>- oder Ausspeisevertrages Vorrang vor <strong>den</strong> ergänzen<strong>den</strong> Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen.<br />

Für Grenzkopplungspunkte können ggf. Ausnahmen gemäß Ziffer<br />

2 lit. a), Ziffer 3 und Ziffer 6 der Festlegung der Bundesnetzagentur <strong>in</strong> Sachen Kapazitätsregelungen<br />

und Auktionsverfahren im Gassektor (Az. BK7-10-001) vom 24. Februar<br />

2011 (KARLA) <strong>in</strong> <strong>den</strong> ergänzen<strong>den</strong> Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen des Fernleitungsnetzbetreibers<br />

geregelt wer<strong>den</strong>. Dabei s<strong>in</strong>d weitere Abweichungen <strong>von</strong> diesem E<strong>in</strong>- und Ausspeisevertrag<br />

möglich, um die Bündelung an Grenzkopplungspunkten zu gewährleisten. Für<br />

die Realisierung <strong>von</strong> Vorhaben gemäß § 39 GasNZV können <strong>zwischen</strong> dem Fernleitungsnetzbetreiber<br />

und dem Transportkun<strong>den</strong> <strong>von</strong> diesem Vertrag abweichende Regelungen<br />

vere<strong>in</strong>bart wer<strong>den</strong>.<br />

6. Der E<strong>in</strong>beziehung <strong>von</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen des Transportkun<strong>den</strong> wird<br />

widersprochen.<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

Es gelten die folgen<strong>den</strong> Begriffsbestimmungen. Begriffe, die <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>zahl verwendet wer<strong>den</strong>,<br />

umfassen auch die Mehrzahl.<br />

1. Gebündelte Kapazität: Ausspeise- und damit korrespondierende E<strong>in</strong>speisekapazität, die<br />

<strong>von</strong> e<strong>in</strong>em Transportkun<strong>den</strong> zusammengefasst gebucht wer<strong>den</strong> kann.<br />

2. Gebündelter Buchungspunkt: Zusammenfassung e<strong>in</strong>es buchbaren Ausspeisepunktes<br />

und e<strong>in</strong>es buchbaren E<strong>in</strong>speisepunktes <strong>zwischen</strong> 2 <strong>in</strong>ländischen oder e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>ländischen<br />

und e<strong>in</strong>em ausländischen Marktgebiet, an <strong>den</strong>en Transportkun<strong>den</strong> gebündelte<br />

Kapazität buchen können.<br />

3. Gebündelte Nom<strong>in</strong>ierung: E<strong>in</strong>heitliche Nom<strong>in</strong>ierungserklärung an e<strong>in</strong>em gebündelten<br />

Buchungspunkt.<br />

4. Day-Ahead-Kapazität: Kapazität, die am Tag vor dem Liefertag als Tageskapazität gebucht<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

5. Rest of the Day-Kapazität: Kapazität, die am Liefertag für <strong>den</strong> Rest des Liefertages gebucht<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

6. With<strong>in</strong> Day-Kapazität: Kapazität, die am Liefertag für Teile des Liefertages gebucht<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

7. Primärkapazitätsplattform: geme<strong>in</strong>same Buchungsplattform der Fernleitungsnetzbetreiber.<br />

Anlage 1 <strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 73 <strong>von</strong> 256

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